Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2a (23. Januar 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 9
- AusgabeNr. 2a (23. Januar 1913) 13
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 17
- AusgabeNr. 3a (9. Februar 1913) 21
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 25
- AusgabeNr. 4a (22. Februar 1913) 29
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 33
- AusgabeNr. 5a (9. März 1913) 41
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 45
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 53
- AusgabeNr. 7a (9. April 1913) 57
- AusgabeNr. 8a (23. April 1913) 65
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 69
- AusgabeNr. 9a (9. Mai 1913) 73
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 77
- AusgabeNr. 10a (23. Mai 1913) 81
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 85
- AusgabeNr. 11a (10. Juni 1913) 89
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 93
- AusgabeNr. 12a (22. Juni 1913) 97
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 101
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 105
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 173
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 181
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
-
379
-
380
-
381
-
382
-
383
-
384
-
1
-
2
-
3
-
4
-
9
-
10
-
11
-
12
-
13
-
14
-
15
-
16
-
17
-
18
-
19
-
20
-
21
-
22
-
23
-
24
-
25
-
26
-
27
-
28
-
29
-
30
-
31
-
32
-
33
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ALLGEMEINES JOURNAL GER ÜHRMACHERKÜN5T MERAU5GEGEBEN VOM ZENTRALVERBAND DER DEUTSCHEN UHRMAU1ER- INNÜNQEN UNQ VEREINE 5ITZ : HALLE A S Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher. 38. Jahrgang. Halle, den 23. Januar 1913. Nr. 2 a. l>ie funkentelegraphische Uebermitteliing des Zeitsiguals. Wie wir in der letzten Nummer bereits mitteilen konnten, erwarteten wir in kürzester Zeit die allgemeinen Bedingungen des Reichspostamtes, unter denen die Genehmigung zum Betriebe eines funkentelegraphischen Empfangsapparates erteilt würde Diese Bedingungen sind uns inzwischen zugegangen, und ver öffentlichen wir sie nachstehend; R0 i i r C n I lc S « t o mt Berlin W. 66, den 7. Januar 1913. II D 4b43. In letzter Zeit sind Private wiederholt mit Anträgen hervorgetreten, zu bestimmten praktischen Zwecken, z B. zur Uhrenregulierung, mit Hilfe von funkentelegraphischen Empfangsanlagen die Zeitsignale von Norddeich auf nehmen zu dürfen. Die Entscheidung, ob die Genehmigung dazu erteilt werden kann, wird je nach Lage der Verhältnisse von Fall zu Fall getroffen; allgemein müssen diese Anlagen den in beifolgenden Bedingungen unter Punkt 3 aufgeführten technischen Anforderungen entsprechen. Im Aufträge des Staatssekretärs: gez. Köhler. Bedingungen für die Errichtung und den Betrieb von funkentelegraphischen Empfangsanlagen. 1 Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betriebe einer funken telegraphischen Empfangsanlage in erfolgt unter dem Vorbehalte des jederzeitigen Widerrufes. Wenn der Widerruf stattfindet, müssen die Betriebseinrichtungen — Apparate und Antenne — sofort entfernt werden. 2. Die Anlage darf nur zum Empfang der von der Station Norddeich zurzeit mit einer Wellenlänge von 1650 m gegebenen Zeitsignale benutzt werden. Eine Aenderuug dieser Wellenlänge bleibt Vorbehalten. 3. Die Anlage muss folgenden technischen Anforderungen entsprechen: a) Die Empfangsapparate sind so einzurichten, dass der Inhaber die Abstimmuug nur in unmittelbarer Nähe der zugewiesenen einen Wellenlänge ändern kann. Die einstellbaren Wellenlängen dürfen nicht mehr als 5 Proz nach oben oder unten von der vorgeschriebeu Wellenlänge abweichen. b) Die Antenne darf nicht grösser, die Koppelung zwischen Antenne und Detektorkreis nicht fester sein, als für den beabsichtigten Empfang ausreicht. c) Die Einzelteile der Schwingungskreise — auch des Antennen kreises — müssen durch Lötung dauernd fest verbunden sein; nur an den Anschaltestellen der Detektoren und Fernhörer sind Ausnahmen zulässig. d) Die Lötstellen müssen sich innerhalb eines Gehäuses befinden, das alle Apparatteile enthält und durch Plomben so zu ver- schliessen ist, dass dem Inhaber der Anlage nur der Griff der Abstimmvorrichtung und die Anschaltestellen von Detektor und Fernhörer zugänglich bleiben. Für die Antennenzuführung ausserhalb dieses verschlossenen Teiles ist Draht mit einer festen zusammenhängenden Isolierhülle zu verwenden. e) Die nachträgliche Anschaltung von Leitungen oder von Abstimm mitteln ist untersagt Zur Kontrolle ist den Beauftragten der Reichs-Telegraphenverwaltung, der Reichs-Mariueverwaltuug und der Heeresverwaltung zu gestatten, die Räume, in denen die Apparate betrieben werden, zu betreten und von allen zur Anlage gehörigen Einrichtungen Kenntnis zu nehmen. 