Herkunft und Charakter Aribos. 7 und mithin rnüfste sein, jedenfalls älterer, Bruder Hartwich, der spätere comes palatinus, vor dem Jahre 969 gehören sein. Nun erfahren wir aber aus einer Urkunde vom 14. Mai 1041, 1 dafs in diesem Jahre bereits jenes Sohn, Aribo II., Pfalzgraf war, Hartwich mufs daher zwischen P 025 1041 gestorben sein. Da nun ferner berichtet wird, 2 dafs dieser Aribo H. bei°dem Tode seines Vaters noch ein unmündiges Kind, sein Bruder Boto aber noch nicht einmal geboren gewesen sei, so ist es ge- wifs nicht unrichtig, wenn wir des erstem Geburtsjahr frühestens in das Jahr 1025 setzen, 3 da dann noch immer ein sehr früher Tod des Pfalz grafen Hartwich, etwa im Jahre 1026, angenommen bleibt. Aus diesen allen ergiebt sich dann aber die Folgerung, dafs dem Pfalzgrafen Hart wich, der, wie oben nachgewiesen, spätestens im Jahre 968 geboren sein könnte, in seinem 57. Jahre sein erster und darauf sofort noch ein zweiter Sohn geboren wäre. Dies ist aber, wenn auch nicht unmöglich, so doch zum mindesten äufserst unwahrscheinlich, besonders wenn man bedenkt, wie nur stets die Voraussetzungen der günstigsten Umstände das jugend liche Alter Aribos I. bei der Geburt Hartwichs, die Annahme, dafs Cadalhoh der zweite Sohn Aribos I. sei, während dieser doch nach dem Necrol. Seon. mindestens sechs Kinder besafs, sowie dafs Hartwich bereits 1026 gestorben sei — noch ein so günstiges Resultat bringen konnten, während nur eine kleine Änderung dieser Voraussetzungen hinreichen würde, um uns zu der Annahme eines noch höheren Alters Hartwichs bei der Geburt Aribos n. zu nötigen. Da somit Brefslaus Annahme, dafs Piligrim ein Neffe Aribos ge wesen sei, ebensowenig wie die Hirschs als sicher und unbedenklich be zeichnet werden kann, so bleibt also die Verwandtschaft der beiden Erz bischöfe eine offene Frage, deren Lösung, wie ich glaube, wohl niemals gelingen wird, da die Andeutungen, welche wir darüber besitzen, keines wegs ausreichen, um eine, wenn auch nur einigermafsen sichere Ver- muthung darauf zu gründen. 4 Beinahe noch weniger als über das Geschlecht Aribos wissen wir über seinen Charakter und seine sonstigen Eigenschaften, da einerseits 1 St. BK. 2213. 2 Ekkeh. Uraug. 11.02: „adhuc parvulus.“ 3 Eine Annahme, die nocli dadurch bestätigt wird, dafs Aribo II. 1102, Boto erst 1101 gestorben ist, Ekkeh. Uraug. 1102—1104. 4 So mufs schon aus Mangel an Nachrichten die doch gar nicht unwahrschein liche Annahme einer Vermittlung der Verwandtschaft durch die weiblichen Mitglieder des Hauses von jeder Untersuchung ausgeschlossen bleiben, und daher hat jeder Nachweis, wenn er nicht ganz fest basiert ist, von vornherein nur halbe Wahr scheinlichkeit für sich, ein Punkt, welcher bei allen bisherigen Untersuchungen stets vollständig ignoriert ist.