über die Befreiung von fremdem Jodie, von fremder Bevormundung. Denn 17 Jahre lang schon stand das von Großeltern und Urgroßeltern ersehnte, in langem, heißem Ringen erstrittene einige Deutsche Reich, und die Krone desselben trug der Herrscher, dem die deutschen Fürsten und das deutsche Volk auf französischem Boden sie aufs Haupt gedrückt hatten. In diesen Kreis des Friedens und der Freude trat schon in den ersten Monaten die Sorge. Ängstlich lauschte das Volk auf die mühseligen Schritte des greisen Herrschers und auf die schweren Ätemzüge seines erkrankten Sohnes und Nachfolgers. Und dann glänzte die deutsche Krone auf dem Haupte des dritten Kaisers, des Kaisers, der bei der Wiederaufrichtung des deutschen Reiches ein Knabe gewesen war. Das waren im wesentlichen die öffentlichen Interessen des Jahres 1888, wenigstens der ersten Hälfte desselben. Es schien, als stünde die Weltgeschichte für eine Weile still. Äber doch fuhr sie unauffällig fort, immer neue Fäden zu spinnen und zu einem glänzenden Gewände für das neuerstandene Reich zu verweben. Denn dieses Reich hatte durch Hebung der Volksbildung die Bahn für die Ent wicklung der Volkskraft freigemacht. Die Volksschule war zu einer Vorbildung für denkende Menschen geworden, einesteils durch die Gesetzgebung, andernteils durch hoch herzige freiwillige Leistung der Vertreter der Wissenschaft. Jetzt stand das Volksschulwesen unter der Aufsicht der Staatsregierungen, und die Schulinspektoren sollten aus den Reihen bewährter Fachmänner gewählt werden. Nach dieser Richtung hin war in den verschiedenen deutschen Staaten die Volksschule von fremder Bevormundung mehr oder weniger befreit worden. In Sachsen hatte das Volksschul gesetz von 1873 befreiend gewirkt. Und hatte es früher geschehen können, daß deutsche Volksschulen den Kindern manches Wissen vorenthielten, weil man auch Arbeiter brauchte, die nur zu gehorchen hätten, so öffnete jetzt die Volksschule der tieferen und höheren Erkenntnis Tür und Tor. Und noch mehr. Viele Männer der Wissenschaft ver-