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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 44.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191901000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 9-16 und 27-62 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 44.1919 I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) I
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1919) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1919) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1919) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1919) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1919) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1919) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1919) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1919) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1919) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1919) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1919) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1919) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1919) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1919) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1919) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1919) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände, Sitz Kassel 297
- ArtikelGeschäftsbericht des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 298
- ArtikelElektrische Taschenlampen (Schluss) 299
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 302
- ArtikelSprechsaal 306
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 307
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 307
- ArtikelVerschiedenes 309
- ArtikelPatentbericht 310
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 310
- ArtikelAnzeigen IX
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1919) -
- BandBand 44.1919 I
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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308 Die Uhrmacherkunst. Nr. 23 Uhrmacher-Einkaufsgenossenschaft für den Kreis Unterfranken haben, beginnt die Sitzung vormittags Punkt 10 Uhr im gleichen Lokal, bei welcher Gelegenheit Herr Handwerkskammersyndikus Dr. Ebert die Vor teile der Einkaufsgenossenschaften näher beleuchten wird. Tagesordnung: Wahl des Aufsichtsrates und der Vorstandschaft. Hierzu sind alle Herren Kollegen des Kreises Unterfranken, wenn auch bis jetzt Nichtmitglieder, herzlichst eingeladen. I. A.: Georg Kohn, Obermeister. Oschersleben. (Zwangsinnung Magdeburg) Infolge Personen verkehrssperre am 10. Nov. findet die Versammlung am 8. Dezember, vormittags 1 /^d Uhr, in Preetz Lokal in Oschersleben statt. Tages ordnung: 1. Die neuen Preise (Lagerumzeichnung). 2. Weihnachts reklame. 3. Uhrgläserfrage. 4. Gehilfentarif. 5. Verschiedenes. Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen bittet der Vorstand. 0. Mörig, Schriftführer. Benthen. Gründung eines Oberschlesischen Uhrmacher und Goldarbeiterverbandes. Auf Veranlassung der Zwangsinnungen Beuthen, 0 -S., Gleiwitz und Kattowitz hielten die Uhrmacher und Gold arbeiter Oberschlesiens am 14. September eine sehr gut besuchte Ver sammlung in Beuthen, O.-S., ab. An derselben nahm der 1. Vorsitzende des Innungsverbandes für den Regierungsbezirk Oppeln, Herr Gonsior (Beuthen, O.-S.) sowie Vertreler der Presse teil. Zweck der Versammlung war die Gründung eines Oberschlesischen Uhrmacher- und Goldarbeiter verbandes und der weitere Aufbau der im April ds. Js. gegründeten Ein- und Verkaufsgenossenschaft, e. G. m. b. H., Beuthen, O.-S. Die Versammlung wurde durch Obermeister Schneider (Beuthen, O.