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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 19 (1. Oktober 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 15. Verbandstag des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am 1. September 1919 in Leipzig (Fortsetzung)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erste Reichstagung der Deutschen Uhrmacherverbände (Fortsetzung)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 237
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 238
- ArtikelDie Preisentwicklung in der Uhrenfabrikation 239
- Artikel15. Verbandstag des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher am ... 241
- ArtikelErste Reichstagung der Deutschen Uhrmacherverbände (Fortsetzung) 244
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 247
- ArtikelVerschiedenes 248
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 250
- ArtikelAnzeigen 250
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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244 Die Uhrm&cherkunst. Nr. 19 Herr Kollege Boyens (Kiel): Die Kosten für die Ver bandsleitung können bei der dauernd steigenden Teuerung nur grösser werden, als sie jetzt berechnet worden sind. Deshalb können wir den Beitrag schon jetzt auf 1 Mk. erhöhen. Herr Kollege Wurm spricht gleichfalls für einen Ver bandsbeitrag von monatlich 1 Mk., In allen Vereinen sind Erhöhungen der Beiträge vorgenommen worden. Der Vor stand meint es mit uns gut, wenn er nur 50 Pf. fordert, aber wir wollen ihm' gern grössere Mittel zur Verfügung stellen und keine Ungelegenheiten bereiten. Herr Kollege Meyer (H.-Münden) stellt den Antrag auf Erhöhung des Verbandsbeitrages auf 1 Mk. monatlich unter gleichzeitiger Erhöhung des Gehaltes für den Geschäftsführer auf 6000 Mk. sowie des Beitrages für die Uhrmacherschule. Nach weiteren Ausführungen der Kollegen Hermann, Wolf (Stuttgart) und Quentin erklärt Herr Karnes (Berlin), Geschäftsführer des Deutschen Uhrmacherbundes: Ich kann dazu nur sagen, dass bisher bei der Zentralleitung mit einem Jahresbeitrag von 3 Mk. gerechnet worden ist. Ueber diesen Satz hinaus kann ich hier für meinen Verband keine verbindliche Erklärung ab geben. An 12 Mk. ist gar nicht zu denken, das ist zu hoch. In der weiteren Debatte wird festgestellt, dass der vom Vorstand beabsichtigte erhöhte Beitrag für den Verband als Verbandsbeitrag gelten soll und mit dem Beitrag für die Zentralleitung nichts zu tun hat. Der Vertreter aus dem Erzgebirge spricht für den An trag des Vorstandes auf einen Monatsbeitrag von 50 Pf. Vorsitzender Herr Uhlig: Ich gebe meiner Freude darüber Ausdruck, dass auch Herr Schultz, der Vorsitzende vom Berliner Bund, jetzt erschienen ist. , Herr Schultz (Berlin): Dieser Punkt ist der heikelste in unseren Abmachungen. Ich will dafür eintreten, dass der Deutsche Uhrmacherbund einen Beitrag in der vorläufigen Höhe von 3 Mk. jährlich erhebt. Wenn Sie nun 12 Mk. beschliessen, ist der Unterschied zu gross. Beschliessen Sie 6 Mk., so ist eine entfernte Möglichkeit vorhanden, dass auch wir diesen Beitrag annehmen. Ich schlage Ihnen zwei Wege vor: Entweder Sie beschliessen jetzt den kleinen Beitrag von 3 Mk. und überlassen es der nächsten ßeichstagung, den Bei trag zu erhöhen — dann haben Sie, was Sie wollen, nämlich dass in allen Verbänden ein Mitgliedsbeitrag in gleicher Höhe erhoben wird — oder Sie überlassen es der Zentral leitung überhaupt, bei den einzelnen Verbänden eine ver mittelnde Rolle zu spielen, Sie schlagen also hier einen Be trag vor und die Zentralleitung soll die Berechtigung haben, eine endgültige Stellungnahme dazu zu nehmen. Herr Fichte (Leipzig): Meine Herren! Das ist eine interne Angelegenheit. Sie können heute beschliessen, was Sie wollen, die anderen Verbände brauchen sich nicht danach zu richten. Wenn Herr Schultz Widerspruch erhebt, möchte ich sagen, dass er die Sache nicht erkennt. Nehmen Sie hohe Beiträge, dann laufen Sie Gefahr, dass die Mitglieder trotz aller Begeisterung nicht zahlen, sondern von ihrem Verband abspringen. Herr Asthelm: Ich warne Sie, den Bogen zu straff zu spannen. Es ist zu schwer, Beiträge zu erhöhen, namentlich in einer Zwangsinnung, wo viele Mitglieder die ganze Innung nur als einen Zwang empfinden. In solchen Innungen wird jede passende Gelegenheit zu einem Angriff auf den Innungs vorstand ausgenutzt. Es gibt ja ausser dem Verbandsbeitrag noch andere Beiträge, die zu zahlen sind, dann auch der er höhte Zeitungsbezug. Das ist genug an neuen Ausgaben. Herr Karnes: In den Satzungen der Zentralleitung heisst es: „Die angeschlossenen Verbände haben einen jährlichen Mindestbeitrag zu erheben.