Viertes Kapitel. Die Auflösung der hochländischen Clanverfassung. Während die schottischen Lowlands bereits im zwölften Jahrhundert vollständig das keltische Gepräge eingebüfst hatten und unter die Herrschaft des Lehenswesens gelangt waren, vermochte der Feudalismus in den Hochlanden nicht festen Fufs zu fassen. Zwar für den Augenschein bestand auch hier der Feudalismus mit seinen dukes, earls und so fort; aber selbst wenn Häuptlinge thatsächlich zu einem mächtigeren Stammeshaupt in einem vasallitischen Verhältnis standen, wodurch z. B. die Herzöge von Argyle zu bedeutender Macht gelangten — was wollte das bedeuten, wenn gleich zeitig das Verhältnis der Clangenossen zu ihrem Häuptling ungeändert blieb? Und so verhielt es sich. Der Herzog von Argyle beispielsweise blieb für die Leute des Clan-Cameron nach wie vor der ceann-cinnidh Mac-Callum mor. So erklärt es sich, dafs die Herrschaft der schottischen Könige in den Hochlanden beinahe nur dem Namen nach bestand. Die Personen, denen hier obrigkeitliche Befugnisse übertragen waren, hatten gar nicht den Willen, ernstlichen Ge brauch davon zu machen, es sei denn um einem feindlichen Clan damit beschwerlich zu fallen. Nur soweit ihre mili tärische Macht reichte, vermochten die schottischen Könige ihre Autorität geltend zu machen, Steuern einzutreiben, Auf ruhr und Plünderung zu bestrafen 1 . Die Versuche, die Hoch länder wirklich botmäfsig zu machen, waren zahlreich genug. Schon Robert Bruce strebte danach; aber mit so geringem Erfolg, dafs im fünfzehnten Jahrhundert der unter dem Namen „Herr der Inseln“ bekannte Macdonald die Hebriden und westlichen Hochlande als keltischer rig unter sich vereinigen 1 Vgl. Duncau Forbes, Cull. P. 298, 299.