l i liaupt des Ordens zustellt. Auch werden bei vielen Orden die auswärtigen Mitglieder nicht unter die festgesetzte Anzahl gerechnet. Besser wäre es freilich, man hielte fest an der einmal bestimmten Vorschrift. Manchem Orden würde da durch die früherhin genossene Achtung erhalten worden sevn. Die Verhandlungen der Ordensangelegenheiten, die Wahl des Grofsineisters, die Aufnahme der Ritter u. dergl. geschah friiherhin, nach der Mehrheit der Stimmen, in den feier lichen Versammlungen des Ordens, welche, wie bei den geistlichen Orden, Kapitel heifsen. Diese Einrichtung grün dete sich auf die Idee eines gesellschaflliehen Vereins, die bei fast allen ältern Orden zum Grunde lag. Nach und nach ist man aber hiervon abgegangen, und jetzt ist bei allen Orden der Regent des Hauses, dem der Orden ange hört, das unumschränkte Oberhaupt oder der Grofsmeister desselben, so dafs diese Eigenschaft unzertrennlich von der Regentschaft ist. Indessen bat auch jetzt noch jeder Orden, zur Besorgung seiner Angelegenheiten, ein Kollegium, das bald Ordensrath, Ordenskonseil, Ordenskapitel, Ordens kommission u. s. w. heifst. Der Chef und Grofsmeister des Ordens ist der Vorsitzende davon. Er ernennt die Mitglie der, entsveder nach eigener Wahl, oder auf den Vorschlag des Kollegiums. Ein Kanzler, ein Schatzmeister, ein Sekre tair, bei einigen Greffier genannt, oft auch noch ein Cere- monienmeister, sind die ändern beständigen Mitglieder. Da von sind die meisten entweder wirkliche Ordens-Inhaber, oder sie tragen doch auf irgend eine Art das Ordenszeichen. Auch werden aus den Ordensgliedern, in vorkommenden Fällen, Beisitzer oder einstweilige Mitglieder vom Vorsitzen den crsvählt. Der Kanzler (bei grofsen Orden heifst er auch Grofskanzlcr) führt bei feierlichen Gelegenheiten für den Ordensherrn das Wort, ruft zu Sitzungen zusammen, leitet alle Geschäfte und verwahrt das Siegel. Der Schatz meister besorgt alle Kassengeschäfte, erhebt die dem Orden angewiesenen Einkünfte, zahlt die Pensionen aus, bestreitet