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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (13. Oktober 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 388
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 390
- ArtikelEinbruchversicherung 390
- ArtikelZu den Entwürfen des Wirthschen Steuerprogramms 391
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 392
- ArtikelDie wirtschaftliche Lage 397
- ArtikelEin seltener Aufzug mit Zeigerstellung durch das Federrad 398
- ArtikelSprechsaal 399
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 399
- ArtikelVerschiedenes 403
- ArtikelAnzeige XIX
- ArtikelVom Büchertisch 406
- ArtikelKonkursnachrichten 406
- ArtikelPatentbericht 406
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 406
- ArtikelVersammlungskalender 406
- ArtikelAnzeige XX
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 407
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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389 Die Uhrmacherkunst. Nr. 21 jetzt durch unsere Geschäftsstelle, ausserdem durch den Ver leger A. Hartmann, Leipzig, die „Deutsche Uhrmacher- Zeitung“, Berlin, die „Uhrmacher-Woche“, Leipzig, die „Süddeutsche Uhrmacher - Zeitung“, Augsburg, die „Uhr macherkunst“, Halle a. S., und schliesslich durch alle Gross handlungen zu beziehen. Diese Stellen geben auch Muster bogen, namentlich für die Vorführung in Innungsversamm- lungen, kostenlos ab. Die Dr. Felsingsche Verbandsbuchführung ist in der Zwischenzeit dem Reichsfinanzministerium mit dem Antrage unterbreitet worden, sie als den Vorschriften der Reichs abgabenordnung entsprechend anzuerkennen und sie den Buchprüfungsstellen als bei ordnungsgemässer Führung nicht zu beanstanden zu überweisen. Um dieser Eingabe den Erfolg von vornherein zu sichern, hat Herr Dr. Felsing seine Buchführung einem hervorragenden Buchsachverständigen zur Erstattung eines Gutachtens unterbreitet; dieser hat Herrn Dr. Felsing nach eingehender Prüfung über die Verbands buchführung ein Gutachten erstattet, welches in unein geschränkter Weise die Arbeit für allen Anforderungen ent sprechend erklärt. Wir veröffentlichen nachstehend dieses Gutachten, von dem Sonderdrucke von uns kostenlos ab gegeben werden, und lassen den Inhalt für sich, sprechen. Wir sind der Meinung, dass es jetzt für keinen Kollegen, der vielleicht bisher noch im Zweifel gewesen ist, ob er die Buchführung einführen soll oder nicht, mehr eine Ueber- legung geben kann. Richard 0rossmann, Berlin NW87, den 1. Okt. 1921. gerichtlicher Bücherrevisor für das Kammergericht u. die Landgerichte I, II u. III, Berlin; öffentlich an- gestellter beeidigter Bücherrevisor im Bezirk der Handelskammer au Bet lin; ■öffentlicher gewerblicher Sachver ständiger für gewerbliche u. Bau- " buchführung im Bezirk der Hand werkskammer zu Berlin; Buchsach verständiger bei dem Landesfinanz- amt Gross-Berlin, den Finanzämtern und Finanzgerichten; Vertreter in Steuersachen, zugelassen für den Be zirk der Landesfinanzämter Gross- Berlin und Brandenburg. Fernsprecher: Amt Moabit jyjf. Gutachten. Von Herrn Dr. jur. Felsing, Berlin W 8, Unter den Finden 20, Ehrensyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher, Halle a. S., bin ich in meiner Eigenschaft als gerichtlicher Bücherrevisor, öffentlich angestellter beeidigter Bücherrevisor, öffentlicher gewerblicher Sachverständiger für geicerbliche Buchführung und Buchsachverständiger bei dem Landesfinanxamt Gross-Berlin, gebeten worden, ein Gut achten darüber abzugeben: I. ob und in welchem Umfange die von Herrn Dr. Felsing ausgearbeitete Buchführung » Zwei - Buchsystem«, D. R. G. M. 784 726, den Erfordernissen der Steuergeseize, namentlich den §§ 162, 163 der RAO. und ferner dem § 31, Abs. 1 und 2, des Umsatzsteuergesetzes in Verbindung mit den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen