gescheht entweder nach vorausgegangenem Gutachten des Kapitels, das unter Beobachtung gewisser Forma litäten abgefafst wird, oder auf der Stelle, ohne alle Formalitäten, durch den Grofsmeister. Im erstem Falle mufs das Kapitel bei der Untersuchung und Prüfung einer tapfern That mit der strengsten Unparteilichkeit, mit Bedacht, mit einer vernünftigen Schärfe und mit der gröfsten Verschwiegenheit zu Werke gehen. Nur die Ehre des Ordens und die Beförderung des Dienstes soll ihm dabei zur Richtschnur dienen, so dafs Jeder mann den untrüglichen Schlufs müsse machen können, dafs der Besitzer dieses Ordens ihn durch eine aufser- ordentliche tapfere militairische That erworben habe. Wenn der Grofsmeister in eigner Person den Orden ertlieilt, so findet dabei folgendes Ceremoniel statt: Der Ordens - Kanzler macht den Ordens - Kandidaten ihre Ernennung nebst Tag und Stunde ihrer Einfüh rung schriftlich bekannt. Zugleich werden alle anwe senden Generale und Stabs - Officiere cingeladcn, der Feier beizuwohnen. Zur festgesetzten Stunde erscheint der Kaiser, unter Vortretung der Ordensbeamten, Kam merherrn , GeheimeräLbe, der Oberhofämter und anderer mehr. Unmittelbar vor ihm geht der Obcrsthofmar- scliall und trägt, aufrecht haltend, das entblöfste Staats- schwerdt. Der Kaiser läfst sich sodann auf den Thron nieder. Ihm zur Rechten steht ein mit rothem Sammt bedeckter Tisch, worauf rotbsammtne Polster, die Pa tente und die Ordenszeichen liegen, und neben welchem der Schatzmeister und der Greffier stehen. Die übrigen Gegenwärtigen nehmen die angewiesenen Plätze ein.