-S.) eröffnet und geleitet. Mit herzlichen Worten begrüsste er die zahlreich erschienenen Kollegen mit ihren Damen sowie den Verbandsvorsitzenden für den Regierungsbezirk Oppeln, Herrn Gonsior, und die Vertreter der Presse und verlas ein Schreiben der Handwerkskammer Oppeln, welche ihr Bedauern aussprach, an den Verhandlungen nicht teilnehmen zu können, denselben einen guten Verlauf wünschend. Herr Gonsior dankte für die Begrüssung und verbreitete sich in einem recht interessanten und lehrreichen Vortrag über die Gefahren für Handwerk und Gewerbe in bezug auf die Sozialisierungs- und Kommunali sierungsbestrebungen. Er ging dann auf die Notwendigkeit der Gründung von Verbänden und Genossenschaften über. Redner führte unter anderem aus, dass für die Arbeiter die Gesetzgebung radikal geändert worden sei, von einer so dringend notwendigen Aenderung der Handwerkergesetz- gebung habe man bisher noch nichts gehört. Nicht einmal den § 100 q der Gewerbeordnung habe man im Sinne der Handwerker und Gewerbe treibenden abändern können und doch habe das Handwerk noch recht viele Wünsche, deren Erfüllung nur dann möglich sein wird, wenn es sich end lich einmal organisiert und zu einem festen Ganzen zusammenschliesst. Obermeister Schneider dankte dem Redner für seine mit grossem Beifall aufgenommenen Ausführungen und hielt nun einen längeren Vor trag über Zweck und Ziele des zu gründenden Verbandes, zunächst vom j wirtschaftlichen und dann vom idealen Standpunkt aus betrachtet. In engstem Zusammenschluss und mit allen zu Gebote stehenden Kräften soll zunächst gegen den schlimmsten und bittersten Feind unseres schönen Handwerks, gegen Schleuderkonkurrenz und Pfuschertum aDgekämpft werden. Die Pfleger echter und wahrer Kollegialität auf der Grundlage gegenseitiger Achtung und Wertschätzung soll das vornehmste Gebot des Verbandes sein. Der Lehrlingsfrage, ganz besonders einer einheit lichen Ausbildung der Lehrlinge, soll das giösste Interesse zugewendet werden. Schätzen neuer Waren, welche von anderen Kollegen gekauft worden sind, darf nicht stattfinden, desgleichen sollen einheitliche Re paraturpreise für Gläser, Zeiger, Bügel, Federn usw. eingeführt werden. Das Publikum soll von jeweiligen Preissteigerungen in der Presse auf geklärt werden durch den Verband. Das umfangreiche Programm für die Tätigkeit des Verbandes kann nur dann wirkungsvoll ausgeführt werden, wenn jeder der anwesenden Kollegen sein Scherflein dazu beiträgt. Auch die anwesenden Damen können segensreich mitwirken durch fleissige Aufmunterung ihrer Männer zu treuester Pflichterfüllung. Redner schliesst seinen Vortrag, den die Anwesenden mit grossem Interesse verfolgten, mit dem Antrag, den Verband zu gründen und dem Innungsverband für den Regierungsbezirk Oppeln sowie einem der drei Reichsverbände Berlin, Halle oder Leipzig korporativ beizutreten. Nach lebhafter Aussprache der Kollegen wurde die Gründung des Oberschlesischen Uhrmacher- und Goldarbeiterverbandes, dem Antrag des Obermeisters Schneider entsprechend, einstimmig beschlossen. Als Sitz des Verbandes wurde Beuthen, O.-S., bestimmt und zum 1. Verbandsvorsitzenden Obermeister Schneider (Beuthen, O.-S.) einstimmig gewählt. In den engeren Vorstand wurde dann Obermeister Berndt (Kattowitz) als stellvertretender Vorsitzender, Juwelier Grimmig (Beuthen, O.-S.) als 1. Schriftführer, Obermeister Wolnitza (Hindenburg) als Stell vertreter, Weinkopf (Schwientochlowitz) als Kassenführer und Beschczinski (Kattowitz) als Stellvertreter gewählt. Als Beisitzer sind aus der Wahl hervorgegangen: Kollegen Grabczenski (Lublinitz), Klonn (BeutheD, O.-S.), Kolonko (Tarnowitz), Ludwig und Persehke (Gleiwitz), Pytlick (Nikolai), Sossna (Königshütte), Simon (Ruda) und Unverhau (Laurahütte). Für die weiter abseits liegenden Städte wurden noch zwei Vertrauensmänner gewählt, und zwar für Gr.-Strehlitz Kollege Fechner und für Kreuz burg, 0.-8. Kollege Franz. Mit Rücksicht auf die vorgerückte Zeit wurde der Punkt der Tages ordnung: „Weiterer Aufbau der Einkaufs- und Werksgenossenschaft“ verlegt und den Innungen überwiesen. Mit Worten des Dankes für das rege Interesse, welches den Ver handlungen entgegengebracht warde, schloss der Verbandsvorsitzende Schneider den ersten Obersohlesisohen Uhrmacher- und Goldarbeiter verbandstag. Kattewitz. Uhrmacher-, Goldarbeiter-, Graveur- und Optiker zwangsinnung. Bekanntgabe der in der Quartalsversammlung vom 26. Oktober 1919 gefassten Beschlüsse. Die inzwischen erfolgte weitere Steigerung der Furnituren hat die Innung veranlasst, mit sofortiger Wirkung neue Preise festzusetzen. Es ist im ureigensten Interesse Pflioht eines jeden Kollegen, sich danach zu richten. Nach Mitteilung des Grossistenverbandes ist für alle Waren (Uhren sowie Goldwaren) eine Steigerung von 60 — 60 o/o eingetreten und dürfte es im Interesse der Herren Kollegen liegen, die alten Preise mit den neuen Preisen in un gefähren Einklang zu bringen. Nachstehende Beschlüsse zur gefl. Kenntnis nahme: 1. Die Einschreibegebühr für Lehrlinge ist auf 3 Mk., die Prüfungsgebühr für Lehrlinge ist auf 16 Mk. festgesetzt worden. Ein neuer Lohntarif für Lehrlinge wird vom Handwerkskammertag ausgearbeitet. 