— 43 — dem Aptt vnd Conuent zu Reinhardtsborn, die für bas mehr zu besitzen, zu gebrauchen vnd zu ge messen, als anders ihres eigenenn Gutts, das sie haben, ohn allerlei Arg vnd Gefehrden. Wolten aber wier oder Vnser Erbeu die vorgenanten Dörfler mitt ihren Zugehörungen hernach, wan das were, selber haben zu vnser Herrschaft, So sollen vns die vorgenantten, der Aptt vnd Conuent wiedder ver kaufen, vnd werden lassen vor Anderthalb Hundert vnd Fünf Schock Groschen der obgenantten Müntze. ohne Wiederrede und ohne Gefebrde, Des zu Yhr- kund haben Wir BALTHASAR vorgenannt Ynser Insiegel wissentlich vor vns und vnsern Sohn Friedrichen obgenannten und vnsere Erbenen an diesem Brieff lassen henngen, das Wir FRIEDRICH mitt hieran gebrauchen, Gebenn zue Gothe nach Christi Geburtt Vierzehen Hundertt Jahr am Mon tage vor Santt Margrethen der heiligin Jung- frauwen.« — Was mag denn aber unsere biederen Ritter von Laucha bewogen haben, auf den doch gewiss ziemlich einträglichen und angenehmen Besitz der so herrlich gelegenen Dörfer mit ihrer Bergbau- Industrie und munteren Bevölkerung zu verzichten ? Des Landgrafen Brief verrät es: ihre »Notdurft«. Sie brauchten Geld und hatten darum schon früher mit dem Kloster, dem es daran nicht fehlte, in Be ziehung gestanden, so diesem a. 1357 eine Hufe Landes zu Frimar, a. 1397 die Hafergelder (Zinsen) von Fröttstedt, auch die Fruchtzinsen von Teutleben verkauft und a. 1391 25 Schock Groschen von ihm geborgt. Sie sassen auch bekanntlich seit 1391 nicht mehr auf der Spitze sondern jetzt am