Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (13. Oktober 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 388
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 390
- ArtikelEinbruchversicherung 390
- ArtikelZu den Entwürfen des Wirthschen Steuerprogramms 391
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 392
- ArtikelDie wirtschaftliche Lage 397
- ArtikelEin seltener Aufzug mit Zeigerstellung durch das Federrad 398
- ArtikelSprechsaal 399
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 399
- ArtikelVerschiedenes 403
- ArtikelAnzeige XIX
- ArtikelVom Büchertisch 406
- ArtikelKonkursnachrichten 406
- ArtikelPatentbericht 406
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 406
- ArtikelVersammlungskalender 406
- ArtikelAnzeige XX
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 407
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
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III
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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403 Die Uhrmacherkunst. Nr. 21 l)er Handwerkertag zu Magdeburg am 21 Auga*t. Die grossen Handwerbertage von Hamburg und Bayreuth waren vorüber und hatten grosse Erfolge gezeitigt. — „Der Zusammenschluss sämtlicher Hand werkszweige zu einer festen Einheit“, das war das Sinnbild des mittel deutschen Handwerkerbundes, als er in alle Teile Mitteldeutschlands Einladungen versandte, deren fiuf Tausende von Handwerkern zu dem am 21. August stattgefundenen Handwerkerlag in Magdeburg Folge ge leistet hatten. Festliches Grün schmückte die Fronten der grossen Handelshäuser und ebenso wie die Geschäftswelt wetteiferten die Be wohner durch zahlreichen Flaggenschmuck, um auf diese Weise die Gäste aufs herzlichste willkommen zu heissen. Fieberhafte Tätigkeit herrschte schon seit langem in al'en Handwerkerkreisen, wollte doch eine jede Innung ihr möglichstes zum Gelingen beitragen. Ein grösser Fest zug sollte stattfinden, sämtliche Innungen hatten ihr Erscheinen zugesagt, und so war es ganz natürlich, dass sich die Uhrmacherinnung auch daran beteiligte. Freiwillige Spenden einzelner Mitglieder liessen den Plan verwirklichen, mit einem Festwagen daran teilzunehmen. Auf das festlichste wurde alles hergerichtet, und so brach der 21. August herein, ein Tag mit blauem Himmel und strahlendem Sonnenschein, und mit ihm ein Tag, an dem ganz Magdeburg auf den Beinen war. Stundenlang vorher stand schon allerorts die Menge wie eine Mauer, um nur einen guten Platz zu haben, damit auch gleichzeitig bekennend, was sie für ein Interesse einer solchen Veranstaltung gegenüber zeigt. Und keiner wurde in seinen Erwartungen getäuscht, stundenlang zog der Zug vor über, ein Bild immer noch stimmungsvoller als das andere gehalten. Schon von fern wird uns das Nahen der Uhrmacher angekündigt und macht die Zuschauer im höchsten Grade neugierig. Ein Wecker von riesigen Dimensionen, der wohl auch den stärksten Schläfer aus dem Schlafe wecken dürfte, machte durch sein Klingeln für sich eine grosse Reklame. Ein richtiges ehrliches Staunen sah man aber, als die Leute bemerkten, dass die Uhr ganz vorzüglich „pendelte“. Ein von vier Pferden gezogener Wagen brachte die schlagende Weckeruhr und die klingenden 8chwarzwälderuhren heran. Neugierig wurde auch der alte Schwarzwälder Uhrmacher betrachtet, der, ebenfalls auf dem Wagen, wirkliche „Friedensware“ noch auf seiner Tragbahre hatte. Am Ziel des Zuges trennten sich dann die einzelnen Innungen, um dann die von ihnen bestimmten Gaststätten aufzusuchen, um so in harmonischster Ge selligkeit bei fröhlichem Beisammensein und Tanz sich wiederzufinden. So zogen dann die Leute „mit der Lupe“ nach dem 8udenburger Schützenhaus, wo leider nur allzu schnell die schönen Stunden ver rannen, die bei fröhlichem Geplauder und deutsohem Tanz uns noch einmal so schnell vergingen und uns immer eine freundliche Erinnerung an den Tag geben werden, der das schönste Zeichen dafür war, dass es mit dem deutschen Volke wieder vorwärts geht. W. R. jun. Zum Begriff der steuerpflichtigen Schenkung, insbesondere Ausstattung. Das Erbscbaftssteuergesetz 1919 greift bei der Regelung der Erhebung der SchenkuDgssteuer weit über die Schenkungen nach bürgerlich-rechtlichem Begriffe (§616 BGB.) hinaus. Es unterwirft im § 40, Abs 1, der Schenkungssteuer allerdings zunächst die Schenkungen unter Lebenden, d. h. jene Schenkungen unter Lebenden, die nach bürgerlichem Rechte als solche anzusehen sind. Es stellt aber diesen freigebige Zuwendungen unter Lebenden gleich, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 40, Abs. 1, Satz 2). Zu den freigebigen Zuwendungen dieser Art gehören auch die Ausstattungen, die nicht nach § 1624 BGB. als Schenkungen anzuseheu sind. Die Ausstattungen unterliegen daher als freigebige Zuwendungen unter Lebenden grundsätzlich der Schenkungssteuor. Ausnahmen sind nur insoweit angängig, als sie im Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind. Eine