Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (13. Oktober 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Volkswirtschaftlicher Teil
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 388
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 390
- ArtikelEinbruchversicherung 390
- ArtikelZu den Entwürfen des Wirthschen Steuerprogramms 391
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 392
- ArtikelDie wirtschaftliche Lage 397
- ArtikelEin seltener Aufzug mit Zeigerstellung durch das Federrad 398
- ArtikelSprechsaal 399
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 399
- ArtikelVerschiedenes 403
- ArtikelAnzeige XIX
- ArtikelVom Büchertisch 406
- ArtikelKonkursnachrichten 406
- ArtikelPatentbericht 406
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 406
- ArtikelVersammlungskalender 406
- ArtikelAnzeige XX
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 407
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
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- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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407 Die Uhrmacherkunst. Nr. 21 Volkswirtschaftlicher Teil. Letzte Nachrichten und Telegramme unserer Berliner Schrlftleltung. Zar Aufhebung der wirtschaftlichen Sanktionen. In der Nacht vom 30. September zum 1. Oktober ist die Aufhebung der wirt schaftlichen Sanktionen erfolgt, die seit dem 7. März über Deutschland verhängt worden waren. Trotz des feierlichen Versprechens des Obersten Rates verzögerte sich die Aufhebung über den angegebenen Termin, den 15. September, hinaus, obwohl Deutschland der gestellten Bedingung, der Zahlung einer Goldmilliarde zum 1. August, prompt nachgekommen war. Darüber hinaus ist die Aufhebung ausdrücklich unter Vorbehalt erfolgt und mit der von der deutschen Regierung anäunehmenden Be dingung verbunden, dass sie der Errichtung eines Ueberwachungsorgans zustimmt, das die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr übernehmen soll. Gefallen sind nunmehr: Die Kontrolle der deutschen Zoll verwaltung (Verordnpng 77 der Rheinlandkommission), die Rheinzoll linie, also die Ein' und Ausfuhrzölle am Rhein im Verkehr zwischen dem besetzten und dem unbesetzten Deutschland (Verordnung 81 und 91), die Beschlagnahme der Ausfuhrabgaben, die Beschlagnahme der Zölle an der westlichen Reichsgrenze und der Sonderregelung der Ein- und Ausfuhr (Verordnung 82j, ausserdem die Verordnungen der Rheinland kommission über die Zuständigkeit der alliierten Militärgerichte und der deutschen Gerichte in Zoll- und Ausfuhrangelegenheiten (Verordnung84), über die Pflichten gewisser deutscher Verwaltungsbehörden in Zoll- angelegenheiten (86), üb6r den Schutz der Inhaber von Ein- und Aus fuhrbewilligungen, die von alliierten Behörden ausgestellt worden sind (87), über die Befugnisse der alliierten Zollbeamten (88) und über die Regelung des Alkoholverkehrs im besetzten Gebiet (89). Unberührt bleibt: Die Gültigkeit der auf Grund der aufgehobenen Verordnungen getätigten Akte, erworbenen Rechte, übernommenen Verbindlichkeiten und verhängten Strafen. Die strafgerichtliehe Zuständigkeit nach der Verordnung 84 gilt noch für die vor dem Inkrafttreten der neuen Ver ordnung liegenden Handlungen. Die von den alliierten Stellen im be setzten Gebiet erteilten Ein- und Ausfuhrbewilligungen bleiben gültig, ebenso die von ihnen ausgestellten Freilisten für die Dauer von drei Monaten. Ferner bleibt die Freiheit des Verkehrs mit Postpaketen bis 5 kg über die Westgrenze der besetzten Gebiete für einen Monat be stehen. Irgendwelche Erfassungs- oder ßeschlagnahmemassregeln gegen die auf Grund alliierter Bewilligungen eingefübrten