509 Das letzte Jahrzeliend unserer Zeit, das so viele Orden neu belebt oder neu geschaffen hervortreten, und viele empoi geschossene auch wieder untergehen sah, liefs auch den Falkenorden wieder mit erneuertem Glanze hervor gehen. Denn als nach dem Wiener Kongrefs im Jahre i8i5 mehrere allfürstliche Häuser Deutschlands, und darunter auch das der Herzoge von Sachsen - Weimar - Eisenach, durch einen Länderznwachs vergröfsert waren, und den grofslier- zoglichen Xitel angenommen hatten, wurde vom Grofsher- zog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach die Erneue rung des weifsen Falken - Ordens beschlossen, und unterm 18 . Oktober i8i5 erschienen die neuen ächtdeutschen Statu ten desselben. Im Eingänge derselben wird die Veranlas sung zu dieser Erneuerung mit folgenden Worten angege ben: „Eingedenk der, durch die Gnade der göttlichen Vor sehung, und durch die deutsche Kraft und X'ugen’d dem gesammlen Reiche deutscher Nation wiedergewonnenen, und jetzt, auf das Neue gesicherten Unabhängigkeit, und um auch Unserer Seits Männern, welche durch Rath oder That zu diesem grofsen Werke ausgezeichnet beigetragen haben, ein Zeichen der Würdigung ihrer Verdienste, deren Folgen sich auch Unserm grofsherzoglichen Hause und Unsern Lan den vorzüglich wohlthätig erwiesen haben, zu widmen, haben Wir beschlossen u. s. w.“ Der weifse Falken-Orden'’soll der einzige grofslierzogl, Sachsen-Weimarsche Orden seyn und bleiben , für das Civil so wie für das Militair bestimmt seyn, und aus drei Klas sen, Grofskreuzen , Kommandeurs und Rittern bestehen. Die erste Klasse bilden: d$r Grofsmeister — der jedesmalige Grofshcrzog — die Prinzen des Hauses und zwölf Grofs- kieuze. Von Landeseinwohnern kann nur derjenige, wel cher den Rang eines wirklichen geheimen Raths oder eines Generalmajors hat, das Grofskrenz erhalten. Für die zweite Klasse, deren Mitglieder auf 25 bestimmt sind, ist der Rang eiries geheimen Regierungs-, Staats-, Justiz-, Kammer- Raths, oder beim Militair der Grad eines Majors nölliig.