solche Ausnahme enthält der § 40, Abs 3, des Erbschaftssteuer gesetzes. Danach sind aber nur Ausstattungen nicht steueipflichtig, die Abkömmlingen zur Einrichtung eines angemessenen Haushalts gewährt werden. Das deckt sich bei einer Tochter mit der Aussteuer, auf welche sie nach § 1620 BGB. einen Rechtsanspruch hat. Die Aussteuer umfasst die zur Einrichtung des Haushalts gehörigen beweglichen Gegen stände einschliesslich der zum persönlichen B*darf der Tochter erforder lichen Kleidung und Wäsche. Eine solche Ausstattung liegt nicht vor, wenn Eltern ihrem Sohne ein Grundstück zur wirtschaftlichen Stärkung schenken, eine Verwertung des Grundstücks nie beabsichtigt war und auch nicht eifolgt ist, obwohl der Haushalt längst besteht. (Urteil vom 16. April 1921, Ia. 'A. 32/21.) Handwerkertag in Norden (Ostfriesland) am 4. September. Die ganze Stadt war schon am Vorabend im Zeichen eines hervor ragenden Festes, Ehrenpforten, Girlanden und Fahnen schmückten Strassen und Häuser. Ueberall herrschte Tätigkeit, das Fest zu ver schönern. Am Morgen des Festes wurden die auswärtigen Handwerker vereinigungen des Unterbezirks des Nordwestdeutschen Handwerker bundes am Bahnhof empfangen; auch die Führer des Bundes erschienen. Morgens um 11 Uhr waren Versammlungen für die einzelnen Be rufe angesetzt, alle räumlich getrennt. Jedenfalls von dem guten Ge danken ausgehend, dass jeder Beruf zuerst für das Seine sorgen und dann die allgemein interessierenden Fragen hören und mitberaten sollte. Die Uhrmacher versammelten sich im Hotel „ Zum deutschen Hause“. Der Vorsitzende, Kollege Kittel (Aurich), begrüsste die Erschienenen, ebenso Herr Kollege Hasbargen im Namen der Stadt Norden. Dann wurden verschiedene Punkte der Tagesordnung behandelt, unter anderem wurde auch mi'geteilt, dass der Zusammenschluss der Innungen Aurich und Leer-Weener erfolgt sei und die Kollegen Ostfries lands zu einer Innung gehörten. Daon wurde dem erschienenen Kollegen Stühren berg vom Vorstande des Nordwestdeutschen Uhr- maoherverbandes das Wort erteilt. Kurz streifte er die Vorgänge auf der Reichstagung in Stuttgart, sprach über den Geist der Einigkeit und des Vor- wärtsstrebens und empfahl den Besuch der nächsten Reichstagung in Hannover, die noch grösser und imposanter ausfallen möge. Dann ging er auf das dreiteilige Thema ein: Was hat uns die Organisation gebracht? Was wollen wir erstreben? Wie sollen wir uns verhalten? Die Arbeiten und Bemühungen der hervorragen den Führer und Kommissionen, ihre grossen Erfolge usw. wurden ins rechte Licht gestellt. Erinnert wurde daran, dass für Nachfolger rechtzeitig ge sorgt und nicht alles auf den Schultern einzelner belassen werden müsse. Ferner wurde hervor gehoben, dass ein jeder von den Früchten emp fangen hätte, zwar nicht in Geld, aber in Geldeswert, mehrere Einzel heiten anführend. Hingewiesen wurde auf die Opferwilligkeit, zu der jeder Kollege verpflichtet sei, [die mit grossen Geschäften mehr als die mit kleinen; ein zweiter Opfertag des Einheitsverbandes würde unver meidlich sein. Nach reichlich einstündiger, wohl aufgenommener Rede forderte der Vorsitzende zum Dank für den interessanten und lehrreichen Vor trag auf, welcher duich Erheben von den Sitzen dargebracht wurde. Nach Beantwortung einzelner Fragen wurde die nächste Sitzung auf Ende September in Aurich festgesetzt. Ein inzwischen bereitgestelltes Festessen stärkte nun das leibliche Wohl, und dann ging es zum Marktplatz, wo die Aufstellung des kolos salen Festzuges begann. Viele Festwagen, die einzelnen Gewerbe dar stellend, und einige Musikchöre gaben dem Ganzen das rechte Gepräge. Nach dem Umzuge versammelte sich alles im Hotel „Friesia“, dessen grösser Saal bis auf den letzten Platz gefüllt war, und wo den Reden der Führer des Nord westdeutschen Handwerkerbundes gelauscht wurde. Ein Festball in allen Sälen endete das schöne Fest. Georg Kittel. Entscheidungen des Reichsflnanzhofs. Im „Deutschen Reichs anzeiger“ werden Entscheidungen des Reichsfioanzhofs mitgeteilt. 1. Eine willkürliche Aenderung abgelaufener Geschäftsjahre darf für die Zwecke der Steuerveranlagung nicht vorgeuommen werden, auch wenn eine den formellen gesetzlieben Vorschriften entsprechende Aende rung des GesellBchaftsvertrags nachträglich beschlossen würde. 2. Steuern dürfen als abzugsfähige Ausgabe bei Berechnung des Finanzgewinns nur eingestellt werden, wenn sie an Bilanzstichtagen noch geschuldet werden, oder während des Geschäftsjahrs auf Grund eines Schuld Verhältnisses gezahlt worden sind. 4. Die Einbringung einer Eifindung in eine G. m. b. H. bei deren Errichtung ist, sofern sie sich als eine besondere Leistung eines Gesell schafters darstellt, reichsstempelsteuerpflichtig. Es liegt Veranlassung vor, wiederholt vor amerikanischen Anwälten zu warnen, welche versprechen, schon jetzt in kürzester Frist die Frei- * S. fx Mitglieder der Innung Magdeburg, die am Festzug teilgenommen haben. I
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