4. Der Inhaber der Genehmigung ist unter voller Verantwortlichkeit verpflichtet, unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass in der Anlage etwa auf gefangene Nachrichten anderer Stationen unter allen Umständen geheim ge halten werden. Bei Zuwiderhandlungen wird die Genehmigung zurückgezogen. 5. Der Aufforderung der Reichs-Telegraphenverwaltung, der Militär- oder Marinebehörden sowie der Beauftragten dieser Behörden, den Betrieb zeitweilig einzustellen und auf Verlangen während dieser Zeit die Betriebseinrichtungen — Apparate und Antennen — zu besichtigen, ist ohne Verzug zu entsprechen. Anerkannt , den 191 . Durch die unter 3 angeführten Bedingungen ist es notwendig geworden, dass jeder Apparat von der liefernden Firma aufgestellt und betriebsfertig gemacht wird. Es muss nämlich, wie aus 3a hervorgeht, jeder Apparat so eingestellt werden, dass die Wellenlängenänderungen nur um 5 Proz. nach oben und unten möglich sind. Die Kosten der Montage betragen ausser der Hin- und Rückreise III. Klasse 80 Mk. für das notwendige Antennen- und Isolationsmaterial. Ausserdem wird für jeden Tag Montagedauer 15 Mk. be rechnet. Die Preise gelten unter der Voraussetzung, dass es möglich ist, eine horizontale Antenne zu bauen, d h. von dem Dache des Bestellers aus in nordwestlicher Richtung einen Draht von etwa 100 m Länge über die Dächer hiuwegzuziehen. Dieser Draht wird von eisernen Stützen, die mit Porzellanglocken versehen sind, getragen. Es darf daher keine Schwierig keiten machen, diese Stützen auf den Dächern von Nachbarhäusern unter zubringen. — Inzwischen sind wieder weitere Bestellungen erfolgt. Wir hoffen, dass die ersten Stationen Ende dieses Monats in Betrieb genommen werden können. Weitere Meldungen nehmen wir entgegen. „Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst“, Halle a. S , Mühlweg 19. Uhrmacherzwangsinnung zu Berlin. Berichtigung! Der Beitrag für das Jahr 1912 beträgt nicht, wie in letzter Nummer infolge eines Druckfehlers angegeben, 7 Mk , sondern 7,50 Mk. für die Zeit vom 1. April bis 31. Dezember v.J., und gleichzeitig muss auch für jeden in dieser Zeit gehaltenen Gehilfen und Lehrling der entsprechende Teilbetrag eingesandt werden (der letztere beträgt laut Statut für dieses s / 4 Jahr für jeden Gehilfen 75 Pf. und für den Lehrling 38 Pf). Gleichzeitig ersuchen wir alle Mitglieder, den Beitrag für das erste Halbjahr 1913 mit 5 Mk. an unseren Kassierer Herrn 0. Sehrader, Lichtenberg, Frankfurter Chaussee 8, umgehend einzusenden, da derselbe bis 31. d M. fällig ist. Der Vorstand. Uhrmacherzwangsinnung Breslau. Donnerstag, den 23. Januar, nachmittags 3'!^ Uhr, erste Quartals sitzung. Die Anträge stehen in Nr. 2 vom 15. Januar. Es stehen noch zur Tagesordnung: Verhandlung mit dem Gehilfenausschuss und Wahl der Meister beisitzer zur Gehilfenprüfung. Der Vorstand der Uhrmacherzwangsinnung Breslau. I. A.: Hermann Clemens. Uhrmacherzwangsinnung Meissen. Donnerstag, den 30. Januar, nachmittags 3 1 a Uhr, findet im „Er- Hof“ eine ausserordentliche Versammlung, nachdem Jahres hauptversammlung statt. Die Mitteilung der Tagesordnung erfolgt schriftlich. langer Mit kollegialem Gruss R. Andrä, Obermeister. Zum Kampf gegen die Abzahlungsgeschäfte. Eine für Handwerker sehr interessante Begebenheit, welche von neuem zeigt, mit welch unlauteren Mitteln Abzahlungsgeschäfte im Konkurrenzkämpfe vorgehen, weiss das „Deutsche Genossenschaftsblatt“ in seiner letzten Nummer unter dem Titel „Verschenkte Sparkassenbücher“ zu berichten. Einen Unfug sondergleichen, so lesen wir darin, hat sich kürzlich ein Berliner Abzahlungsgeschäft geleistet. Es Hess in den Strassen Sparkassen bücher verteilen, die den vielversprechenden Satz enthielten: „Umsonst erhält jeder Käufer ein Sparkassenbuch auf seinen Namen mit Bareinlage.“ Wer aber diesen Angaben doch nicht so ganz Glauben zu schenken vermochte, sah beim Weiterlesen daun noch die kleingedruckten Worte: „Je nach Höhe des Kaufes nach Abschluss des Kaufes.“ Die Vögel sollen also einmal erst herangolockt werden und auf die Leimrute gehen. Berücksichtigt man aber, dass es wahrlich nicht die gutgestellten Leute sind, die in solchen Abzahlungs geschäften kaufen, dann erscheint das Lockmittel eines Sparbuches für solche Leute um so frivoler. Der geringste Betrag, der von den Sparkassen als Ein lage angenommen wird, beträgt eine Mark, und ein solcher Barbetrag kann bei einem kleinen Einkäufe beim besten Willen nicht gewährt werden. Die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht