Herkunft und Charakter Aribos. 5 einst auf der Jagd den Tod durch einen wilden Auerstier gefunden hatte und deshalb noch zu des Geschichtsschreibers Zeit in Liedern besungen wurde, ist wohl kaum noch festzustellen. Dafs aber das Geschlecht der Aribonen ein altes und berühmtes war, geht aus dieser Notiz mit Sicher heit hervor. Dafs endlich der Erzbischof Aribo 'ein Verwandter des kurz vor seiner Erhebung auf den erzbischöflichen Sitz zum Erzbischof von Köln be rufenen Piligrim gewesen ist, steht durch mehrere unverwerfliche Zeug nisse fest, 1 und zwar kann die Verwandtschaft beider, nach den Aus drücken jener zu schliefsen, keine sehr entfernte gewesen sein. Auch hier hat es daher nicht an Versuchen gefehlt, diese Verwandtschaft klar zu stellen, aber wiederum sind die Resultate derselben nur durchaus unsichere Hypothesen. So hat besonders Hirsch, 2 gestützt auf den Um stand, dafs ein Sohn Aribos I. Namens Cadalhohus bekannt ist, 3 und ferner uns zu der Zeit des Abt Herrand von Tegernsee (1042—46) ein praeses Cadalhohus begegnet, welcher ein Bruder des Erzbischofs Piligrim von Göln genannt wird, 1 die Vermutung aufgestellt, dafs vielleicht beide Erzbischöfe Brüder gewesen seien. Doch steht diese Ansicht schon an sich auf nur schwachem Boden, da durchaus kein direktes Zeugnis für sie spricht, und so hat sie auch schon Brefslau 6 als völlig unhaltbar nach gewiesen. An dem einzigen Orte nämlich, wo Aribo selbst seiner Ver wandtschaft mit Piligrim gedenkt, 6 gebraucht er in Beziehung auf jenen das Wort nepos, und dieser Ausdruck kann, wie Brefslau mit Recht bemerkt, mag er auch im Mittelalter noch so vieldeutig sein, doch gewifs nicht für ein brüderliches Verhältnis, und zumal von dem einen der Brüder selbst, angewendet werden. Auch das Fehlen Piligrims im Necrol. Seon., das sonst ein vollständiges Verzeichnis aller Kinder Aribos I. zu bringen scheint, spricht entschieden dagegen. Bis zu diesem Punkto kann ich den Ausführungen Brefslaus in dieser Sache nur völlig beistimmen, wenn er es jedoch weiter versucht, in Piligrim einen Neffen des Erzbischofs Aribo nachzuweisen, so lassen sich doch dagegen einige schwere Bedenken nicht verhehlen. Betrachten wir 1 Wip. vita Chuon. MG. SS. XI, 256: Piligrinus consanguineus Aribonis. Jaffc, Bibi. III, 360 spricht Aribo de nepote meo Piligrimo. Diese Zeugnisse werden noch verstärkt durch den Umstand, dafs Piligrim zugleich mit Aribo als Intervenient in den von Heinrich II. für Göfs ausgestellten Urkunden (St. RK. 1804, 1805) erscheint. 2 A. a. 0. p. 35. 3 Necrol. Seon. (M. B. 158): Cadelhohus filius Aribonis. 4 Cod. tradit. Tegerns. M. B. VI, 27: praeses Cadalhohus tradit — quäle possodit ex traditione fratris sni Piligrimi arch. Colon. 5 Jahrbücher des deutschen Reichs unter Heinrich II. Bd. III, p. 340 ff. 6 Jaffe, Bibi. III, 361: Sed qnia de nepote meo Piligrimo timeo ut etc.