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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (18. August 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 295
- ArtikelHandelsaussichten in Russland 295
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 296
- ArtikelEin Spiralmass 304
- ArtikelDas neue Steuerprogramm 308
- ArtikelDer Messmusterverkauf an Private auf den Leipziger Mustermessen 308
- ArtikelInternationale Fachzeitschriftenschau 309
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 311
- ArtikelVerschiedenes 314
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 316
- ArtikelVersammlungskalender 316
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 317
- ArtikelAnzeigen XXIX
- ArtikelAussteller-Verzeichnis zur fünften Jugosi-Edel-Messe vom 22. - ... XXX
- ArtikelAnzeigen XXXII
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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I 314 Die Uhrmacherkunst. Nr. 1? Mögen alle Kollegen, wo derartige Anzeigen auftauehen, sofort die Staatsanwaltschaft verständigen, und der Schwindel wird bald aufhören. .nL?/ ien i ieru , Dg lese j eder KoII ®g® Reichsgesetzblatt Nr. 28, Jahr gang 1920 ), oder lassen sich die Innungen, die noch nicht im Besitz desselben sein sollten, dieses kommen und geben den Inhalt bekannt dann weiss auch jeder einzelne, was er zu tun hat, wenn er einen wilden Händler antrifft. Max Fleig, Schriftführer. München. (Uhrmachermeisterverein, e. V.) Bericht der Mitglieder versammlung vom 16. Juli. 1. Vereinsangelegenheiten. Zur Kenntnis genommen wurde unter anderem das Rundschreiben des Einheitsverbandes über Ausweis karten zum Furniturenbezuge. Durchführung wird sofort nach Er richtung der Zwangsinnung in Angriff genommen. Der städtischen Berufsschule für Uhrmacher wird ein Ministerialzuschuss von 300 Mk zugewandt. 2. Bericht über die Lohntarifverhandlungen. Nach überaus zeitraubenden, vielfachen Besprechungen usw. stellt das Schieds gericht einen Tarifentwurf zu, welchen die Versammlung ab 16. Juni unter Abänderung einiger untergeordneter Bestimmungen einstimmig an nimmt. Der Vertrag stellt eine erträgliche Mittellinie her und hält unter Gewährung einer Lohnerhöhung an der Forderung von Mindestleistungen fest. Den Mitgliedern der Lohnkommission wurde für ihre opferwillige erspriessliche Arbeitsleistung Anerkennung und Dank ausgesprochen. (Der Tarif darf wohl als vorbildlich bezeichnet werden, da er die Inter essen der Vertragschliessenden gleichmässig wahrt.) In den neuen Schlichtungsausschuss wurden als Mitglieder gewählt die Herren Vogt und Kistler, als Stellvertreter die Herren Walter und Tombrock. 3. Bericht über die Reichstagung. Derselbe wurde in wohl- tuender Kürze vom I. Vorsitzenden erstattet. Die Stuttgarter Tagung zählt wohl dauernd zu den schönsten Lebenserinnerungen der Münchener Teilnehmer (20 Herren, 4 Damen). Die Stuttgarter Kollegen, die Vor standschaft des Einheitsverbandes, die gastfreundlichen Fabrikanten, die Aussteller (unter ihnen namentlich die Schulen) haben Dank und Ehre m reichem Masse verdient. — Für den kaufmännischen Geschäftsbetrieb begründete der Berichterstatter als Ergebnis der Verhandlungen die Losung: „Kauft nur bei Grossisten, welche sich als Mitglieder des Grossistenverbandes aus weisen können!“ • 4 - Landesve rbandsangelegenheiten. Der Vorsitzende gab seine Eingabe vom 3. Juli an das Bayerische Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe bekannt betreffs „Vollzug der Ver ordnung des Reichswirtschaftsministers vom 7. Februar 1921 über den Handel mit Gold, Silber und Platin.