unter jene Zahl mit gerechnet werden. Der Adelstand ist aber ein nothwendiges Erfordernifs zu seiner Erlan gung, und zwar für die beiden ersten Klassen der alte und vornehme, für die dritte der niedere Adel. Das Alter ihres Geschlechts müssen' Edelleute wenm- stens durch vier Grade darlhun. Grafen und Barone, so wie die österreichischen Kammerherrn haben diefs nicht liülhig. Inländer werden mit der Erhaltung des Grofskreuzes wirkliche geheime Räthe, und mit der des Kommandeurkreuzes Dekretal-Geheime-Räthe. Klein kreuze werden, wenn sie es wünschen, zu Grafen oder Baronen taxfrei erhoben. Hiernach ist daher der Stephansorden lediglich ein adeliger Civil - Verdienst orden. Das Ordeuszeichen ist ein achteckiges gi'iin emaillir- tes mit goldenen Streifen eingefafstes Kreuz. In dem runden roth emaillirtcn Mittel-Schilde sieht man einen grünen Hügel mit einer goldenen Krone gedeckt, auf welcher das silberne apostolische Kreuz — das auf den von der Stifterin wieder erneuerten Titel „apostolisch“ deutet — steht. Ihm zur Seite sind die goldenen Buch staben 31. T. (Maria Theresia) und um den Schild herum auf weifsem Grunde die Worte: Publicum 31c- ritorum Praemiurn , (Öffentliche Belohnung der Ver dienstvollen). Über dem Kreuze ist die ungarische goldene Krone angebracht. Auf der Kehrseite des Schil des, das hier weifs und mit einem Eichenkranze um geben ist, stehen die Buchstaben: STO. ST. 11J. AP. ( Sancto Stephano , regi aposlolico.) Die Grol’skreuze tragen es an einem breiten, in der Mitte ponceanrotheii