24 Zweites Kapitel. Zeigt sich schon in vielen Beschlüssen der Synode das lebhafte Streben nach Konzentration zunächst der einzelnen Bistümer und ihres Klerus unter dem Bischöfe, sodann aber durch die einheitlichen Ein richtungen für alle Bistümer auch dieser unter dem Erzbischöfe, so sind doch jene beiden zuletzt erwähnten Kanones von ganz besonderer Wich tigkeit. In ihnen wird das Dispensationsrecht des Papstes, welches bis dahin unbeschränkt und daher eine Hauptquelle des Ansehens und der Macht der damaligen Päpste, welche ja eine lehramtliche Unfehlbarkeit noch nicht besafseii, gewesen war, beschränkt und von der jedesmaligen Einwilligung eines jeden Bischofs abhängig gemacht. Es war dies seitens der Synode ein Schritt, welcher unter anderen Umständen keineswegs zur Erreichung ihrer nächsten Zwecke, der möglichst einheitlichen Kon zentration der Erzdiöcese, unmittelbar notwendig gewesen wäre. Selbst der Umstand, dafs Irmgard von Hammerstem sich nach Korn zur Appellation gewandt hatte, welcher ja offenbar den Anstofs zu diesen Bestimmungen gegeben hatte, konnte doch keineswegs allein eine Berech tigung zu einem so bedeutungsvollen Schritte gewähren. Wäre denn wohl, Eintracht und Friede unter den Kirchenfürsten vorausgesetzt, ein Grund zu der Annahme gewesen, dafs der Papst, der ja doch mit Kaiser Heinrich eng befreundet und der strengen cluniacensischen Richtung er geben war, den Bitten eines leidenschaftlichen Weibes, welches, obwohl schon wiederholt auf rechtmäfsiger feierlicher Synode verurteilt, sich ennoch den kirchlichen Gesetzen nicht hatte unterwerfen wollen und sogar Veranlassung zu einem langwierigen und schweren Kampfe gewor- en war, 1 nachgeben und damit aufser dem ganzen deutschen Klerus auch besonders den Kaiser, dessen Eifer gegen verbotene Ehen bekannt war, auf das tiefste beleidigen würde? Es ist dies wohl kaum zu glau- en und wenn daher die in Sehgenstadt versammelten Bischöfe einen so c en Besclilufs fafsten, so konnte gewifs nicht die Furcht vor einer Begnadigung Irmgards durch den Papst dafür der wahre Grund sein; es mufsten vielmehr noch andere Umstände dabei mitwirken. Und diese waren auch vorhanden. „ haben schon oben gesehen, wie seit seiner Rückkehr aus Italien' aiser einrich begonnen hatte, mit Ernst auf die Ausführung seiner in Gemeinschaft mit dem Papste gefafsten Reformpläne zu .lenken. Dafs leses ibo und seinen Bischöfen bekannt war, ergiebt sich aus der Lage er inge. die Zusammenkunft des Kaisers mit König Robert von Frank reich, durch Richard von St. Vanncs eingeieitet, sprach deutlich genug; III. lrJff' G!esebrecht ’ Kaiserzeit, H, 168 ff. Brefslau, Jahrbücher Heinrichs II. .