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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 42.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191701007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die gemeinschaftliche Reparaturwerkstätte auf genossenschaftlicher Grundlage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 42.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1917) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1917) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1917) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1917) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1917) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1917) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1917) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1917) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 187
- ArtikelDie gemeinschaftliche Reparaturwerkstätte auf ... 188
- ArtikelSchlechte Erfahrungen mit Reparaturgeschäften 190
- ArtikelMelanchthons Sonnenuhr 191
- ArtikelHaftung des Uhrmachers beim Stechen von Uhrlöchern 193
- ArtikelFachschulen - Fachklassen - Fachunterricht 193
- ArtikelEingabe des Uhrmachermeistervereins München an den Reichstag in ... 193
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 194
- ArtikelVerschiedenes 194
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 22 (15. November 1917) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1917) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1917) -
- BandBand 42.1917 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 21 Die Uhrmacherkunst. 189 wird jedenfalls, vielleicht schon bald, wegen 'der Ersparnis an Licht und Heizung auch bei uns eintreten. Man gebe sich da lieber keiner Täuschung hin; es wird kommen. Da gilt es, sich beizeiten mit der Frage befassen und alles reiflich zu überlegen, damit, wenn es nötig wird, die ganze Sache richtig und von Anfang an zweckmässig eingerichtet wird und nicht Gelder für Versuche hinausgeworfen werden. Als Anfang dieses Jahres wegen der Einziehung vieler Kollegen zum Zivildienst die Werkgenossenschaften in zahl reichen Städten gegründet wurden, dachte man noch nicht an die Möglichkeit, auch die Herstellung von Reparaturen könne er hebliche Schwierigkeiten machen. Heute stehen wir vor dem Zwange, uns entweder durch Errichtung von gemeinschaftlichen Reparaturwerkstätten zu helfen, oder es wird noch schlimmer, als es jetzt schon ist. Ein Blick in den Arbeitsmarkt u Fachzeitungen genügt schon. Ueber die Möglichkeit der Einrichtung einer gemeinschaft lichen Reparaturwerkstätte ist wohl weiter nichts zu sagen nötig. Ueberall da, wo Werkgenossenschaften bestehen und wo solche mit Arbeiten beschäftigt sind, Hessen sich ohne weiteres Ein richtungen, Arbeitstische, Werkzeuge usw. aus solchen Werk stätten Zusammentragen, welche zurzeit vielleicht leer- oder Still stehen, natürlich gegen entsprechende Miete und Entschädigung. Die Bewirtschaftung würde der bestehenden Werkgenossenschaft auch nur geringe Mehrkosten machen, ja, es würde sogar eine bessere Ausnutzung der Räume stattfinden können, da es in der Zeit, in der die Werkgenossenschaft vielleicht keine Aufträge zu erledigen hat, möglich ist, mit all den vorhandenen Arbeits kräften an der Fertigstellung der Reparaturen zu arbeiten. Das wäre die Beschaffung der Räume da, wo eine Werk genossenschaft besteht und wo die Verbindung dieser mit der Reparaturwerkstätte vereinigt werden kann. Wo noch keine besteht, muss alsbald eine Besprechung der am Orte und in der nächsten Umgebung ansässigen Kollegen stattfinden, um festzustellen, ob es nötig ist, eine gemeinschftliche Reparaturwerkstätte zu errichten und dann an die Sache heran zugehen, wenn es gelungen ist, einen Leiter für diese zu finden und anzustellen. Das ist vor der Hand die erste Sorge und grösste Schwierig keit. Sonstige Arbeitskräfte zu schaffen, ist nicht schwer, wie weiter in der Abhandlung dargelegt werden wird. Der Leiter der Genossenschafts - Reparartuwerkstatt muss ein tüchtiger Fachmann sein, ob er älter oder jünger ist, ist an sich gleich. Er muss auch die Neuarbeit in der Uhrmacherei so weit beherrschen, dass er befähigt ist, diese selbständig zu machen. Das, was später kommt, soll man im Anfang nicht schon alles als notwendig verlangen, d. h. nicht etwa die Ein richtung schon anfangs auf eine kleine Uhrenfabrik zuschneiden; das kann sich ja entwickeln und wird sich auch finden, wenn es sich herausstellt, dass der richtige Mann an der Leitung der Genossenschafts - Reparaturwerkstatt steht. Wer das sein soll? Ja, da muss man eben Umschau halten. Ein selbständiger Kollege mit nur kleinem Ladengeschäft, der vielleicht nicht im Besitz von grösserem Kapital, aber sonst ein tüchtiger Fachmann ist, wird sicher gerne die Stelle eines Leiters der Genossenschafts-Reparaturwerkstatt annehmen, wenn ihm ein anständiges Gehalt sichergestellt wird; das muss er allerdings haben, und irgend welche Knauserei und