104 - den Namen „vom Adler“ defsbalb : weil den'meisten könig lichen Orden, aus dem Thierreiclie ihre Benennung gege ben, der Adler der König der Vögel, das Sinnbild der Gerechtigkeit, und das preulsische Reichswappen ist. Als Bild der Gerechtigkeit sollte er besonders den Zweck des Ordens andeuten, nämlich: liecht und Gerechtigkeit zu üben und jedem das Seine zu geben. Daher falst der königliche Vogel in der einen Kralle einen Lorbeerkranz—die Gerech tigkeit der Belohnungen ■— in der ändern den Donnerkeil — die Gerechtigkeit der Strafe — und zur Umschrift hat er den Walilspruch : Suum cuique , einem Jeden das Seine, oder eine allgemeine Unpartheilichkeit. Der König ist Grofs- meister und Oberhaupt, seine Söhne und Brüder geborne Mitglieder des Ordens, doch geschieht der letztem feierliche Aufnahme erst nach geschehener Konfirmation. Aufser ihnen sollten nur noch dreifsig Mitglieder seyn, damit der Orden durch zu häufiges Verleihen an Werth nicht verlöre. Man ist jedoch späterhin von dieser Vorschrift abgegangen und jetzt ist die Zahl der Ritter unbestimmt. Nur an Regenten, fürstliche und andere Personen hohen Ranges oder verdienst volle Staatsmänner, wird er vergeben. An Regenten, ohne Rücksicht auf ihr Alter, an andere Personen aber nicht vor dem dreifsigsten Jahre. Niemand erhält ihn, der nicht schon den preufs. rothen AdleroTden erster Klasse besitzt, lat das nicht der Fall, so erhält er diesen zugleich mit, trägt aber davon nur das Kreuz am schmälern Bande um den Hals. Bei der Aufnahme, die unter vorgeschriebenen Feier lichkeiten geschieht, mufste früherhin der Aulgenommene die Statuten beschwören, und zugleich versprechen, als ein Christ und den Vorschriften der christlichen Religion gemäfs, zu leben, des Armen und Unterdrückten sich anzunehmen, die Ehre und das Interesse des königlichen Hauses stets vor Augen zu haben, überall Friede und Einigkeit zu stillen, und besonders mit den Ordensvliedern in Freundschaft und brii- ehrlichem Vernehmen zu leben. Jetzt geschieht das nicht mehr.