wogegen der betreffende Häuptling ihnen Land anzuweisen und sie zu schützen hatte. Im übrigen behielten sie ihren eigenen Häuptling und ihren Namen und lebten für sich 1 . In einem engeren Verhältnis zu einem Clan standen solche Personen oder Gruppen von Personen, die vollkommen in dem betreffenden Clan aufgingen: vielfach nahmen sie den Clannamen an. Der gröfste Teil dieses untergeordneten Be standteils eines Clans rekrutierte sich aus Kriegsgefangenen und aus „ruinierten Leuten“ (broken men), die aus ihrem ei genen Clan ausgeschlossen worden waren. Ihre Stellung kann ursprünglich keine andere gewesen sein, als die von Unfreien, gleich den servi der Irländer. Sie wurden teils auf den Gütern des Häuptlings und seiner Verwandten, teils auf denen der vollberechtigten Clangenossen beschäftigt 2 . Es kamen auch Fälle vor, in denen „broken men“ ihren Namen behielten 3 . So waren die Macraes in Glensheals bis zur Zeit des Bürger kriegs unter Montrose Diener der Maclellans gewesen. Die Maclellans wurden in einer der Schlachten aufgerieben, und nun heirateten nach hochländischer Tradition die hinter- bliehenen Frauen die Macraes, die so ein angesehener Clan wurden 4 . Die untergeordneten Clans und die broken men sind als fremdartige Elemente der Clanverfassung anzusehen; das eigent liche gentile Leben mufs im einzelnen Clan gesucht werden, auf dessen Betrachtung daher der Nachdruck zu legen ist. Welche Befugnisse der Häuptling hatte, ob sein Amt erblich war, andere Funktionäre und beschränkende Organe ihm zur Seite standen, die Frage nach der Existenz einer aristokratischen Schicht zwischen dem Häuptling und der Masse der Clan genossen , das sind die Gesichtspunkte für die Untersuchung, womit dann eine Skizze von Charakter und Leben der Hoch länder zu verknüpfen wäre. 1 Browne, Hist, of the Higlil., IV 395: „When such confederacies (by manrent) were formed, the smaller clans follow'ed the fortunes, en- gaged in the quarrels, and fought under the chiefs of the greater. Thus the M’Baes foliowed the Earl of Seaforth, the M’Colls the Stewarts of Apin, and the M’Gillivrays and M’Beans the Laird of Mackintosh; but, nevertheless, tlieir ranks were separately marshalled, and were led hy their own subordinate chieftains and lairds, who owed Submission only when necessary for the success of combined operations.“ Eine Anzahl „bonds of manrent“ findet man bei Skene, C. Sc. III 318 ff. Vgl. auch Skene, Higlil. II 172. 2 Näheres über diese Klasse c. II p. 51. Über die Sklaven der Irländer vgl. Sullivan, Enc. Br. IV 799. 3 Burt meint II 17, 18, in einem Clan seien „all of one name, except some few, who may have affected to annex themselves to the clan, and those, for the most part, assume the name without giving up their own. 4 Johnson, Journey, p. 89—92.