2. Neue Verkaufspreise für Gläser, Zeiger usw. 1 Flachglas . . 2 Mk., 1 Savonnetteglas 3 Mk., 1 Patentglas 3 „ 1 Lentilleglas . 4 „ Neu eingesetzte Zeiger . . von 1 Mk. an aufwärts, „ „ bessere Zeiger „ 2 , „ „ Eine Uhrkapsel „ 2 „ „ „ Einsetzen einer neuen Zugfeder „ 8 „ „ „ Auf die Notierungen der Reparaturpreisliste vorläufig ein Aufschlag von 25 % bis zur Ausarbeitung einer neuen Liste durch den Ober schlesischen Uhrmacher- und Goldarbeiterverband. 3. Das Taxieren von Uhren und Goldwaren ist den Mitgliedern nicht gestattet. Diesbezügliche Plakate werden seitens des Obersohlesischen Verbandes in Druck gegeben und nach Fertigstellung den Mitgliedern zugesandt. 4. Garantiezeit für neue Uhren längstens 1 Jahr, für Reparaturen durchweg 1 / 2 Jahr. 5. Die Innung hat sich im Rahmen des Obersohlesischen Uhren- und Goldarbeiterverbandes dem Zentralverband der Deutschen Uhrmacherinnungen und -Vereine in Halle sowie dem Ober schlesischen Innungsverbande der Handwerker korporativ angeschlossen. 6. Der Jahresbeitrag unserer Innung ist vom 1. Januar 1920 ab auf 20 Mk. jährlich erhöht worden, davon entfallen 10 Mk. auf Ver bandsbeiträge. Die augenblicklichen Verhältnisse lassen es angezeigt erscheinen, dass jeder einzelne der Herren Kollegen die Quartalsversammlung besucht, um sich über die Veränderungen in der Geschäftslage rechtzeitig in formieren zu können. Mit kollegialem Gruss! Der Vorstand. A. Kusche, Schriftführer. Richard Berndt, Obermeister. Mitteilung des Deutschen Uhrenhandelsverbandes. Unterverteilung an die D etaillisten. Bei der Unterverteilung der letzten Einfuhrquote haben verschiedene Uhrmacher infolge des ausserordeatlich ungünstigen Markkursstandes die zu teuren Preisen ein geführten Uhren zurückgewiesen. Aus diesem Anlass sind in Grossisten kreisen Zweifel darüber entstanden,' ob in einem solchen Falle der Grossist berechtigt ist, die abgewiesene Ware anderweitig zu verkaufen und ob er im Falle einer solchen Abweisung von seiner Lieferungspflioht für die jeweilige Quote gegenüber seinem Abnehmer befreit ist. Die Angelegenheit ist in der Vorstandssitzung vom 7. Oktober 1919, in der die im Vorstand befindlichen Vertreter der Uhrmacherverbände anwesend waren, besprochen und dahin entschieden worden, dass es unter den derzeitigen aussergewehnlichen Valutaverhältnissen deu Grossisten überlassen bleiben muss, im Wege privater Vereinbarung die Uhrmacher zur Abnahme der ihnen zustehenden und vom Grossisten eingeführten Waren zu verpflichten. Wo eine solche Verpflichtung von seiten der Uhrmacher nicht übernommen wird, ist der Grossist berechtigt, etwa ein geführte Ware frei zu verkaufen; desgleichen ist der Grossist in Höhe des von dem Abnehmer zugesprochenen Verzichts von der Lieferungspflicht für die jeweilige Einfuhrquote befreit. Wir machen hierdurch bekannt, dass durch Beschluss des Vorstandes und des Unterausschusses und der Beschwerdekommission für Grosihändler der Belieferungssatz für die zweite Quote dieses Jahres von seiten der Grossisten an die Uhrmacher auf 45 % von dem Durchschnitte der Elin käufe in den Jahren 1913, 1914 und 1915 festgesetzt worden ist. Dabei wiederholen wir unsere Bekanntmachung vom 17. Oktober und weisen nochmals darauf hin, dass es unter den derzeitigen ausser gewöhnlichen Valutaverhältnissen den Grossisten überlassen bleiben muss, im Wege privater Vereinbarung die Uhrmacher zur Abnahme der ihnen zustehenden und vom Grossisten eingeführten Waren zu verpflichten. Wo eine solche Verpflichtung von seiten der Uhrmacher nicht übernommen wird, ist der Grossist berechtigt, etwa eingeflihrte Ware frei zu verkaufen; desgleichen ist der Grossist in Höhe des von dem Abnehmer aus gesprochenen Verzichtes von der Lieferungspflicht der jeweiligen Ein fuhrquote befreit. Berlin, den 20. November 1919. Deutscher Uhrenhandelsverband, E- V. Der Bevollmächtigte: gez. Fell, Regierungsrat.
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