III. ORDEN DES HEILIGEN STEPHAN. Die Kaiserin Maria Theresia stiftete diesen Orden, ursprüng lich als einen Nationalorden für das Königreich Ungarn, um liier das Talent und Verdienst im Civil, eben so durch öffentliche Anerkennung dankbar auszeichnen zu können^ wie sie es für das Miiitair durch den früher errichteten Theresia-Orden konnte. Es geschah diefs am' 5 . Mai 176't, wo ihr Thronfolger, Erzherzog Joseph, nachher Kaiser Joseph II., zum römischen Könige gekrönt ward. Zum Zeh chen der Verehrung des Andenkens an den, zum Heiligen erhobenen, ersten apostolischen König und Stifter des-König reichs Ungarn, Stephan, nannte sie ihn: den königlich Ungarischen Orden des heiligen apostolischen Kö 11 igs Stephan. Den, vom 6. Mai 1764 datirten, Statuten zu Folge, soll er zur Anerkennung und Belohnung für Verdienste, dem Regenten und dem Staate erwiesen, dienen. Das Grofs- meisterthum ist immer mit der Krone Ungarn vereinigt. Regiert eine Prinzessin , so ist der Thronfolger Grofsmeister. Die Zahl der Ritter, welche ans 3 Klassen bestehen, war anfänglich auf 100 festgesetzt, wovon 2o Grofskreuze, 3 o Kommandeurs , und 5 f> Kleinkrenze seyn sollten ; doch wird diese anfängliche Bestimmung, seitdem der 1 Orden nicht blofs an Ungarn, sondern auch an andere Nationen der Österrei chischen Monarchie verliehen wird , nicht mehr streng beob achtet; auch sind Geistliche und Auswärtige unter jener Zahl nicht mit begriffen. Eben so sind jetzt auch gemäfsig- tere Grundsätze in Hinsicht des, zur Erlangung des Ordens, erforderlichen Adels *) eingetreten. Es ist nicht mehr *) Bei Geislllchen kommt der Adel nicht in Anschlag, da im Österreichischen der geistliche Stand die Person unbedingt deckt.