50 , IV. LEOPOLDS - ORDEN. Das Kaiserhaus Österreich besafs zwar schon in dem Künigl. Ungarischen St. Stephans - Orden ein Auszeichnungsmitlel für Civilverdienste: da aber dessen Statuten wollen, dafs er nur an adelige Personen vergeben werde, und Kaiser Franz I. wohl wufste, dal's das Verdienst unabhängig von Stand und Rang sei, jene Vorschrift aber vielleicht nicht gern abändern mochte, so schul er einen neuen allgemeinen Verdienst-Orden unter dem Namen : des Leopolds - Ordens. Er that diefs am j. Januar 1808, dem Tage nach der Ver mählung mit seiner dritten, 1816 gestorbenen, Gemahlin, der Erzherzogin Ludovika von Österreich. Durch ihn legte er in die Hand des österreichischen Regenten ein Mittel, Personen aus allen Ständen, die sich in irgend einer Hin sicht um Vaterland und Regentenhaus bedeutende Verdienste erwerben, öffentlich auszeichnen zu können, und verband damit zugleich die Absicht, das Andenken an seinen wür digen Vater, den Kaiser Leopold 11 ., zu ehren, indem er seine neue Schöpfung mit dem Namen des Österrei chisch -Kaiserlichen Leopolds-Orden belegte. Die Statuten des Ordens sind vom i 4 . Juli 1808, die förmliche und feierliche Einsetzung des Ordens, so wie die wirkliche Vertheilung desselben, geschah aber erst ain 8. Jan. 180g. Der Inhalt der Statuten ist im Wesentlichen der: dals der Kaiser stets Grofsmeister ist, den Orden ganz aus eigener Bewegung ertheilt, daher nie um seine Erlheilung nachgesucht werden darf, dafs Jedermann, ohne Unterschied des Standes, sowohl vom Civil als Militair, ihn erhalten kann, der durch angestrengte, erfolgreiche Bemühungen, das Wohl des Staates befördert, durch vorzügliche, zum Besten des Allgemeinen wirkende und die Nation verherrlichende