Das Seminar zu Annaberg nach seiner Begründung und Entwicklung
Titel
Das Seminar zu Annaberg nach seiner Begründung und Entwicklung
Untertitel
Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Anstalt; mit einem Anhange über die ehemaligen Privatseminare zu Mildenau, Grumbach und Wiesa bei Annaberg
A. Geschichte der Anstalt. I. Die Begründung des Annaberger Seminars. Das Volksschulwesen des oberen Erzgebirges ist älter, als mau nach der vergleichsweise rauhen, weltabgeschiedenen Lage der Land schaft erwarten könnte. Bereits im 16. und 17. Jahrhundert fanden sich in einer Anzahl von Städten und Dörfern Anfänge auch des Volks unterrichts 1 ), während des 18. Jahrhunderts kamen zahlreiche neue Schulen zu den bereits bestehenden, und am Beginne des 19. Säku- lums war ein dichtes Netz dieser Anstalten 2 ) über genanntes Berg land ausgebreitet 3 ). Nicht sonderlich gut war es freilich um den geistigen Stand derselben bis ins 3. Jahrzehnt unseres Jahrhunderts bestellt. Die ') In (len Schulakten der Annaberger Ephorie, welche seit Errichtung der hiesigen Bezirksschulinspektion an diese abgegeben wurden, wird erwähnt, dass Volksschulen existierten — ausser der hiesigen, die mit der lateinischen 141)9 ins Leben gerufenen Stadtschule verbunden war — 1646 in Drebach, 1647 in Schciben- berg, 1648 in Schlettau, 1655 in Elterlein, 1656 in Buchholz, 1657 in Xannen- borg, 1658 in Jöhstadt, 1664 in Oberwiesenthal und Wiesa, 1665 in Thum, 1668 m Bäienstein, 16(1 in Geyersdorf, 1672 in Arnsfeld und Sehma, 1673 in Geyer, 1677 in Ehrenfriedersdorf, 1679 in Crottendorf, 1682 in Hermnnnsdorf, 1684 in Neudorf. 1685 m Neundorf bei Wiesa, 1686 in Königswalde, 1688 in Schünbrunn hoi Wolkenstein, 1692 in Frohnau und Hammerunterwiesenthal, 1697 in Cranzahl und 1700 in Schönfeld. Auch A. Richter erwähnt in seinen Schriftclion: Sächsische Volksschullehrer vor der Zeit der Seminare. Leipzig 18S7, Seite 10, und Kursiichsische Volksschulordnungen. Leipzig 1891, Seite 7, einige An fänge von Volksschulunterricht in hiesiger Gegend. 2 ) .,Teutsche Schulen“ zur Unterscheidung von den Lateinschulen oder Lyceen genannt. 8 ) Die obengenannten Akten befassen sich erst seit 1816 ausführlicher damit. In diesem Jahre regelte nämlich ein Reskript der damaligen obersten Schulbehörde des Landes, des Oberkonsistoriums zu Dresden, das Visitationswesen der ,deutschen Schulen (Erlass vom 17. Mai gen. Jahres.) War bis dahin die Schule eines Ortes gewöhnlich nur gelegentlich der ebenda vorgenoinmeneii Inspektion der Kirchenkasse vom Ephorus nebenher mit aufgesucht worden, so sollten von 1816 ab alle in der Ephorie bestehenden Volksschulen regelmässig — unangemeldet — besucht und inspiziert werden. Erwies sich die Ephorie zu umfangreich und konnte der Superintendent diese Überwachung deshalb kaum allein bewältigen, so durften eine Anzahl dazu befähigter Pfarrer der Diözese zur Beihilfe von! 4’horus mit herangezogou werden. Das machte sich in der hiesigen überaus ausgedehnten Ephorie denn auch nötig. Bei der Ordnung dieser Angelegenheit in der Annaberger Diöcose erfährt inan nun gelegentlich der Zufertigung dos Konsistorialbeschlusses an die einzelnen Pfarrer und Lehrer näheres über die zu