— 5 - seien, dass aber gleichzeitig der in der Nachbarschaft befindliche Thon besser und brauchbarer sei. Der Kurfürst erklärte sich mit diesem Plane einverstanden und er teilte am 31. Mai 1770 nach einigen ziemlich nebensächlichen Ver handlungen dem Fabrikanten Tännich die Erlaubniss zur Errichtung einer Fayencefabrik in einzelnen Räumen des Schlosses Hubertushurg.*) Mit grossem Eifer ging man nun an die Einrichtung dieses Werkes und förderte es aufs tunlichste, so dass die Fabrik in ver- hältnissmässig kurzer Zeit zu einer gewissen Leistungsfähigkeit ge bracht wurde. Schon nach 1 1 j 2 Jahren 2 ) konnte Tännich in einer Bittschrift an den Kurfürsten schreiben, dass die Fabrik „dermahlen schon in einem ziemlich starken Waaren Lager stehet und auf dessen Absetzung bedacht seyn muss“. 3 ) Die Bitte selbst bezog sich auf die Gewährung eines Kammer passes, der ihm die Erlaubniss erteilte, sich zum Fortschaffen seiner Waren nach Dresden und Leipzig der Poststrassen statt der ordinären Landstrassen, auf welche der übrige Frachtverkehr beschränkt war, zu bedienen. 4 ) Man ist aber bei Beurteilung der Leistungen dieser jungen Anstalt nicht allein auf die Worte Tännichs angewiesen, da es in einer Note des Rates, der die erwähnte Bittschrift dem Kurfürsten am 26. Oktober vorzutragen hatte, lieisst: „Der Angabe nach soll diese Fayence - Fabrik gute Waare besonders in Oefen fertigen, 5 ) einen ziemlichen Vorrat dergleichen bereit haben, auch im Begriff sein auf vorstehender Michael-Messe den Anfang zum Verkauf zu machen.“ °) Letzteres war bis dahin unterlassen worden, um erst einmal ein kleines Lager zu schaffen. Auch der Kurfürst scheint sehr bald seine Zufriedenheit über die Erzeugnisse von Hubertusburg geäussert zu haben, da Tännich am 16. April 1773 in einem zweiten Bittschreiben, das sich um Erlangung eines Generalpasses betreffs Befreiung der Materialien vom Zoll, Geleit, Land, Accise und Brückengelde handelte, 7 ) schrieb: ] ) Das Material für diesen Teil der Geschichte der Hubertusburger Fabrik ist zum griissten Teile folgenden Aktenstücken entlehnt: H. St. Archiv Act., Die Fayencefabrik Hubertusburg bet. 1770. Loc. 2349. Bei Citaten ist unten die Seite angegeben. Die Konzessionsurkunde Bl. 23 ff. ist in Beilage 1 abgedruckt. — 2 ) Den 8. September 1771. — a ) Bl. 38. — 4 ) Die Genehmigung wurde erteilt, Bl. 48. — r> ) Dass Hubertusburg mit Leistung von Fayenceöfen begann, wird man begreiflich ünden, wenn mau bedenkt, dass Tännich von Hamburg nach Sachsen gekommen war (s. Anm. 1). — a ) Bl. 39. — ’) Von der Land- und General-Accise war die Fabrik bereits seit Gründung befreit; das Übrige wurde am 27. April 1773 gewährt. Bl. 55.