ent spricht; II. insbesondere, ob unter der Voraussetzung ordnungs- miissiger Buchführung die Felsingsche Buchführung: 1. den Ansprüchen der §§ 174 und 208, Abs. 1, RAO., als genügend und 2. als geeignet zu bezeichnen ist, als ein ausreichender Ersatz bzw. Befreiungsgrund für die bzio. von den durch § 31, Abs. 2, Umsatzsteuergesetz, geforderten besonderen „Lager- bzw. Steuerbüchern“ zu dienen. Ich habe die Dr. Felsingsche Buchführung an Hand eines Probeexemplars eingehend geprüft. Die Buchführung besteht aus zwei Büchern, nämlich: a) einem „ Hauptlcassenbuch“ und b) einem „Abschlussbuch“. Zu a: Das Hauptkassenbuch ist in der Form und Einteilung des bekannten »amerikanischen Journals« an gelegt. In der Einnahme- ivie Ausgabeseite sind sämtliche Einnahmen und Ausgaben zuerst in einer Hauptspalte zu buchen und dann nochmals auf die durch einen Pfeil be sonders kenntlich gemachten Nebenspalten, welche die Her kunft des Eingangsbetrages bzw. die Verwendung der Aus gabesumme dartun, zu verteilen. Am Anfang jedes Monats ist die Eintragung des „Bar bestandes“ (Kassenbestand, Bankguthaben usw.), am Schluss jeden Monats die Aufrechnung der gesamten Ein- und Ausgänge mit Verwendungszweck vorgesehen. Zum Schluss des (Kalender- oder Geschäfts-) Jahres sind Monatszusammenstellungen zum Zwecke der Fest setzung des Jahresergebnisses vorgesehen. Das Hauptkassenbuch sieht vor: 1. In formeller Beziehung fortlaufende und voll ständige Eintragungen auf gebundenen, mit fortlaufenden Zahlen versehenen Blättern, und zwar in täglichen Auf zeichnungen, 2. in materieller Beziehung Eintragungen, welche dienen als: a) Kasseneingangsbuch; b) Kassenausgangsbuch; c) Verkaufsbuch (durch eine besondere Spalte, in der auch die nicht Zug um Zug bar vereinnahmten Ver käufe zunächst einzutragen sind, während die spätere Bezahlung unter Bezugnahme auf die frühere Eintragung verbucht x wird); d) Haushalt- und Privatausgabebuch (durch eine be sondere Nebenspalte der Ausgabeseite); e) Buch zur Feststellung des gesamten Umsatzes durch Feststellung der vereinnahmten Entgelte neben den auf Kredit verkauften Waren (siehe auch f) ; f) Buch zur Feststellung des Umsatzes an luxussteuer pflichtigen Einnahmen durch die Aniveisung, jede erhöht steuerpflichtige Einnahme mit roter Tinte zu buchen und diese luxussteuerpflichtige Einnahme am Monats - sowie Jahresabschluss zusammenzurechnen. Aus dem Endergebnis von e (und bzw. abzüglich f) ergibt sich dann nach den Monatsaufstellungen vierteljährlich bzw. jährlich der einfach bzw. erhöht steuerpflichtige Umsatz; g) „Steuerbuch“ im Sinne des Umsatz Steuer gesetzes dadurch, dass alle, sowohl nicht bar bezahlten, als sofort vereinnahmten, luxussteuerpflichtigen Verkäufe im Hauptkassenhuch mit roter Tinte einzutragen sind, so dass jederzeit die Feststellung ebenso einfach geschehen kann, als wenn ein besonderes „Steuerbuch“ geführt würde. Das Hauptkassenbuch ergibt demnach ein genaues Bild über alle täglichen Geschäftsvorgänge des Steuer pflichtigen. Zu b: Das Abschlussbuch stellt sämtliche Aktiven und Passiven, wie sie aus den Ergebnissen des Hauptkassen buches hervorgehen, zusammen und fügt hinzu einerseits die Aufstellung der Art und des Wertes des Warenlagers durch eine besondere Inventur und andererseits die vor handenen Schulden des Betriebes. Daraus ergibt sich eine richtige, ordnungsmässige Bilanz, d. h. Geivinnaufstellung im Sinne des Handelsgesetzbuches und der RAO. § 174. Ich gebe mein Gutachten dahin ab: I. Die Felsingsche Buchführung entspricht den Er fordernissen der §§ 162, 163 der Reichsabgabenordnung, ferner dem § 31, Abs. 1 und 2, des Umsatzsteuergesetzes in Verbindung mit den dazu erlassenen Ausführungsbe stimmungen; II. Unter der Voraussetzung der ordnungsmässigen Durchführung ist die Dr. Felsingsche Verbandsbuchführung:
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