z6j III. ORDEN DES CIVIL-VERDIENSTES. Um das Verdienst überall und in jedem Stande auch durch ein Ordensband bezeichnen zu können, stiftete der letzt- verstorbene König Friedrich I. v. Württemberg, zugleich mit dem Militair- Verdienst-Orden und an demselben Tage, den G. Nov. 1806, einen Civil-Verdienst-Orden. Er besteht aus 3 Klassen , und soll von der ersten, den Grofskreuzen, und von der zweiten, den Kommandeurs nur sechs, voir der dritten aber, den Rittern, sechs und dreifsig Mitglieder zählen; doch bleibt die Vermehrnng dieser Zahl dem Ober haupt des Ordens, dem Könige, unbenommen. Ansprüche auf seine Ertheilung kann derjenige machen, der als Rath vier und zwanzig Jahre hindurch diente, und während die sen keine Strafe noch Verweis erhielt, überhaupt durch Diensteifer und gutes Benehmen sich dieser Auszeichnung würdig macht. Die Gesuche darum werden bei dem Ord'ns- kapitel, das jährlich am Stiftungstage sich versammelt, mit den erforderlichen Zeugnissen begleitet, eingegeben. Wer den Orden besitzt, und nachher den Orden vom goldenen Adler erhält, mufs ihn ablegen, wovon nur der Kanzler des Ordens eine Ausnahme macht. Jeder seiner Besitzer erhält durch seine Erlangung den persönlichen Adel, eine Eigenschaft, die nur noch wenige andere Orden haben. Ordenszeichen und Stern sind ganz so wie die des Mili tair-Verdienst-Ordens. Das Band ist auch von denselben Farben, aber umgekehrt, nämlich schwarz mit gelber Ein fassung, da jenes hingegen gelb mit schwarzer Einfassung ist. Audi auf die nämliche Art wie jener Olden, wird dieser von den verschiedenen Klassen getragen, so wie auch in derselben Art das Nichttragen der Dekorationen verpönt ist. Die Ordensgeschäfte besorgt immer der älteste Ritter und »in Sekvetair.