49 Umsländen'der Grofsmeister entbindet. Istdiefs geschehen, und haben sie sich wieder an ihre vorige Stelle b< ge ben , so spricht der Grofsmeister folgendes in lateini scher Sprache zu ihnen : „Quam jurisjurandi religione prompt! vovistis ob- „servantiam et ßidcm, illam , ut strenuos ac honoratos „decet Equites , omni Loco ac tempore , vor integram ’,servaturos, prorsus non ambigimns. Jieceptnri igitur „de manu Nostra per Nos, vobis designatum Ordi- ,,nis signum , eorum , quae nunc religione spopondistis ,,inviolabilem ntemoriam conservate. Nos autem gra- ,,tiarn et benevolentiam Nostram vobis conßrmamus. *)“ Hiermit ist das Kapitel geendigt, und alles begiebt sich in die Ordens - Vesper. Die Kandidaten, welche bis zum Tage der Aufnahme als Novizen betrachtet werden, und das Ordenszeichen auch noch nicht haben, lolgen zwar mit in die Kapelle, nicht aber unter den übrigen Rittern, sondern müssen vor den Ordensbeam ten bergeben. Die Überreichung des Ordenszeichens oder die eigentliche Aufnahme geschieht erst am St. Ste phanstage. Hier präsidirt der Grofsmeister wieder un ter dem Baldachin. Der Ordens - Kanzler hält wieder eine kurze Anrede an die Kandidaten, welche dann ) Wir sind überzeugt, dafs dir den Eid der Nachaclitung nn d Treue, den ihr so eben üffeutlich geleistet liabt, überall lind stets, wie es gestrengen und ehrsamen Rittern geziemt, unverletzt halten werdet. Wenn ihr datier aus Unserer Haud das euch bestimmte Ordeuszeichen empfangt, so komme das jetzt feierlich angclobte Versprechen nie aus eurem Gedachtnifs. Wir aber ver sichern euch Uuserc stete Gnade uud Wohlwollen, 4