die wirkliche, alles beachtende, Initiative in solcher, mag wvhl Niemand verkennen; aber eben deshalb thut es noch, ein starkes moralisches Gewicht in die entgegengesetzte Waagschale zu legen, einen Grund, vor dem Bedenken zurückweichen, — den durch seine verfassungsmäßigen Vertreter laut und dringend ausgesprochenen Wunsch des Volkes. Die Ausführbarkeit einer Maaßregel, von welcher die Geschichte lehrt, daß sie in den letztverflos senen drei Jahrhunderten schon fünfmal, und zwar mit weit großem Verschiedenheiten, als die jetzt bean tragte, erfolgt ist, kann nicht in Frage stehen. Anstände, Verwicklungen und sich kreuzende Interessen werden ihr freilich mannichfach, vielleicht mit jedem Schritte wachsend, entgegentreten. Wenn aber diese vor einem großen und festen Willen sicherlich verschwinden werden, wenn die Zeit, in welcher Schwierigkeiten und Bedenken den Schritt der Regierungen hemmen konnten, nur zu entschieden vorüber, und ohne ernst liche Gefahr kein Rückfall in solche möglich ist; so dürfen auch wir nicht besorgen, daß die Weisheit un serer erlauchten Regenten jenen Antrag, um seiner Schwierigkeiten willen, unerfüllt lassen werde. Nhne daher eine eingehende Abhandlung der wesentlichsten Zweifelsgründe in der Sache hier für nochig, auch in erschöpfender Maaße für thunlich zu halten, ist doch die allgemeine Bemerkung nicht zu unterdrücken, daß der entscheidendste derselben, das daher zu besorgende Deficit im Staatshaushalte, theils schon an sich, seinem Bettage nach, theils durch die Möglichkeit solchem größtentheils wieder vorzu beugen, füglich zu beseitigen seyn dürste. Da ein nicht geringer Theil der Staatseinkünfte, an überhaupt ohngefahr 4,900,000 Thlr., in Cassen-Billets, und Scheidemünze eingehet; so dürfte der Minderertrag derselben, bey deren allgemeiner und voller Herabsetzung auf preußisch-Courant, nach der bisherigen Cours-Differenz, sich höchstens auf 120,000 Thlr. jährlich belaufen, mithin, selbst nach deren Erfolg, von dem, dem Haupt-Etat für das Jahr 1831. gemäß, vorhandenen Mehrbettag, an 279,949 Thlr. immer noch ein Ueberschuß von ungefähr 160,000 Thlr. verbleiben. Sollte aber auch jene Bilanz durch Zeitereignisse erschüttert werden, sollte es im gegenwärtigen Augenblick überhaupt bedenklich scheinen, die Landeseinkünfte merklich hcrabzusetzen; so würde auch dieser Schwierigkeit im Hauptwerke füglich vorzubeugen seyn. So ist durchaus kein Grund vorhanden, die auf privattechtlichen Titeln, oder besonderm Vertrag beruhenden Leistungen an Staats-Cassen ohne alle Vergütung des Aufgeldes nicht sofort auf preuß. Courant herabzusetzcn. (Der Beschluß folgt.) Leipzig, gedruckt bei B. G. L-ubner.