“ Nach Schilderung der in Bayern bestehenden Missstände schliesst die Eingabe mit den Worten: Ein gedämmt kann das bestehende Unwesen nur werden — der Staat hat doch ein Interesse daran, dass seine steuerzahlenden, ehrlich arbeitenden Bürger nicht von den Parasiten der Gesellschaft erdrückt werden — wenn die Verordnung vom 7. Februar 1920 nicht nur gegenüber den Inhabern fester Gewerbebetriebe, sondern in vollem Umfange gegenüber Jahrmarktshändlern (Verbot), Hausierern und Schiebern durchgeführt wlrd - — D ie letzteren Kategorien wären also gegebenenfalls nicht nur wegen UebertretuDg der Gewerbeordnung, sondern ebenso wegen gleich zeitiger Vergehen gegen das Umsatzsteuergesetz und gegen die Ver ordnung vom 7. Februar 1920 in Untersuchung zu ziehen und empfindlich zu bestrafen.“ Die erfreuliche Zunahme der Vereinsgründungen und Anschlüsse an den Landesverband verspricht für die Landesverbandstagungen in Nürnberg am 9. und 10. Oktober einen erfreulichen Verlauf mit nach haltigen Wirkungen. Pflichtinnung. Für die Stadt- und Amtsbezirke München, Wolfratshausen, Fürstenfeldbruck, Fachau, Erding, Freising, Ebersberg und Starnberg soll eine Zwangsinnung der Uhrmacher errichtet werden. Die Abstimmung hat bis 31. Juli zu erfolgen. Das Zustandekommen der Innung ist sichergestellt. Von ihr erhoffen wir uns die Besiegung des unlauteren „Grosshandels“ und des fachlichen und unfachlichen Pfuschertums. ®- Pi® Steuerauskunftstelle der Handwerkskammer für Oberbayern ist seit 1. Juli unter Leitung eines bewährten Steuer fachmanns (Rentamtmann Tritschla) in Tätigkeit und wird sich auch für die Angehörigen unseres Gewerbes als zeitgemässe, dankbarst zu be- grüssende Einrichtung bewähren. aJt ^ ntra 8 e der Mitglieder, Sonstiges. Der Antrag, das 45. Stiftungsfest des Vereins im August durch einen Ausflug zu begehen, fand beifällige Annahme. — Unsere Einkaufsgenossenschaft hat das lu 1 ® 6 “ lu| t® r l. a ?® r d ® r Firma Junghans erworben und unterstellt das- t® “ nter 8 ®i n ® n Mitgliedern zu günstigen Bedingungen dem Aus- yerkaufe, Herr Babos empfiehlt als Bankverbindung die Oberbayerische Volksbank (Handwerkerbank), die unter ausserordentlich günstigen Be dingungen für ihre Kunden arbeitet. (Näheres bei ihm zu erfahren.) Nach nur dreistündiger Dauer war die reichhaltige Tagesordnung aui** — e * ne . ^reinigende Diskussionsrede des Herrn Kollegen Schober wurde nicht mit Undank aufgenommen — monotone Wieder holungen des oft Gehörten wurden vermieden. Möge die Zukunft halten was die Gegenwart verspricht I ’ Gau Südwest. (Uhrmaehergehilfenbund.) Sämtliche Kollegen werden darauf aufmerksam gemacht, dass am Sonntag, den 4. September, in Darmstadt, Lokal Gutenberg, Grafenstrasse 20, der 8. Gautag des Gaues Südwest abgehalten wird. Erwähnt sei unter anderem der Vortrag des Herrn Dipl.-Ing. 8chütt (Heidelberg) über Entwicklung und Bedeutung der deutschen Uhren industrie im Rahmen deutscher Industriepolitik; ferner Besichtigung des berühmten Darmstädter Glockenspiels unter Führung des Herrn Uhr machermeisters Andress (Darmstadt). (Auskünfte über Bequartierung erteilt Kollege Büdeeker, in Firma Karp (Darmstadt.) Hof eisei, II. Schriftführer. Zur Beachtung! Alle Zahlungen, die den Zentralverband betreffen, sind auf das Postscheckkonto In Leipzig Nr. 13953: Zentral verband der Deutschen Uhrmacher, Halle (Saale), zu leisten. Alle Zahlungen, die die Uhrmaoherkunst betreffen, also Bezug oder Anzeigen, sind auf das Postscheckkonto In Leipzig Nr. 103533, Die Uhrmacherkunst, Halle (Saale), einzuzahlen. Zentralverband und Uhrmacherkunst haben also zwei ver schiedene Postscheckkonten! Eine Fachausschusssitzung für Uhreneinfuhr