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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 39 (3. Oktober 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 597
- ArtikelUnkosten- und Verkaufspreisberechnung und Uhreneinzelhandel 598
- ArtikelNeue Zahlungsbedingungen für Groß- und Taschenuhren 599
- ArtikelAtemkontrolle für unsere Stubenhocker 600
- ArtikelKalibertorheiten und Formwerkmisére 602
- ArtikelAmerikanische Patentneuheiten 602
- ArtikelSteuerfragen 604
- ArtikelSprechsaal 607
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 607
- ArtikelVerschiedenes 610
- ArtikelNeue Kataloge und Preislisten 610
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 610
- ArtikelPatentschau 610
- ArtikelVom Büchertisch 611
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 611
- ArtikelDie Rochuskapelle (9) 612
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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/ gggasxg We mmn$t Tin _ _ Tl __ _ flllelnlges nnd eigenes Organ des Zentmlperbandes der DeutKhen Ulirmaihcr. E H., Sitz Halle (Saale) 49. Jahrgang Halle, am 3. Oktober 1924 Nummer 39 _Naohdruok aimtl.cher Aufsatze und Notizen ohne ausdrü^he Genehm,pun 0 der Schrlftleltun 0 verbotet Bekanntmachungen der Verbandsleitung Sdiützengesellsdiaft Triberg. In dieser, in Nr. 35 und 38 besprochenen Angelegenheit erhalten wir zwei etwas unklare Zuschriften, die wir nachstehend in der Original fassung veröffentlichen. Auf die Unterstellung in Ihrer Fachzeitung gestatten wir uns folgendes zu erwidern: Der Vertrieb der in unserm Reklameschreiben angepriesenen Uhren erfolgt auf rechtlicher'und realer Grundlage, die wir jeder zeit zu vertreten in der Lage sind. Eine Schädigung der Herren Uhrmacher ist gänzlich ausgeschlossen, auch gehört dem Verband der Uhrenfabrikanten in Triberg nur die Jahresuhrenfabrik an, die bei der Belieferung nicht in Frage kommt. Im hiesigen Schützenverein sind selbst etliche Uhrmacher und Lieferanten, die unser Unternehmen unterstützen. Was die An zweiflung des Baues eines Schützenhauaes betrifft, sprechen wir Ihnen ab, ein Urteil über die Tatsache des Baues zu bilden. Im Uebrigen stellen wir Ihnen anheim, sich über die Angelegenheit noch weiter zu vergewissern. Bemerken möchten wir noch, daß die Uhren lediglich den Schützenvereinen angeboten werden, so daß Privatpersonen beim Bezug überhaupt nicht in Frage kommen. Schützengesellschaft Triberg. Zu vorstehenden Zeilen will ich *noch selbst angliedern, daß eine unlautere Konkurrenz und neue Schädigung so gut wie aus geschlossen ist. Allerdings gebe ich zu, daß die Anpreisung im Rundschreiben der Schützengesellschaft etwas übertrieben ist, was jedoch keinesfalls gedacht war zur neuen Schädigung meiner Herren Kollegen. Uhrmacher und zum Teil Lieferanten sind in der Schützen gesellschaft und an dem Vetkauf dieser Uhren beteiligt, dessen Ge winn lediglich zur Instandsetzung des Schützenhauses verwendet werden soll. Unser Vereinsvermögen ist eben auch durch die Inflation zu nichts geworden, deshalb wollten wir, ganz ahnungslos auf deren Folgen seitens der Herren Uhrmacher gedacht und wir mitten in der Uhrenindustrie stehen, uns mit dem vorläufigen Ver kauf angepriesener Uhren befassen. Auf die scharfen Zeilen jedoch, seitens der Verbandsleitung in Nr. 35 darf die Schützengesellschaft auf keinen großen Absatz rechnen, und wollen sich deshalb die Herren Uhrmacher-Kollegen wegen Konkurrenz und neuer Schädigung beruhigen. Bernhard