Sparsamkeit wär< nicht angebracht. Das Gehalt muss dem eines Werkmeisters in einer grösseren Maschinenfabrik entsprechen; bei lOstündiger Arbeitszeit muss er dann auch die Buchführung machen, Furni turenbestellungen, Briefe, Pakete besorgen, Arbeitsbücher und Lohnlisten führen, d. h. also alles zum Betriebe Nötige erledigen. Sein eigenes Geschäft (Laden) kann er ja unter Umständen beibehalten. Er hat aber doch in dem Leiterposten eine sichere, auskömmliche Stellung. Alles Weitere wäre in einem Anstellungs vertrage zu regeln, damit eine gewisse Sicherheit für beide Teile, für die Genossenschafts - Reparaturwerkstatt sowohl als für den Leiter selbst, besteht. Die Arbeitskräfte zu beschaffen, kann auf Schwierigkeiten im Augenblicke wohl stossen. Doch ist immerhin möglich, dass bei der Zusammenlegung der Arbeiten schneller und praktischer ge arbeitet werden kann, als wenn jeder in seiner Werkstatt arbeitet. Bei Taschenuhren vielleicht nicht so sehr, bei Grossuhren aber ganz sicher. Es lassen sich ältere Lehrlinge, deren Lehrmeister vielleicht im Kriege gefallen ist, heranziehen, auch Invaliden, die in einer Geschäftsreparaturwerkstatt nicht zu verwenden sind, auch sonstige Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen können für die Grossuhrenarbeit angelernt werden. Als letztes Mittel ist auch der Versuch zu machen, Kollegen zu reklamieren; denn wenn die Uhrmacherei als Zivildienst bezw. als kriegswirtschaftlich wichtiger Betrieb anerkannt ist, könnte es nicht schwer sein, Kollegen dafür freizumachen. Vielleicht eher für eine Genossenschafts-Reparaturwerkstatt als zusammengelegten Betrieb, als für die eigene kleine Werkstatt. Jedenfalls muss es mit allen Mitteln versucht werden. Auch die noch vorhandenen Stubenarbeiter und Gehilfen könnten für die Genossenschafts-Reparaturwerkstatt in Frage kommen und heran gezogen werden, denn wenn diese alle für sich zu Hause arbeiten, brauchen sie jeder für sich Licht und Heizung. Endlich käme auch als Grundlage für die Genossenschafts - Reparaturwerkstatt die schon vorhandene, grössere Reparaturwerkstätte eines Kollegen in Frage, die entsprechend erweitert und vergrössert in den genossenschaftlichen Betrieb übernommen wird oder, wie sonst die Verhältnisse liegen, dass man für ganz grosse Plätze in mehreren Stadtteilen solche Genossenschafts - Reparaturwerk stätten bezirksweise einrichtet, in denen dann die Reparaturen aus allen den Geschäften Zusammenkommen und gemacht werden, die diesem Bezirk angehören und selbst keine Werkstatt mehr führen. Die Frage, ob auch für andere als Uhrmachergeschäfte Reparaturen gemacht werden sollen, entscheidet sich ja von vornherein durch die Mitgliedschaft. Das hat ja der Aufsichts rat und der Vorstand von Fall und Fall in seiner Hand. Auch die Zusammenlegung der in grossen und mittleren Städten schon vorhandenen Reparaturwerkstätten kann unter Umständen in Frage kommen, wenn dadurch eine grössere Einheitlichkeit und Leistungsfähigkeit durch die Uebernahmen in den genossenschaft lichen Betrieb erreicht wird. Die Mitglieder dieser Genossenschafts - Reparaturwerkstatt haben eine Menge Vorteile davon. .Schon die lästige und sehr zeitraubende Versendung mit der Post zu einem auswärtigen Arbeitsgeschäft fällt fort und damit die Portokosten und die Ge fahr des Verlorengehens, ebenso wie die Zeitversäumnis durch die Schreiberei von Briefen, das Einträgen in die Bücher, das Verpacken usw. Diese Ersparnis an Unkosten kann bei der einzelnen Re paratur schon sehr erheblich ins Gewicht fallen. Ferner ist es für die Mitglieder jedenfalls angenehm, wenn sie mit dem Leiter der Genossenschafts-Reparaturwerkstätte die gewünschten Arbeiten und deren Ausführung persönlich besprechen können oder auch telephonisch. Dann haben die Mitglieder auch wieder mehr Zeit, sich dem Ladengeschäft, dem Schaufenster und Laden sowie der Buchführung zu widmen, was jetzt an manchen Stellen wegen der vielen Arbeiten mit Reparaturen zum Schaden des Inhabers unterbleiben musste. Für die in solcher Genossenschafts - Reparaturwerkstatt arbeitenden Hilfskräfte, Gehilfen, Lehrlinge usw., ist als erster und grösster Vorteil die ungestörte und genau geregelte Arbeits zeit zu erwähnen, nach der die Gehilfen ja schon so lange streben. Ebenso angenehm ist der Fortfall der Wege zur Kund schaft usw. Falls durchgehende Arbeitszeit eingeführt werden sollte, was aber für unsere Arbeit sich wegen der dann ein tretenden Ermüdung nicht anzuraten ist, sind die Gehilfen abends 6 Uhr frei und können sich der Erholung oder, wenn sie Familie haben, sich dieser widmen. Junge Gehilfen können ihre Kenntnisse durch den Besuch einer Fachklasse erweitern und auch sonst sich weiterbilden. Jüngere Arbeitskräfte und Ausgelernte können in solcher Genossenschafts-Reparaturwerkstatt ihren Kenntnissen und Fertig keiten entsprechend mit weniger schwierigen Arbeiten beschäftigt werden, die in solchem grösseren Betriebe immer vorliegen werden.
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