fand am 5. August in den Räumen der Aussenhandelsstelle für Metallerzeugnisse in Berlin, Bayreuther Strasse 26, statt. Den Vorsitz fühlte Herr Dr. Böttcher, als Vertreter des Zentral verbau des waren anwesend die Herren Dr. Felsing, Quentin und Bätge, ferner sieben Herren vom Uhrenhandelsverband] nicht erschienen waren die Vertreter der Industrie. Beschlossen wurde, ein neues Kontingent von 3 ! / 2 Mill. Fr. mit Gültigkeit bis Ende des Jahres zu beantragen, von dem 10 ®/o auf Gold uhren entfallen sollen. Ein vorgeschriebener Bericht an das Reichswirtsohaftsministerium darüber, wie weit das bisherige Kontingent ausgenutzt worden ist, kann erst am 15. August erfolgen, da sich erst dann die Gesamtausnutzung des Kontingents übersehen lässt. Bezüglich einer Aenderung der Verteilung des Kontingents sollen weiterhin Eifahrungen gesammelt und, wenn notwendig, Verbesserungen in Vorschlag gebracht werden. Die amtliche Schweizer Handelskammer hatte in einem Gesuch an den Uhrenhandelsverband zum Ausdruck gebracht, dass der schweizerische Bundesrat mit dem Ersuchen an sie herangetreten sei, Vorschläge zum Abschluss eines neuen deutsch-schweizerischen Handelsvertrages zu machen. Es möge entweder die Kontingentierung aufgehoben werden, oder, falls dies nicht möglich, solle sie seitens der Schweizer Fabrikanten erfolgen. Mit Rücksicht auf die bevorstehenden Verhandlungen zwischen der deutschen und schweizerischen Regierung beschloss der Fachausschuss, sich einer Stellungnahme zu enthalten, es sei aber unbedingt darauf zu dringen, dass, wenn eine Kontingentierung aufrechterhalten bleiben sollte, diese unter keinen Umständen in die Hände der Schweizer Exporteure gelegt werden dürfe. Das Reichswirtschaftsministerium wird ersucht, einen Widerspruch im neuen Zollgesetz zu beseitigen, nach dem fertige Metalluhren 10 Mk., lose Werke aber 15 Mb. Zoll kosten. Der Uhren- und Gehäuseindustrie in Pforzheim wurde ein Ver treter- und Stellvertretersitz im Fachausschuss zugebilligt. Zum Schluss wurde noch über die Nichtübertragbarkeit der Kontingente verhandelt. Die neuen Beiträge für die Invalidenversicherung betragen: Klasse A bis 1000 Mk. Jahresarbeitsverdienst = 350 Pf. Wochenbeitrag „ B von mehr als 1000 bis zu 3000 Mk. „ C „ D „ E „ P „ 6 „ H 450 n n „ 3000 * » 5000 ff = 550 n n „ 5000 n n 7000 ft = 650 n n „ 7000 n n 9000 fl = 750 n „ „ 9000 n n 12000 n — 900 n n „ 12000 n n 15000 = 1050 w n „ 15 000 Mk. = 1200 *) Abgedruckt im Festbuch der Reichstagung. Die Schriftleitung. Werbungskosten und Lohnsteuer. Nach Artikel 3 des Gesetzes über die Einkommensteuer vom Arbeitslohn erhöhen sich in denjenigen Fällen, in denen Abzüge für Werbungskosten nicht schon beim Steuer abzug in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1921 berücksichtigt sind, die Ermässigungen des Steuerabzugs für den in der Zeit vom 1. August bis 31. Oktober 1921 gezahlten und bis zum 31. Oktober 1921 fällig ge wordenen Arbeitslohn auf 0,40, 1,40, 8,40 oder 35 Mk. In vielen Fällen sind dem Arbeitnehmer nun in der genannten Zeit die Beiträge zu Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Angestellten-, Invaliden- und Erwerbs- losenversioherungs-, Witwen-, Waisen- und Pensionskassen nur so weit abgesetzt und damit beim Steuerabzug berücksichtigt worden, als sie vom Arbeitgeber entrichtet und zu Lasten des Arbeitnehmers verrechnet worden sind. Auch in diesem Falle ist, wie ein Erlass des Reichs finanzministers vom 21. Juli 1921 verfügt, die erwähnte höhere Er- mässigung des Steuerabzugs in der Zeit vom 1. August bis 31. Oktober 1921 zulässig. 1
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