“ Die Verbände müssen also einen Mindestbeitrag erheben, können aber natürlich über diesen hinausgehen. Unser Bundesvorstand hat auf der Grund lage eines Jahrsbeitrages von 3 Mk. erklärt, dem Zusammen schluss zustimmen zu können. Einen höheren Betrag glauben wir nicht bei unseren Mitgliedern durchdrücken zu können. Gestern galt «s vor allem, die Aufgaben der Zentralleitung in eine Form zu bringen. Sobald erst ein Etat aufgestellt wird, kann die Zentralleitung auch zum Beitrage Stellung nehmen. Mehr als 3 Mk. wird sie kaum erheben. Vorsitzender Herr Uhlig: Es ist ein Antrag Hanke eingegangen: „Der Beitrag wird auf 12 Mk. im Jahr festgesetzt in der Voraussetzung, dass der Deutsche Uhrmacherbund und die Uhrmachervereinigung dieselben Beiträge erheben. Im anderen Falle wird der Meistbeitrag erhoben, den der Deutsche Uhrmacherbund einführt.“ Ich bin dafür, dass wir den Beitrag nur auf 50 Pf. er höhen. Dann kommen wir knapp durch und müssen aller dings wieder auf freiwillige Beiträge angewiesen bleiben. Herr Kollege Volker (Nürnberg): Ich möchte befür worten, den Antrag des Vorstandes anzunehmen. Herr Kollege Meyer (H.-Münden): Ich ziehe meinen Antrag auf 12 Mk. Jahresbeitrag zurück und schliesse mich dem. Antrag des Vorstandes auf 6 Mk. an. Desgleichen wird der Antrag der Berliner Uhrmacher und der Antrag Hanke zurückgezogen. Auf eine Anfrage erklärt der Vorsitzende des Deutschen Uhrmacherbundes Herr Schultz (Berlin): Wir können uns auch gegen über Ihrem jetzigen Beschluss von 6 Mk. nicht binden. Lassen Sie den Jahresbeitrag doch von der Zentralleitung festsetzen, den sie ihrer Meinung nach braucht; vielleicht sind das bloss 3 M. (Fortsetzung folgt) Erste Reichstagung der Deutschen Uhrmacherverbände. (Fortsetzung.) Kollege Ritter (Berlin): Sie alle haben die Richtlinien hier ge hört, auf Grund derer die Arbeitsgemeinschaft der Verbände erfolgen soll. Wir erstrebten einen Einheitsverband, den wir aber nicht bekommen haben. Wir haben nur eine Arbeitsgemeinschaft der 3 Verbände und der bestehenden Unterverbände. Der Arbeitsgemeinschaft werden be stimmte Aufgaben zugewiesen. Diese bestimmten Aufgaben bestehen in gemeinschaftlichen Beschlüssen, Kundgebungen, Eingaben an die Be hörden und Volksstaaten, bei denen die Uhrmacher in ihrer Gesamtheit beteiligt sind. Wir haben also die Möglichkeit, als ein geschlossenes Ganzes bei der parlamentarischen Beeinflussung die Uhrmacher zu ver treten. Wir werden nicht mehr das erstaunliche Schauspiel erleben, dass die Uhrmacher vereinzelt oder in einzelne Teile zersplittert gegenteilige Meinungen bei den Behörden vertreten. Wir haben nicht das erreicht, was wir erstrebt haben. Wir wollten eine Einigung in der Form, dass sämtliche Uhrmacher sich selbst dirigierten. Das ist nicht geschehen und Schuld daran tragen zum grossen Teil auch Sie! Als Sie aufge fordert wurden, zu den Kosten der Einigung freiwillige Spenden zu liefern, da flössen diese freiwilligen Spenden so spärlich, dass die Kommission mit Recht der Ansicht sein konnte, dass die Opferwilligkeit der Uhrmacher für den grossen Einheitsgedanken nicht gross genug ist- Wir haben 18000 selbständige Uhrmacher; von diesen sind 1600 Mk- freiwillige Spenden eingegangen. Mit 1600 Mk. lässt sich eine derartige grosse Organisation nicht aufrichten. Wir mussten deshalb mit dem für lieb nehmen, was vorhanden war. Wir mussten die Kräfte, die in eifriger Organisationsarbeit von den einzelnen Verbänden gesammelt worden waren, benutzen, da uns keine anderen Hilfsquellen zur Verfügung standen. Das ist nicht die Schuld der Kommission, das ist Ihre Schuld. Was haben wir nun eigentlich erreicht? Wir haben eine Arbeits gemeinschaft, die sich in der Zentralleitung verkörpert. Zu dieser Zen tralleitung wählen Sie den Präsidenten, aber die anderen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft werden nicht von Ihnen, die werden von den einzelnen Verbänden gewählt. In diesen Organisationen, in denen der Vorstand von unten herauf gewählt wird, haben Sie den Einfluss auf die Zusammensetzung der Zentralorganisation. In einer Organisation, in der der Vorstand von einer Zufallsmehrheit unterliegenden Bundes tagung ernannt wird, ist Ihr Einfluss kein so bedeutender. Der Ge schäftsführer, der alB drittes Glied der Zentralleitung gedacht ist, wird zuerst vom Vorstand gewählt, unterliegt aber Ihrer Bestätigung. Sie
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