Erzbischof Aribo von Mainz unter Kaiser Heinrich II. hochfliegenden Pläne zu durchgreifenden Reformen der deutschen Kirche. sowie zur Gründung einer von Rom unabhängigen Nationalkirche als durchaus unmöglich und daher unwahrscheinlich zu verwerfen. Gewifs war Aribo ein entschiedener Gegner der Reformpläne des Papstes und des Kaisers, durch die er die Macht und die Selbständigkeit der einzel nen Bischöfe, besonders aber der Metropolitane, unter denen er selbst ja die erste Stelle einnahm, auf das äufserste gefährdet sah, gewifs trat er durch die Synode von Seligenstadt auf das energischste gegen diese Pläne auf den Kampfplatz, aber eben so sicher scheint es, dafs radikale Reform pläne ihm fern lagen, 1 und dafs sein ganzes Auftreten, so aggressiv es zu sein schien, doch nur eine geschickte Verteidigungsstellung war. Da durch, dafs er von vorn herein mit grofsen Ansprüchen hervortrat, konnte es ihm vielleicht später bei etwaigen Unterhandlungen möglich werden, durch ihr Aufgeben seine bisherige Machtstellung zu retten und so durch anscheinende Nachgiebigkeit doch eine Schmälerung seiner Würde zu verhüten. 3 Über Heinrichs Stellung zu diesen Mafsregeln Aribos, die ihm doch unmöglich in ihrer weitgehenden Bedeutung unbekannt bleiben konnten, haben nur leider gar keine positiven Zeugnisse, sondern sind im wesent lichen nur auf unbestimmte, einer jeden Gewifsheit entbehrende Ver- ■ mutungen und Kombinationen angewiesen. Wenn es Heinrich wirklich so völliger Ernst mit seinen reformatorischen Plänen war, wie es den Anschein hatte, wie hätte er dann auch nur einen Augenblick zögern dürfen, den Beschlüssen der Synode, deren wirkliche Absicht keinem Ein sichtsvollen verborgen sein konnte, mit aller Energie entgegenzutreten, ehe es Aribo gelingen konnte, noch mehr Anhänger dafür zu gewinnen und so das Reformwerk noch mehr zu erschweren? Doch nichts der Art hat Heinrich, soweit wir mit Sicherheit sehen können, gethan. Allerdings hat es Brefslau 3 versucht, die Urkunden des Kaisers vom 30. November und 10. Dezember 1023, 4 in welchen dem Kloster St. Maxi min bei Trier 6656 Mansen von seinem bisherigen Gebiete entzogen und an verschiedene Pürsten als Lehen gegeben werden, angeblich weil der Abt Harico wegen seines hohen Alters zum Reichsdienste unfähig sei, in 1 Vgl. Will in Böhmer, Reg. arch. Mag. Bd. I, XLVIII. 2 Dafs somit auch Brefslaus allerdings nur vorsichtig ausgesproehner Tadel Heinrichs II.: „dafs ihm die Genialität des in die Zukunft blickenden Staatsmannes abging, welche ihm die immense Bedeutung der Beschlüsse von Seligenstadt hätte klar werden lassen“ als gänzlich unberechtigt wegfällt, ist selbstverständlich. Vgl. auch Bayer a. a. 0. p. 1179. 3 A. a. O. III, p. 272 ff. 4 St. RK. 1815, 1817.