Im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts begegnen drei Gruppen 1 ) von Schülern: a) Schüler im eigentlichen Sinne, b) Chor schüler (chorales), c) grössere Schüler, die vom Schulmeister als Lehrgehilfen wie auch gelegentlich zu niederen Kirchendiensten verwendet und als Scholaren im engem Sinue bezeichnet wurden oder auch kurzweg die „Gesellen“ (socii) des Schulmeisters hiessen. 2 ) Zur letzteren Gruppe gehören jedenfalls die 1414 (siehe S. 6) und : 1509 3 ) erwähnten „Gesellen“. Hierher ist wohl auch jener Schüler - (quidam scolaris, nomine Lueas Schuman) zu rechnen, der in einem s Protokoll aus dem Jahre 1495, einen Streit zwischen Pleban und 1 Kloster betreffend, als Zeuge mit aufgeführt wird. 4 ) ;■ Über die Schülerzahl fehlen alle Angaben; doch wird sie, wie auch anderwärts, anfänglich gering gewesen sein, und der Chronist : Hoffmann greift entschieden zu hoch (S. 405), wenn er für diese Zeit durchschnittlich 200 Schüler anuimmt. Ebenso verlangt eine andre Angabe (a. a. 0.) Berichtigung, die Hoffmann aus den „Historischen Nachrichten“ übernommen hat. Darnach wäre 1482 der Andrang zur Schule so stark gewesen, dass der Kat einige Fuder Maien anfahren lassen musste zu einer Laube, worin die Schüler sitzen konnten. So anmutig diese Vorstellung auch ist, so beruht sie doch auf Irrtum. Ein Blick in die Kämmerei-Reck- ; nungen, offenbar die alleinige Quelle dieser Nachricht, zeigt, dass die Ausgabe für Maien eine stehende, alljährlich wiederkehrende war, indem zur Frohnleichnamsprozessiou an der Schule, den Thoren und auf dem Markte Lauben als Stationen errichtet wurden, wie : z. B. aus dem Sommer-Register 1494 deutlich ersichtlich ist. 5 ) ä Die Raumfrage machte in dem an enge Verhältnisse gewöhnten Mittelalter sicherlich die geringste Sorge. Von Schul-Hygieine war damals keine Rede, und auch die Bedenken der Disciplin konnten in Stolpen, Von den Lehrer wird jedoch in dieser Zeit nichts derartiges erwähnt. *) Dieselben Gruppen weist Joh. Müller für das 14. Jahrhundert an der Meissner Domschule nach. Anfänge, S. 18. *) Vergl. Anfänge, S. 248. s ) In einem Testament ans diesem Jahre werden ..eynein Jglichenn ge- sellenn der mit der communionn pflegt zu gehen“ 5 Groschen vermacht. Hoffmann, Urk -S. 4 ) Hoffmann', Urk.-S. Vergl. auch S. 18, Anm. 3. 6 ) 17 Groschen vor 4 Fuder meyen, vffn heyligen vronleichenamstagk, vff dem Margkte vor allen thoren vnd vor dye Schule.