Scherer, Uhrmachermeister, Triberg. Wenn auch — wie aus den Zuschriften hervorzugehen scheint — Herr Kollege Scherer in die Angelegenheit ver wickelt ist, so können wir trotzdem den Uhrenhandel der Schützengesellschaft nicht billigen. Wir erwarten von den reellen Lieferantenfirmen Tribergs, daß sie die Belieferung der Schützengesellschaft mit Uhren einstellen. Außer der Firma Jahresuhrenfabrik Triberg hat jetzt auch die Uhren fabrik Kalix. Herrmann in Triberg die Erklärung abgegeben, daß sie mit der Angelegenheit nichts zu tun hat, und daß s >e auch streng jeden Privatverkauf ablehnt. Herabsetzung der Umsatzsteuer und Preisabbau. Das Reichsfinanzministerium steht in seiner Veröffentlichung, welche in allen größeren Tageszeitungen am 24. September erschienen ist, auf dem für die Steuerpflichtigen noch gün stigeren Standpunkt, daß alle einfach steuerpflichtigen vom 1. Oktober 1924 ab vereinnahmten Entgelte nur dem Satz von 2 °/ 0 unterliegen. Den von uns als automatisch eintretenden Preisabbau von zunächst »/, % erkennt der Erlaß ebenfalls in näher präzisierten Ausführungen an. Wegen der weiteren, zwangsläufig zu erwartenden all gemeinen Preissenkung haben wir beim Wirtschaftsverband sofort auf telegraphischem Wege unsere Anträge gestellt. (Man vergleiche hierzu die Veröffentlichung auf Seite 599.) Wir lassen die Veröffentlichung des Reichsfinanzministe riums vom 23. September im Wortlaut folgen: Durch die Verordnung des Reichspräsidenten über wirtschaft lich notwendige Steuermilderungen vom 14. September 1924 ist der Satz der allgemeinen Umsatzsteuer für die Umsätze vom 1. Oktober 1924 ab von 2%% auf 2% ermäßigt worden, Darüber, ob ein Umsatz vor oder nach dem 1. Oktober liegt, ent scheidet nach den Durchführungsbestimmungen bei der Versteuerung nach den vereinnahmten Entgelten (Isteinnahme) der Zeitpunkt der Vereinnahmung, bei der Versteuerung nach den Leistungen und Lieferungen (Solleinnahme) der Zeitpunkt der bewirkten Leistungen. Die Steuerpflichtigen, die zu monatlichen Umsatzsteuervoraus- zahlungen verpflichtet sind, haben daher erstmals im November 1924 für die Umsätze im Oktober, die Steuerpflichtigen, die zu viertel jährlichen Umsatzsteuervorauszahlungen verpflichtet sind, erstmals im Januar 1925 für die Umsätze vom Oktober bis Dezember 1924 die Umsatzsteuer in Höhe von 2 o/ 0 zu entrichten. Dagegen haben sowohl die Monats- als auch die Vierteljahrszahler bei der Voraus zahlung im Oktober 1924, die sich auf die Umsätze vor dem x. Ok tober 1924 bezieht, noch 2V S % zu zahlen. Um die mit der Ermäßigung der Steuer bezweckte Preissenkung auch bei Bindung an länger zurückliegende Verträge zu ermöglichen, mußte ein zivilrechtlicher Anspruch des Abnehmers auf Preisnachlaß geschaffen werden. Ist die Preisvereinbarung vor dem 25. Sep tember 1924, also zu einer Zeit getroffen, zu der die Kenntnis von der neuen Regelung noch nicht allgemein durchgedrungen war, so hat der Lieferungsverpflichtete dem Abnehmer einen Nachlaß in Höhe von »/, % des Entgelts zu gewähren. Die Durchführungsbestimmungen sehen schließlich vor, daß dem Ausfuhihändler in Fällen, in denen der Umsatz ins Ausland vor dem 1. Januar 1925 getätigt wird, noch 2 1 /» % des Preises vergütet werden, sofern der Vergütungsanspruch selbst bis zum 31. Januar 1925 geltend gemacht ist. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (EinheitsTerband) Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19
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