24 i 7 i 3 , das Erneuerungsfest des Ordens mit großer Pracht. König Philipp V. von Spanien erklärte sich indessen eben falls für den ßesilzer des Grofsmeisterlhums und protestirte auf dem Kongresse zu Cambrai, 1721, gegen Karls Erklä rung. Im Wie I)e r Frieden von 1725, verglichen sich jedoch beide dahin : dals jeder die angenommenen Titel — worun ter der des Grofsmeislers vom Orden des goldenen Vließes stillschweigend mit verstanden wurde — zeitlebens behalten solle, ihre Erben aber nur die Titel der Länder führen diu itm, die sie wirklich besäßen. Wach Karls Tode über trug Maria lheresia das Grofsmeisterthum ihrem Gemahl Fianz I. Hiergegen protestirle Philipp i 7 4i bei dem VVahl- konvinte zu Wien und zu Frankfurt, und verlangte, dafs das Haus Österreich keinen Anspruch darauf machen, son dern es der Krone Spanien gänzlich abtreten solle. Bei den Friedensiraktaten zu Achen i 7 48 , trugen Frankreich, England und Holland darauf an, den Streit über diese Grofs- meisferstelle beizulegen. Künig Ferdinand VI. von Spanien liefs aber durch seinen Gesandten erklären: dafs es keines Beilegens bedürfe und dafs jene Stelle mit der Krone Spa niens unzertrennlich verknüpft sei. Maria Theresia prole- stirte aber hiergegen und erklärte, dafs ihrem Gemahle die Grofsmeisterstelle allein zukäme. Da nun kein Theil nach gab, so blieb der Streit unentschieden, und die Regenten beider Staaten ernennen seitdem und bis jetzt noch, unter Erlheilung last gleicher Ordenszeichen, Ritter des goldenen Vliefses, zu deren Unterscheidung nur der Zusatz, des öster reichischen oder spanischen Vliefsordens, kommt. Durch diese Schicksale hat der Orden eine mehr als gewöhnliche Listorische Bedeutsamkeit erhalten, die nur wenigen ändern Olden noch zu Theil ward. Sein Ansehn zu erhalten und zu befestigen, war man zwar immer bemüht gewesen, und schon im Jahre i 433 erlheille der Papst Engen IV. dem Orden eine lörmliche Bestätigung, vorzüglich aber geschah diefs seit Maximilian I. Regierung. Tlieils erfolgte i5i(i eine gleiche päpstliche Bestätigung von Leo X., theils verlieh