— 11 - im neuen Sinne umgestaltete. Dies Bediirfniss war nun auch an Hubertusburg herangetreten. Schon Lindenau hatte sich, wie oben angedeutet, die Erlaubniss hierzu zu holen versucht. Er war auf das Gutachten Marcolinis hin abschlägig beschieden worden. Das Erste aber, was Marcolini selbst zur Verbesserung des Hubertusburger "Werkes vorschlug, war: die Anfertigung der Fayence in Zukunft völlig zu unterlassen und sich lediglich auf die einer Art von englischem Steine zu beschränken. Ihm wurde dies ohne weiteres gewährt. Der Inspektor Förster, der mit einem jährlichen Gehalt von 400 Thalern angestellt worden war, hatte sich dem Marcolini gegen über erboten, innerhalb eines Jahres den Betrieb mit englischem Steingut zu einem nutzbringenden zu machen. Er hatte sich hierin freilich ein wenig zu viel zugetraut, denn, obwohl er mit grossem Eifer an diese Aufgabe herantrat und die verschiedensten Versuche und Bearbeitungen der Masse anstellte, konnte doch erst nach Ab lauf von zwei Jahren gemeldet werden, dass nunmehr „eine Quantität ganz fertiget, guter, verkäuflicher Waare, worunter auch braunes Gut befindlich, zu Stande gebracht“ sei. Marcolini berichtete 1 ) hierüber am 2. September 1778 aus führlich dem Kurfürsten und fügte dann hinzu, dass den Schluss rechnungen zufolge bei der Fabrik betragen habe: „ Aufwand 150 Thalor für Reparatur, 2020 „ zum Umtrieb, 520 „ Besoldung an Förster auf 26 Monate, worauf er aber noch 7 Monate zu fordern hat. 2690 Thaler. Hingegen sind für 3483 Thaler an fertiger verkäuflicher Waare vorhanden mithin hat sich das Werck nicht nur selbsten bearbeitet, sondern auch noch mit 793 Thaler in Zeit von 22 Monaten verinteressirt ohne den Vorrath an den noch ungebrannten Geschirren und vorräthigen Materialien zu rechnen.“ Dieser Umstand sei aber, so glaubt Marcolini, Grund genug, die Fabrik weiter zu führen. Dass aber Förster auch jetzt noch fortwährend bestrebt war, die Zubereitung der Masse zu verbessern, wenn er dabei auch nicht gerade immer von richtigen Voraussetzungen ausging, dafür mögen folgende Worte Marcolinis als Beweis dienen: ') Bl. 137 ff.