Waren sind untersagt, ebenso jede behördliche Massnahme gegen diejenigen Personen, die auf Grund der SäDktionsverordnungen Geschäfte getätigt oder an der Durch führung der „Sanktionen“ dienstlich teilgenommen haben. Die bei der Durchführung der Sanktionen der deutschen Verwaltung entstandenen Kosten fallen dem Deutschen Reiche zur Last. Bis zum Inkrafttreten des Interalliierten Zollausschusses setzt das Emser Ein- und Ausfuhr amt seine Tätigkeit fort, soweit es sich um den Warenverkehr über die Auslandsgrenze des besetzten Gebietes handelt. * Das Aus - und Einfuhramt in Bad Ems lässt durch die Handels kammer zu Köln erneut darauf hinweisen, dass durch die Aufhebung der Rheinzollgrenze im Bewilligungsverfahren der Emser Dienststelle einstweilen keinerlei Aenderungen eingetreten sind. Bewilligungs- , frei ist lediglich der Verkehr zwischen dem besetzten und unbesetzten Gebiet geworden, wobei zu bemerken bleibt, dass die Zulaufsgenehmi gungspflicht für bisher zulaufsgenehmigungspflichtige Waren fortbesteht. Ferner hat die Aufhebung der wirtschaftlichen Sanktionen insofern ver ändernd gewirkt, als auch für den Verkehr mit den Ländern, nach denen der Warenverkehr aus dem besetzten Gebiet nicht über die deutsche .Westgrenze geht, die Ausfuhrbewilligungen auch für den Ver sand aus dem besetzten Gebiet nunmehr von den deutschen Aussen- handelsstellen zu erteilen sind. Postpakete bis zu einem Gewicht von 5 kg können wie bisher vom besetzten Gebiet aus ohne Ausfuhrbewilligung noch bis 31. Oktober nach und von allen Ländern über die deutsche Westgrenze einschliesslich Saargebiet ein- und ausgehen. Zur Kredithilfe der Industrie. Dass die Erwartungen der In dustrie hinsichtlich der Rückwirkungen ihres Willens, zur Erfüllung der Reparationen mitzuhelfen, auf das Ausland auf keiner Selbsttäuschung beruhen und dass das Vertrauen des Auslandes in ihre Leistungsfähigkeit auf Grund ihrer soliden Grundlagen unvermindert ist, beweist die Tatsache, dass sofort nach dem Bekanntwerden der Entsehliessung des Reichsverbandes der deutschen Industrie auf Unterstützung der Regierung bei Erfüllung der Reparationsverpflichtungen, Bofort einer der angesehensten amerikanischen Finanzmänner ein Angebot auf Kreditgewährung herüberkabelte. Wie uns ferner mitgeteilt wird, sind bis jetzt noch mehrere Anerbietungen beträchtlicher Anleihen seitens grösser amerikanischer Finanzgruppen hier eingegangen, die sich bereit erklärten, ihre Vertreter zur Aufnahme von Verhandlungen nach Deutschland zu schicken, und zwar richteten sich die Angebote nicht an einzelne Grossindustrielle, sondern an den Reichsverband der deutschen Industrie selbst, d. h. also an die deutsche Industrie in ihrer Gesamtheit. Amtliche Teuerungszahlen für August 1921. Die rapide Ent wertung der Mark hat die Steigerung der Preise und Löhne beschleunigt. Die auf Grund der Erhebungen über die notwendigsten Ausgaben für Ernährung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung berechnete Indexziffer ist von 963 im Juli weiter auf 1045 im AuguBt, d. h. um 82 Punkte oder 8,5 % gestiegen. Gegenüber dem August 1920 beträgt die Steige rung 255 Punkte oder 32 %• In erster Linie gaben wieder die Er nährungsangaben den Anstoss zur Steigerung der Lebenshaltungskosten. Die nur für die Ernährungsausgaben berechnete Indexziffer ist von 1247 im Juli auf 1399 im August gestiegen; sie betragen also jetzt etwa das Vierzehnfache des Friedensstandes. Im Berichtsmonat trat mit der Ein führung des Umlageverfahrens die 40prozentige Brotpreissteigerung ein, die in der August-Indexziffer erst zur Hälfte zum Ausdruck kommt. Preissteigerungen hatten ferner zu verzeichnen: Fette, Schweinefleisch, Hülsenfrücbte, Nährmittel, Fische