Herkunft und Charakter Aribos. 13 | Privileg von dem damals in Deutschland weilenden Papste zu erhalten, 1 I in welchem dieser dasselbe sowie die Äbtissin Kunigunde, die Schwester I Aribos, gegen eine geringe jährliche Tributzahlung in seinen besonderen | Schutz nahm, und dann erfolgte auch die feierliche Bestätigung des i Kaisers. In einer Urkunde aus Pulda vom 1. Mai 1020 2 wiederholt : dieser, dafs Aribo das Kloster nach seiner Erbauung mit allen dazu ge- * hörigen Gütern seiner I mm unität übergeben habe, bestätigt dann dessen Schwester Kunigunde als Äbtissin und verleiht einerseits derselben das Recht der Wahl des Yogtes, andrerseits den Nonnen das. Recht, ihre Nachfolgerin gemäfs der Benediktinerregel selbst zu bestimmen. Zugleich fügt er noch eine besondere Bestimmung hinzu, wodurch dem Kloster noch eine besondere Sicherheit gegen eine etwaige Yeräufserung oder • Yerschenkung seitens der spätem Kaiser gegeben wurde, nämlich dafs es in einem solchen Falle sofort auf so lange Zeit an das Haus seines Gründers zurückfallen solle, bis der Kaiser ihm wieder zu seinen früheren : Rechten und seiner Freiheit verhelfen werde. i Dafs auch später Aribo diese seine Stiftung stets im Auge behalten j und ihr Gedeihen zu fördern gewufst hat, beweisen mehrere Urkunden ! Kaiser Heinrichs II., durch welche sie auf seine Fürbitte verschiedene | wertvolle Schenkungen an Land und Leuten erhält. 3 I 1 Jaffe, Bibi. V, 31 ff. 2 St. RK. 1747. 3 St. RK. 1756, 1804, 1805.