ein Leitfaden bei dem Besuche der Halsbückner Amalgamir- und Hüttenwerke, so wie beim Befahren der vorzüglichsten, sich dazu am besten eignenden Gruben
29 Der Fremde, welcher Freiberg bereist, und sich die interessanten Hüttenwerke besehen hat, kann selten dem Wunsche widerstehen, auch jene unterirdischen Räume zu besuchen, aus deren Dunkel das nützliche Metall in un scheinbarer Gestalt an das Licht des Tages hervorgezogen wird, um nach vielfacher Be handlung in jener Pulverform, von der vorhin die Rede war, den Händen des Hültenmanns übergeben zu werden. Die Gelegenheit ist die günstigste, Schwierigkeiten sind nicht zu über winden. Die Erlaubniss wird Jedermann er- theilt, der das Alter von 18 Jahren erreicht hat. Der Schein, der diese Erlaubniss ent hält, kann durch die Bedienung des Gasthauses | besorgt werden, und wird in der Expedition des Rönigl. Bergamtes für das geringe Ent- geld von lONgr., welches der Armenkasse der Bergleute, Knappschaftskasse geheissen, zufliesst, ausgegeben; die bergmännische Klei- I düng, welche der Reinlichkeit wegen beim j Hinabsteigen in die feuchten und schmuzigen j Räume der Gruben erforderlich ist, kann man