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Das Seminar zu Annaberg nach seiner Begründung und Entwicklung
- Titel
- Das Seminar zu Annaberg nach seiner Begründung und Entwicklung
- Untertitel
- Festschrift zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Anstalt; mit einem Anhange über die ehemaligen Privatseminare zu Mildenau, Grumbach und Wiesa bei Annaberg
- Autor
- Schwerdtner, Ernst August
- Verleger
- Schreiber
- Erscheinungsort
- Annaberg
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Umfang
- X, 276 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.H.847.z
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39672566X2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39672566X
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39672566X
- SLUB-Katalog (PPN)
- 39672566X
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- A. Geschichte der Anstalt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDas Seminar zu Annaberg nach seiner Begründung und Entwicklung -
- EinbandEinband -
- AbbildungDas alte Lyceum (provis. Heim der Anstalt). Die derzeitigen ... -
- TitelblattTitelblatt -
- KapitelVorwort III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis VII
- KapitelA. Geschichte der Anstalt 1
- KapitelB. Die hohen staatlichen Vorgesetzten und der Lehrer- und ... 153
- KapitelAnhang. Geschichtliches über die Privatseminare im ... 253
- EinbandEinband -
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Schulpflicht der Kinder war zwar seit 1769 behördlich verordnet 1 ), durch weitere gesetzliche Bestimmungen aus den Jahren 1803 bis' 1806 auch erneut den Gemeinden und Kltern in Erinnerung gebracht worden 2 ), fand jedoch in Wirklichkeit nicht ausreichend Beachtung und Durchführung. jener Zeit schon bestehenden Volksschulen. Es fanden sich da solche in den Studteii Annaberg (als Quarta und Quinta des Lyceums für. Knaben, als besondere ■Mädchenschule und als gemischte Annen- oder Freischule), Tiuchholz (als je 2Massige Knaben- und Mädchenschule), Ehronfriodersdorf (als je 2 Massige Knaben- und Mädchenschule), Elterlcin (als jo 2Massige Knaben- und Mädchenschule), Geyer (als 2Massige obere und 1 Massige untere Knaben- und als 2 Massive Mädchenschule), Jöhstadt (als 2 gemischte Klassen, jede mit Kindern aller Jahr gänge versehen), Oberwiesenthal (als je 2Massige Knaben- und Mädchenschule), Scheibenberg (als je 2 Massige Knaben- und Mädchenschule), Schlettau (als je -Massige gemischte Schulen des Rektors und Kollaborators), Thum (als 2klassige gemischte Schule), Marienberg (als jo 2Massige Knaben- und Mädchenschule, sowie als eine ebenso gegliederte Waisenhaus- oder Kreischule), Longefeld (als 2Massige gemischte Schule), Ülbernhau (als je einklassige — weil in einer Stube zu unterrichtende Lektor- und Kantorschuie), "Wolkenstein (als je einklassige Knabenabteilungen des Rektors und Kantors und als eine ebenso gestaltete Mäd- chenklasse dos Organisten!. Zöblitz (als 2Massige gemischte Schule), Schwarzen berg (als je 2Massige gemischte Schulen des Rektors und Kantors), Johanngeorgen stadt (als 3 je zweiklassige Knabenschulen und 2 ziemlich stark besetzte Mädchen- klassen), Griinhain (als _2Massige gemischte Schule), sowie in den Dörfern Frohnau, Geyersdorf, Pockau, Seigerhütte Grünthal, Niederneuschönberg, Poborshau Marion berger und Pobershau Zöblitzer Anteils, auf dem Gebirge bei Marienberg, Somau, Grossrückerswalde, Mauersberg, Arnsfeld, Mittelschmiedeberg, Satzung, Steinbach bei Satzung, Grumbach, Königswalde, Bärenstein, Hammeruntenvieseüthal, Unter wiesenthal, Neudorf, Cranzahl, Sehma, Waltersdorf, Crottendorf (mit 2 Schulen), Obermittweidaer Hammer. Markersbach, Raschau, Griinstädtel, Pöhla, Ritters grün, Crandorf, Breitenhof, Breitenbrunn, Wittichsthal, Bermsgrün, Wihlenau, Sachsenfeld, Beierfeld, Bernsbach, Waschleithe, Schwarzbach, Dörfel, ’llermanns- dorl, Wiesa, Jahnsbach, Horold, Gelenau (mit 2 Schulen), Dittersdorf’ Weissbach, Drebach (mit 2 Schulen), Ililmersdorl — alle mit jo 2klassiger gemischter Schule — Grossolborsdorf (mit 2klassiger Knaben- und 1 klassiger Mädchenschule), Lauter bach bei Marienberg (mit 3klassiger gemischter Schule), Klcinrüekerswalde, Cunnersdorf, Reifland, Wiinschendorf, Hohendorf, Lauta, Rittersberg, Blumenau, Rothenthal, Niederschmiedeberg, Schmalzgrube, Oberjngel, Steinbach bei Johann- georgonstadt, Tannenberg bei Geyer, Neundorf bei Wiesa, Griesbach bei AVolken- stein, Venusborg, Schönbrunn bei Wolkenstein, Gehringswalde bei Wolkenstein, Streckewalde, Stahlberg und Niederschlag bei Bärenstein — alle mit je 1 klassiger Schule und endlich Ansprung bei Zöblitz, Kühnheide mit Reitzenhain und Rübonau im Sommer mit 2 Klassen, im Winter mit einer, letzteres deshalb, um bei etwaigem Schnee die kleineren Kinder dem Schutze der grösseren zu unterstellen. ') Die Generalverordn, dos Oberkonsist. v. 24. Juli 1769 brachte Sachsen die Einführung der allgemeinen Schulpflicht: die Kinder sollten vom 5 —14. Lebens jahre das ganze Jahr hindurch — die Erntezeit ausgenommen — die Schule besuchen; auch solche Kinder, welche sich bereits vor dem 14. Jahre vermieteten, sollten täglich 2 Stunden Unterricht gemessen. (Aus der Einleit, zu Walters Sächs. Volksschulrecht entnommen.) 2 ) Reskr. v. 14. Februar 1S03, den Schulbesuch betreff.; Gener. v. 4. März 1S05, das Anhalten der Kinder zur Schule und die Bezahlung des Schulgeldes betr.; Reskr. v. 6. Mai 1S06, die wogen unterlassenen Schulbesuchs zu diktierenden Strafen betr. (Nach Walters Volksschulrecht.)
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