II. ORDEN DES MILITAIR- VERD IENSTES. Alle für militairisches Verdienst gestiftete Orden traten in politisch - stürmischen Zeiten hervor, wo sie zur Belebung des Muthes und der Anstrengung, und zur Belohnung für abgelegte Beweise dieser Tugenden des Soldaten dienen sollten, und dienten. So auch dieser Militair-Verdienst-Orden, den Karl Eugen, Herzog von Württemberg, am 11. Februar 1759 stiftete, um die Officiere zu belohnen, welche sich in dem eben geen digten siebenjährigen Kriege ausgezeichnet hatten, und dem er nach sich den Namen Militair - Karls - Orden'gab. Im Nov. 1799 wurde er vom damaligen Kurfürsten, dem 1816 gestorbenen Könige Friedrich I. von Würt temberg, erneuert. Warum diefs geschah und nöthig war, kann nicht angegeben werden. Als hierauf 180Ü das württemberger Land zu einem Königreiche erhoben wurde, veränderte der König den Orden ganz, nannte ihn Militair-Verdienst-Orden, und gab ihm an seinem Geburtstage, den 6. Nov. d. J., neue Statuten. Diesen zu Folge ist seiue Bestimmung die fast aller militairi-