— 6 — „Sie (die Fabrik) waget diesen Schritt mit desto mehr Zuversicht, da sie das hohe Glück gehabt, dass Ew. Churfst. D. über einige Höchst deroselben unterthänigst presentirte Proben ihres Fleisses dero gnädigsten Gefallen zu bezeugen geruht hat“, i) Das Bild von der Gründung und von den ersten Jahren der Fabrik erhält ein anderes Aussehen durch ein uns erhaltenes Schreiben, das der wirkliche Geheimrat und Oberstallmeister Heinrich Graf von Lindenau am 28. Januar 1774 an den Kurfürsten gerichtet hat. 2 ) Dei selbe erklärte hierin nämlich, dass Tännich nur eine vorgeschobene Person gewesen sei, er vielmehr selbst die Fabrik gegründet und ge leitet habe, wobei er sich des Tännichs als eines Direktors bediente. Weil er nun aber den letzteren „wegen mancherley Ungebürnisse“ entlassen musste, so habe er sich entschlossen, nunmehr die Fabrik mit eigenem Namen zu führen, weshalb er bäte, die s. Z. dem Tännich erteilte Konzession mit den nachträglich hinzugekommenen Vergünsti gungen auf ihn zu übertragen. Er sei nun aber der Meinung, dass der Betrieb von Hubertusburg nur Aussicht auf Erfolg haben könne, wenn jegliche Einschränkung in der Fabrikation unterbliebe, deshalb bäte er ferner, die Konzession derart zu erweitern, dass „ihm die Fertigung aller Waare, Geschirre und Utensilien im Grossen und Kleinen, die sich nur in Fayence fabriciren lassen“, gestattet werde „und darunter keine Ausnahme zu machen, insolche dem Porcellaine niemals gleichkommen könne und derjenige der Porcellaine bezahlen kann, nicht Fayence kaufen wird, mithin der Meissner Porcellaine Manufactur kein Eintrag geschiehet, wie denn auch schon allen aus ländischen Fabriquen nachgesehen und erlaubt ist, dergleichen Waare und Geschirre und namentlich Caffee und Tafel Service einzuführen und öffentlich zu verkaufen“. In den angeführten Worten ist bereits ein Umstand angedeutet, der von nun an ein Hemmschuh für das Hubertusburger Unter nehmen werden sollte. Die Meissner Porzellanfabrik war es, die sich, aus Furcht vor der wachsenden Konkurrenz, auf den klein lichen Standpunkt stellte, die Blüte der Schwesteranstalt möglichst zu hintertreiben. Obwohl nämlich die Buchhalterei von Meissen das eingeforderte Gutachten dahin abgab, dass man in Hubertusburg un bedenklich Alles, was man wolle, machen könne, so entschied doch die aus von Fletscher und Immisch (?) bestehende Kommission wie folgt: 3 ) „Wir sind dennoch der Meinung, dass Gruppen, Figuren und *) Bl. 51. Hier unterschrieb sieh Tiinnie.li zum erstemnale als Commissaiius“. — 2) Bl. 57. — ») Bl. (17.