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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 46 (21. November 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Ermäßigung der Luxussteuer und das Weihnachtsgeschäft
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- ArtikelDie Ermäßigung der Luxussteuer und das Weihnachtsgeschäft 721
- ArtikelDie astronomische Uhr in St. Marien zu Lübeck 722
- ArtikelWas ist Alpaka? 725
- ArtikelOptiker-Werkstattmaschinen 725
- ArtikelAktenstücke zur mittelfränkischen Uhrmachereigeschichte ... 726
- ArtikelSchaufenster und Reklame 729
- ArtikelAus der Kundenpraxis 731
- ArtikelSprechsaal 731
- ArtikelSteuerfragen 732
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 733
- ArtikelAuszug aus dem Jahresbericht der Gesellschaft der Freunde des ... 736
- ArtikelVerschiedenes 737
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 737
- ArtikelEdelmetallmarkt 737
- ArtikelDie Rochuskapelle (16) 738
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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muttst _ '*MZ2'**XSZ«Z^ t . ^ r-^r-jr Alleiniges und eigenes Organ des Zentralocrbandes der Deutschen Uhrmucher, L D, Sitz Halle (Saale) 49.Jahrgang Halle, am 21. November 1924 Nummer 46 Naohdruok sämtlicher Aufa&tze und Notizen ohne auedrückllche Genehmigung der Schrlftleltung verboten Die Ermäßigung der Luxussteuer und das Weihnachtsgeschäft Wie wir bereits unter „Verspätet eingegangene Nach richten“ in voriger Nummer berichteten, hat der Zentral- verband der Deutschen Uhrmacher wegen drohender Vernichtung des Weihnachtsgeschäfts durch die am i. Januar 1925 in Kraft tretende Ermäßigung der Luxussteuer auf 10 °/o sich telegraphisch mit dem Reichsfinanzministerium in Verbindung gesetzt, um eine Früherlegung des Termins der Steuerherabsetzung zu erreichen. Die Eingabe lautet: , Veröffentlichung über Herabsetzung der Luxussteuer ab I. Januar muß vernichtend auf Weihnachtsgeschäft im Uhrmacher - nnd Juweliergewerbe wirken. Publikum wird Käufe bis i. Januar verschieben oder luxussteuerpflichtige Waren als Geschenkartikel meiden. Bitten dringend Herabsetzung der Steuer vor Weihnachten eintreten zu lassen oder Erleichterung zu veröffentlichen, daß Weih nachtsumsätze zu ermäßigtem Satz versteuert werden können.“ Eine ähnliche Eingabe hat auch der Reichs verband deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede ein gereicht. Der Verband der Grossisten des Edelmetall gewerbes hat sich ebenfalls mit dem Reichsfinanz- ministerium in Verbindung gesetzt. Wir entnehmen seiner Eingabe folgendes: „ . . . . Der Hauptzweck der beschlossenen Steuerreform soll die Erleichterung und Förderung des zur Zeit fast gänzlich stockenden Absatzes der Edelmetallwaren sein. Wir erlauben uns deshalb er gebenst darauf hinzuweisen, daß gerade dieses Ziel zunächst nicht erreicht werden wird, da die Herabsetzung erst am i. Januar in Kraft treten soll. Das Hauptgeschäft bringt in unserer Branche, >B solchem Ausmaße wie in keiner ändern, die Weihnachtszeit, die Zeit, in der ieder, der irgend dazu in der Lage ist, sich auch ein mal einen Gegenstand kauft, der nicht zum unbedingt notwendigen Lebensunterhalt gehört. Es ist nun aber eine leider nicht zu bezweifelnde Tatsache, daß das Publikum mit Rücksicht auf die nach dem i. Januar be vorstehende Preissenkung mit Einkäufen zurückhalten und den Bedarf an Geschenkartikeln in anderer Weise be friedigen wird. Die hierdurch hervorgerufene Absatzkrisis wird der durch die monatelange Geschäftsstille geschwächte und vielfach heute schon zahlungsunfähige Kleinhandel, dessen letzte Hoffnung *0 diesem verlustreichen Jahr das Weihnachtsgeschäft war, nicht er fragen können und die Folgen werden für den Großhandel ver achtend sein. Wir richten deshalb an das Reichsfinanzministerium ganz er gebenst die dringende Bitte, die vorstehenden Ausführungen bei der Aufstellung der durch Artikel IV, § 2 der Steuermilderungsverordnung vom 10. November 1924 vorgesehenen Uebergangsbestimmungen be rücksichtigen und eine Regelung treffen zu wollen, die die Anwen dung der herabgesetzten Luxussteuer schon auf nach dem 1. De zember 1924 eingehende Zahlungen ermöglicht . . . . “ Auch der Reichsbund der deutschen Metall industrie fordert ein früheres Inkrafttreten der Steuer ermäßigung. Er schreibt unter anderem: „ . . . Der Termin, zu dem die Herabsetzung der Umsatz- und Luxussteuer erfolgen soll, muß gerade die entgegengesetzte Wirkung einer Absatzf örderun g hervorrufen. Denn, wenn die Umsatz- und besonders die Luxussteuer erst mit Wirkung vom 1. Januar nächsten Jahres herabgesetzt wird, so ist mit Sicherheit fine schwere Schädigung des diesjährigen Weihnachts marktes zu erwarten, da sowohl die Detailhändler wie das Publi kum in Rücksicht auf die erst vom 1 Januar ab zu erwartende P;eisermäßigung mit Einkäufen zurückhalten werden. Da aber gerade auf dem Gebiete der Luxuswaren, besonders der kunstgewerb lichen Gegenstände, das Weihnachtsgeschäft im Gesamtumsatz des Jahres eine hervorragende Rolle spielt, so bitten wir dringend, den Termin für die Herabsetzung der Umsatz- und besonders der Luxus steuer auf den 1. Dezember dieses Jahres zu verlegen.“ Es ist zu hoffen, daß es den vereinigten Bemühungen der Verbände gelingt, eine solche Früherlegung des Termins der Herabsetzung der Steuer zu erreichen. Der Zentral verband wird sich auch noch persönlich mit den in Betracht kommenden Stellen in Verbindung setzen und schnellstens über das Ergebnis berichten. Sollte bis Anfang Dezember keine Aussicht sein, daß der Termin verlegt wird, so wird man versuchen müssen, dem Publikum durch das Angebot einer fünfprozentigen Preisherabsetzung entgegenzukommen. Diese 5 °/ werden auf irgendeine Weise getragen werden müssen, denn, kommt man der Käuferschaft nicht in dieser Weise entgegen, wird sie als Weihnachtsgeschenke Waren kaufen, die der Luxusbesteuerung nicht unterliegen. Die betreffenden Geschenk- und Gebrauchsartikel-Industrien werden es sicher an Anstrengungen, die Käufer heranzuziehen, nicht fehlen lassen. Im übrigen wird man auch bei allen Gegenständen, die der Her st eile r- Luxussteuer unterliegen, einen fünf prozentigen Preisabbau eintreten lassen müssen. Diese 5 °/ 0 sind ein glatter Verlust, für den es keine Erstattung gibt. Jetzt tritt also der Fall ein, daß die von vielen Seiten so dringend gewünschte Versteuerung der Waren beim Her steller sich als ein böser Pferdefuß erweist.
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