und Eier. Die Preise für Rindfleisch waren uneinheitlich und schwächten sich für'Kartoffeln und Gemüse etwas ab. Für die sieben grössten Städte ergibt sich nach den Fest stellungen des Statistischen Reichsamtes folgendes Bild: Gemeinden Die Teuerungszahl von 1913/14 ist s= 100 gesetzt Februar 1930 Januar 1921 Mai Juni Juli August Berlin 625 926 844 849 964 1008 Hamburg 720 923 820 814 878 988 München 526 866 855 ■— — 1022 Dresden 667 922 890 899 933 1016 Breslau 589 895 805 872 910 1015 Essen 731 969 865 849 941 997 Frankfurt a. M 758 973 909 938 960 1064 Die Führung in der Preisbewegung hat Frankfurt a. M. im August wieder übernommen, nachdem es vorübergehend im Juli von Berlin überholt worden war. Die relativ grösste Steigerung gegen den Vor monat weist Hamburg auf. Berlin hat gegenüber den sechs angegebenen Gemeinden sein Tempo verlangsamt und ist von der ersten Stelle im Juli auf die fünfte im August zurückgegangen. Industrie, Handel und Preisentwicklung. In der Frage der künftigen Entwicklung unserer Preisverhältnisse wendet sich der Haupt ausschuss des Deutschen Industrie- und Handelstags an alle Kreise von lodustrie, Grosshandel und Einzelhandel mit folgendem Beschluss: „Der Hauptausschuss des Deutschen Industrie- und Handelstags gibt der Auf fassung Ausdruck, dass Industrie, Grosshandel und Einzelhandel mehr als bisher Zusammenarbeiten sollten, um die wachsende Steigerung aller Preise soweit als möglich einzudämmen. Auf die Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Einzelhandels als des letzten gewerblichen Abnehmers ist hierbei besonderes Gewicht zu legen. — Der Haupt ausschuss richtet an Industrie und Handel die dringende Mahnung, sich einer Entwicklung entgegenzustemmen, die unter dem Einfluss der neuer lichen Geldentwertung abermals zu den in der Hochkonjunktur von 1919/20 hervorgetretenen Missständen zu führen droht. Es muss ipsbesondere erwartet werden, dass jede Wirtschaftsgruppe ihr gesteigertes Risiko selber trägt, damit nicht eine unerträgliche Ueberlastung der weiteren Glieder im Verkehrsprozess und eine Unsicherheit in den vertraglichen Be ziehungen der Kaufleute Platz greift, die einer Ausbeutung der Lage durch zweifelhafte Elemente Vorschub leistet.“ Zur Luxussteuer wurde auf der Mitgliederversammlung des Reichs verbandes der deutschen Industrie folgende Entsehliessung angenommen: „Das Präsidium des Reichsverbandes der deutschen Industrie gibt der Ansicht Ausdruck, dass der Versuch des Gesetzgebers, den Begriff des Luxus dadurch festzulegen, dass innerhalb von Warengattungen durch kasuistische Bestimmungen diejenigen Waren bezeichnet werden, die als Luxus anzusehen sind, völlig gescheitert ist. Die Luxusbesteuerung in dieser Form hat zu schweren wirtschaftlichen Schädigungen, zu einer Hemmung der Herstellung von Qualitätsware und zur Verstärkung der Arbeitslosigkeit geführt,, ohne den Luxus in der beabsichtigten Weise zu erfassen. Er bleibt im Gegenteil häufig von der Besteuerung frei, während Massenartikel ihr unterliegen. Das Präsidium des Reichsverbandes fordert deshalb die sofortige Beseitigung des jetzigen Luxussteuergesetzes, erkennt aber an, dass der Gedanke der Besteuerung des wirklichen Luxus ein richtiger ist. Der Reichsverband erklärt sich zu; einer Mitarbeit an einer richtigen Gestaltung gesetzgeberischer Massnahmen bereit.“ Neugrttndungen und Kapitalserhöhungen im 1. Halbjahr 1921. Fabriken für Uhren, Feinmechanik und Optik: Neugründungen: I. Vierteljahr, 3 Gesellschaften 4500000 Mk., II* » 3 „ 4600000 „ Kapitalserhöhungen: I. Vierteljahr, 8 Gesellschaften 63200000 Mk., II. „ 8 „ 49300000 „
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