der ändern Klassen ist, tragen es an einem schwarzen Bande mit weifser Einfassung um den Hals. JNur für fine gewon nene entscheidende Schlacht, nach welcher der .Feind seine Stellung verlassen mufs, für die Wegnahme einer bedeuten den Festung, oder anhaltende Verlheidigung derselben , ; so dafs sie nicht in Feindes Hände fällt, wird das Grofskreuz dem Kommandirenden erlheilt. Die beiden ändern Klassen, deren Kreuz von gleicher Gröfse ist, tragen es im Knopf loche, und zwar an eben dem Baude, wenn es im Kampfe mit dem Feinde erworben ist, und an einem weifsen Bande mit schwarzer Einfassung, wenn diefs nicht der Fall ist. Die Ritter der ersten Klasse tragen dabei noch auf der lin ken Brust ein gleiches Kreuz von schwarzem Bande mit weifser Einfassung, oder von weifsein Bande mit schwarzer Einfassung. Die zweite Klasse wird durchgchends zuerst veiliehen, und nur, wer schon zu ihr gehört, kann die erste erwerben. Der Besitz anderer Orden und Ehrenzei chen bewirkt von dieser Vorschrift keine Ausnahme. Sie werden aber mit dem eisernen Kreuz zusammen getragen. Bei der Verleihung wird durchaus nicht der Rang, noch der Stand berücksichtigt, aber Preufse zu seyn, ist ein noth- wendiges Erfordernifs, und können es daher Ausländer gar nicht erhalten. Alle Vorzüge, die mit dem Besitz des preufsisclien Ehren zeichens ister und 2 ter Klasse verbunden sind, gehn auf das eiserne Kreuz über, und es findet dabei kein Unterschied statt, zwischen dem Kreuze am schwarzen und dem am weifsen Bande. Wenn ein Soldat das Ehrenzeichen ater Klasse hat, und sich das eiserne Kreuz 2ter Klasse erwirbt, so erhält er mit diesem die, mit dem-Besitze des Ehrenzei chens ister Klasse verbundene, monatliche Zulage. Andere Vortheile sind nicht mit der Erlangung des eisernen Kreuzes verbunden. Es bedurfte deren aber auch nicht, denn, konnte ihm wohl ein höherer Gewinn beigelegt werden, als das herrliche Gefühl, milgewirkt zu haben im grofsen Kampfe für Freiheit und Recht, für Mit - und NachwelL!