Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 37 (19. September 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Das Verfahren bei der Aufwertung von Lebensversicherungen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- ArtikelDas Verfahren bei der Aufwertung von Lebensversicherungen 557
- ArtikelNachwort zur Generalversammlung der Deutschen ... 558
- ArtikelDie deutsche Standuhrenindustrie 561
- ArtikelAußenhandel in Uhrenerzeugnissen im Monat Juli 1924 562
- ArtikelZeitmessung und Uhren im Spiegel der Geschichte (Fortsetzung) 563
- ArtikelSteuerbriefkasten 565
- Artikel75jähriges Geschäftsjubiläum der Firma L. Döring, Inh. W. ... 566
- ArtikelSchaufenster und Reklame 567
- ArtikelSprechsaal 568
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 569
- ArtikelNeue Zahlungsbedingungen der Grossisten des Edelmetallgewerbes 572
- ArtikelWas haben Eltern und Vormünder hinsichtlich der Aufwertung der ... 572
- ArtikelVerschiedenes 572
- ArtikelMesse-Nachrichten 573
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 573
- ArtikelPatentschau 573
- ArtikelVom Büchertisch 573
- ArtikelDie Rochuskapelle (7) 574
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
W mimst grsssggaas: Alleiniges und eigenes Organ des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher, tP„ Silz Balle (Saale) 49.Jahrgang Halle, am 19. September 1924 Nummer 37 Noohdruck sAmtllohsr Aufs&tze und Notizen ohne ausdrückliche Genehmigung der Schrlftleltung verboten Das Verfahren bei der Aufwertung von Lebensversicherungen Von Dr. Hornung Die Lebensversicherungsunternehmungen waren gesetz lich gezwungen, ihre Rücklagen mündelsicher anzulegen. Gerade bei diesen Anlagewerten, seien es Hypotheken, Pfand briefe, Staats- oder Stadtanleihen, hat sich die Wirkung der Inflation in vollstem Maße gezeigt; es kann daher den Ver sicherungsgesellschaften kein Vorwurf erwachsen, wenn sie heute nicht mehr in der Lage sind, ihren Versicherten das zu geben, was der Zweck des Abschlusses des Versiche rungsvertrages gewesen war, nämlich: eine Gegenleistung für die Beiträge, die der Versicherte für diesen oder jenen Zweck oder Fall als Vorsichtsmaßregel vielleicht bereits lange Jahre hindurch gezahlt hatte. Sollten gerade die Ansprüche des Versicherten durch die mündelsichere Anlagepflicht geschützt werden, so ver wandelte die Ungunst der Zeit, in die wir geraten sind, diese Anlagepflicht der Gesellschaften in das Gegenteil von dem, was sie bezweckte. Nur ein zur Deckung der An sprüche aus Papiermark-Lebensversicherungen völlig unge nügender Bruchteil ist heute an Wert in den Rücklagen der Gesellschaften, die vormals als Geldgeber auf dem Hypo thekenmarkte eine große Bedeutung hatten, vorhanden. In Nr. 27 war zu der Papiermark-Lebensversicherung und ihrer Aufwertung Stellung genommen worden und dort gesagt, daß die näheren Bestimmungen über die Befugnisse des Treuhänders und über den Verteilungsplan der Reichs regierung überlassen sind. Diese Regelung ist durch besondere Durchführungsverordnung vom 28. August i9 2 4 erfolgt. Der Aufwertung unterliegen sämtliche Ansprüche der Versicherten aus Lebensversicherungsverträgen (Versiche rung auf den Lebensfall, auf den Todesfall, Kapital versicherung, Rentenversicherung usw., ferner In- validitäts-, Alters-, Witwen-, Waisen-, Aussteuer- und Militärdienstversicherung, gleichviel, ob auf Kapital oder Rente), soweit sie vor dem 14. Februar i9 2 4 begründet sind und die Zahlung einer bestimmten, in Reichswahrung ausgedrückten Geldsumme zum Gegenstände haben. Die Ansprüche werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel unter Zugrundelegung der auf sie entfallenden Reserven (technischen Reserven) nach Abzug der Prämienrückstände und der den Versicherungsnehmern etwa gewährten I olice- darlehen und Vorauszahlungen aufgewertet. Die technischen Reserven sowie die Prämienrückstände, die Policedarlehen und Vorauszahlungen werden hierbei nach ihrem Goldmark betrage berechnet. Die Berechnung erfolgt also in der in Nr. 23 unter „Aufwertung“ angegebenen Weise; geleistete Prämienzahlungen sind mit dem Nennbetrag in Goldmark einzusetzen, soweit die Zahlungen vor dem 1. Januar 1918 erfolgt sind. Bei späteren Zahlungen ist für die Berechnung des Goldmarkbetrages der Goldwert maßgebend, den die Prämienzahlung am Tage der Gutschrift hatte. Das dem Treuhänder zu überweisende Vermögen der Versicherungsunternehmung bildet den Aufwertungsstock. In ihn fließen sämtliche nach der dritten Steuernotverord nung aufgewerteten Vermögensanlagen. Wenn es die wirt schaftlichen Verhältnisse der Unternehmung angemessen erscheinen lassen, sind auf Verlangen und nach näherer Be stimmung der Aufsichtsbehörde Beiträge aus dem sonstigen Vermögen der Unternehmung in den Aufwertungsstock zu leisten. Streitigkeiten, die zwischen dem Treuhänder und der Gesellschaft über den Aufwertungsstock entstehen, werden durch die Aufsichtsbehörde unter Ausschluß des Rechts weges entschieden. Der Treuhänder hat den Aufwertungsstock zu ver walten und für die Verwendung desselben einen Vertei lungsplan aufzustellen. Aus dem Verteilungsplan müssen sich die auf die Versicherungen entfallenden Aufwertungs anteile ergeben. Soweit die Versicherungsansprüche noch nicht fällig sind, wird für sie eine beitrags freie oder beitragspflichtige Versicherung auf Gold mark im Verteilungsplan berechnet. Bei der Berechnung der neuen Versicherungs ansprüche können die Versicherungsformen geändert, ins besondere kann der Ablauf der Versicherungen bis Ende 1932 hinausgeschoben und die Gewinnbeteiligung aufgehoben oder in anderer Weise geregelt werden. Beim Rückkauf ist dem Versicherungsnehmer die volle Prämien reserve zu gewähren. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde können die Zahlungen aus den aufgewerteten Versicherungsverhältnissen bis Ende 1932 abgelehnt werden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder