am folgenden Sonntage, in einem feierlichen Gottesdienste in der Domkiike, welchem der König und der Hof mit allen anwesenden Rittern und Inhabern preufsischer Orden und Ehrenzeichen beiwohnen, und nach welchem sich die Riller und Ehrenzeichen - Inhaber in feierlichem Zuge nach dem Schlosse beg< ben, und hier, so weit es der Raum ver- stattet, znr Königl. Tafel gezogen werden. Das unbefugte Tragen von Orden und Ehrenzeichen wird mit 3 monatl. Festungsarrest bestraft. Die Reihe, in welcher hier die preufsischen Orden fol gen, ist dieselbe, wie sie in der im Jahre 1817 in Berlin erschienenen, officiellen Ordensliste• beobachtet worden ist, nämlich: die chronologische Ordnung, welche indessen, einer Königl. Verordnung vom i 4 . Mai 18j 3 zu Folge, keines wegs den Rang der Orden bestimmen soll. I. ORDEN VOM SCHWARZEN ADLER. Als sich Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg im Jahre 1701 die Königskrone selbst aufsetzte, zum König von Preufsen erklärte, und nun Friedrich I. nannte, stiftete er, zu noch gröfserer Verherrlichung dieses merkwürdigen Abschnittes in der Geschichte seines Lebens und seines Reichs, und zur Vermehrung des Glanzes des neu gegründeten Thrones, den Orden vom schwarzen oder preufsischen Adler. Diefs ge schah in Königsberg am Krönungstage den 18. Januar 1701. Von diesem läge sind auch die Statuten datirt, welche aus 4 o Paragraphen bestehen und, aufser wenigen durch die Zeitverhältnisse herbeigelührten Abänderungen, noch in vol- lei Gültigkeit, auch durch die, am 18. Jan. 1810 erschie nene königliche Erweitrungsurkunde der preufsischen Orden, anis neue bestätigt sind, ihnen zu Folge erhielt der Orden