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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-07-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Dieser Bericht lautet: Der unterzeichneten Deputation ist die vorstehend bemerkte Petition aus Leisnig, nachdem sie die erste Kammer berathen, zur Begutachtung überwiesen worden. Die Petenten, deren Gesuch dahin gerichtet ist, die Stände versammlung wolle die Regierung ersuchen, Maaßregeln zur Verminderung der Jahrmärkte in Sachsen zu ergreifen, führen mehrere Nachtheile auf, die ihrer Ansicht zufolge in politischer sowohl, als in moralischer Hinsicht mit den Jahrmärkten ver bunden sind. Nachdem sie zuvörderst bemerkt haben, daß in Sachsen, mit Ausschluß der Roß- und Viehmärkte, jährlich 512 Jahr märkte abgehalten würden, und daß die Zahl derselben seit 50 Jahren sich um 116 vermehrt habe, zählen sie folgende Nach theile auf: 1. ry durch die vielen Jahrmärkte werde den meisten Profes- sionisten in Mittel- und kleinen Städten der Absatz entzogen, weil das Publicum lieber auf Jahrmärkten, also von fremden Professionisten kaufe; b) da die Professionisten, um auf den Jahrmärkten Preis halten zu können, nur schlechte und leichte Waaren fertigen müßten, so werde dadurch die Zahl der soliden Handwerker im mer geringer; c) der Besuch der Jahrmärkte werfe nur wenig Verdienst ab, da derProfessionist allzu große Concurrenz daselbst zu beste hen, auch Reiseaufwand zu bestreiten habe; dadurch würden aber die Städte und die städtischen Handwerker der Verarmung zugeführt; 6) der Profefsionist trage das Geld aus seinem Orte weg, ohne daß es Nutzen für ihn und seine Familie bringe; dadurch werde der Wohlstand in den Städten nicht gefördert; e) die Jahrmärkte gäben diebisch gesinnten und liederli chen Personen Gelegenheit zu Eigenthumsverbrechen und zum Vagabondiren; s) die Verminderung der Jahrmärkte werde auch die Ver minderung der unsoliden und unberechtigten Verkäufer zur Folge haben; 8) den Gewerbtreibenden gingen durch den Besuch der Jahrmärkte zu viel Arbeitstage verloren und endlich k) würden die Rittergutsbesitzer und Bauern, deren Ge sinde sehr geneigt sei, Jahrmärkte zu besuchen und daselbst ihr Geld zu verschwenden, hierdurch in ihren landwirthschaftlichen Geschäften beeinträchtigt. Während die Bittsteller diese Bedenken gegen die Jahr märkte als politische bezeichnen, führen sie noch folgende als moralische an: II. H der so häufig wiederholte Besuch der Jahrmärkte be fördere bei den Gewerbtreibenden den Geschmack an Herum ziehen und an Müßiggang, d) er verleite dieselben zu Liederlichkeit, Unsittlichkeit und zum Branntweintrinken, e) entziehe sie der Häuslichkeit, der Kindererziehung und der Sorge für die Familie und 6) gebe endlich Anlaß, den öffentlichen Gottesdienst zu versäumen. Da die Petenten diese Gründe einzeln in der Reihefolge, wie sie aufgeführt sind, aufgezählt und allen ein gleich großes Gewicht beigelegt haben, so hat die Deputation geglaubt, sie in ihrer ganzen Ausdehnung der geehrten Kammer vortragen zu müssen. Die Deputation hat nicht verkennen können, daß einige der von denBittstellern angeführten Gründe erheblich und wich tig genug sind, um zu der Ansicht zu berechtigen, daß das Insti tut derJahrmärktemannichfache große Nachtheile mit sich führe, die durch das Institut selbst bedingt sind, und also nur durch die Aufhebung desselben beseitigt werden können. Es darf nämlich zwar nicht verkannt werden, daß mancher arme Handwerker in dem Besuch der Jahrmärkte das einzige Mittel sucht und findet, sich Absatz seiner Waare zu verschaf fen, während er daheim Arbeitsbestellungen nicht findet, oder sie nicht mit Glück und Erfolg ausführen kann, weil er mit sei nen wohlhabendem Gcwerbgenossen nicht zu concurriren ver mag; es ist ferner nicht zu leugnen, daß das Jahrmarktwesen den Vortheil bringt, daß Professionisten und andere Gewerb- treibende, wenn sie auf dem Platze, wo eine große Anzahl ihrer Gewerbgenossen aus dem In- und Auslande sich zusammen findet, einen Absatz finden wollen, möglichst gute Waare führen müssen und daher genöthigt sind, ihre gewerbliche Fertigkeit im mer mehr auszubilden; auch mag nicht in Abrede gestellt wer den, daß die Bewohner der Städte von den Jahrmärkten in so fern Vortheile haben, als sie dadurch der Nothwendigkeit ent gehen können, ihren Waarenbedarf von den unter dem Schutze des Zunftzwanges arbeitenden Handwerkern ihres Orts zu ent nehmen; man kann auch zugeben, daß die Jahrmärkte manche Orte mit ihrer Umgebung mit Waaren versehen, die sie außer dem nicht leicht würden beziehen können, und endlich daß sie ei nen Schutz gegen die nachtheiligen Einwirkungen des Ge werbebetriebs auf dem Lande auf die städtische Industrie ge währen. Allein der Nachtheile des Jahrmarktwesens giebt es denn doch so viele, daß die Deputation kaum im Zweifel darüber ist, daß sie jene Vortheile aufwiegen. Mag es auch sein, daß der von den Petenten oben unter I.a. angeführte Nachtheil, wie schon in dem jenseitigen Bericht bemerkt ist, meistentheils dadurch ausgeglichen wird, daß die Gewerbtreibenden der durch Einbringung fremder Waaren be einträchtigten Städte ihrerseits ebenfalls die Markte anderer Städte besuchen oder besuchen dürfen, mag es ferner sein, daß die Professionisten, die von dem Besuche fremder Märkte wenig oder gar keinen Gewinn haben, deshalb nicht dem Institute der , Jahrmärkte, sondern lediglich sich selbst den Vorwurf zu machen haben, da sie ja Niemand zwingt, fremde Märkte zu besuchen ; mag endlich nicht zu leugnen sein, daß die Schilderung , die die Petenten von den Nachtheilen der Jahrmärkte machen, in man cher Beziehung nicht ohne alle Uebertreibung ist, so kann man doch die in der Petition unter I. e. k. g., so wie unter II. a. b. o. angeführten Nachtheile nicht wegleugnen. Denn so wie die Erfahrung lehrt, daß der Zusammen fluß großer Volksmassen, wie'er bei Jahrmärkten stattzusinden
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