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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 133. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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ich möchte sagen, Menschlichkeit zutrauen kann, daß sie gegen kleine Gesellschaften Ansprüche nicht erheben werden. Ich glaube, fest, es würden durch die von der Minorität vorgeschla gene Bestimmung nur Streitigkeiten hervorgerufen werden, ob eine Gesellschaft eine wandernde fei, ob die Stadt, wo sie Vor stellungen giebt, eine größere oder kleine Stadt sei. Zn unserer Nahe ist die Metropole des Erzgebirges, und es läßt sich gleich fragen, ob sie eine große oder kleine Stadt ist. Ich will auch nicht verkennen, daß die guten Schauspieler oft aus den wan dernden Gesellschaften hervorgegangen sind, ja ich glaube so gar, es sind dies die besten Pflanzschulen für die größern Büh nen, die bessern Schauspieler sind, wie gesagt, von den kleinen Bühnen ausgegangen, während Talente, die gleich auf großen Bühnen angefangen haben, sich nicht leicht zurVollkommenheit erheben, weil sie dort nur mit kleinen Bedientenrollen beschäf tigt werden, wo einer austritt und spricht: Es ist aufgetragen, oder: Der Wagen ist vörgefahren. Dabei werden sie freilich wenig Fortschritte in der dramatischen Darstellung machen. Ich glaube also, daß unser Vorschlag bei der Ausführung keinen Nachtheil bewirken wird, weil ich den Dichtern zutraue, daß sie die armen Kunstgenossen nicht sy sehr werden in Anspruch neh men. Dergleichen Ausnahmen von der Regel bilden allemal eine Ungleichheit vor dem Gesetze. Man mag die nöthige Aus gleichung den Dichtern überlassen ; sie werden das Gefühl aus ihrer Brust nicht verbannen, wenn sie auch noch so schauerliche Tragödien schreiben. Also scheint auch das Majoritätsgut achten, als dem Bundesbeschlusse entsprechender, den Vorzug zu verdienen, und ich kann mich der Ueberzeugung hingeben, daß die Volkscultur dadurch keinen Abbruch erleiden wird, und ehen so wenig die armen Schauspieler, die mit dem Thespis karren im Lande einherziehen. Königl. Commissar v. Krug: Es zeigt sich hier deutlich die practische Bedeutung des Unterschieds zwischen dem Prin- cipe der Regierung und dem der geehrten Deputation. Die Re gierung will nur, daß die Aufführung noch nicht gedruckter Theaterstücke verboten sein soll ohne Einwilligung des Verfas sers, sie hat sich daher nicht genöthigt gesehen, eine Ausnahme zu Gunsten der kleinen Bühnen zu machen; denn wenn der Theaterunternehmer ein noch nicht gedrucktes Stück aufführen will, so kann er sich auch den Bedingungen unterwerfen, die der Verfasser daran knüpfte. Ich wüßte auch nicht, mit wel chem Rechte er sich ungedruckter Werke bemächtigen wollte, um sie aufzuführen. Allein wenn man freilich von dem Principe der geehrten Deputation ausgeht, nämlich, daß auch bei gedruck ten Stücken fort und fort die Einwilligung des Verfassers nö- thig und es in dessen Hand gestellt sein soll, die Bedingungen festzuftellen und immer neue Vortheile sich zu stipuliren, so muß ich zugeben, daß es nothwendig ist, mit derMinorität derDepu- tation eine Ausnahmr für die kleinern Theatet zu beantragen, denn diese würden ohne eine solche Ausnahme nicht subsistiren können. Eine Ausnahme aber, vermöge deren der Schutz der Schriftsteller gegenüber den kleinern Theatern gar nicht mehr statifindet, ist mit dem Bundesbeschlusse unvereinbar, denn wir können den Autoren nicht geringere Rechte einraumen, als der Bundesbeschluß einräumt; er enthält das Minimum des Rechtsschutzes, welcher stattsinden soll, und an dieses Minimum sind wir gebunden. Schließt dieses die Aufführung noch nicht gedruckter Werke nun aus, so müssen wir hiergegen den Verfas ser, auch den kleinsten Bühnen gegenüber, in Schutz nehmen. Abg. S ch äffer: Dem Anträge und der Fassung der Mi norität ist entgegengesetzt worden, daß der Ausdruck: „wan dernde Gesellschaften" ein schwankender sei; es findet sich aber dieser Ausdruck auch in dem preußischen Gesetze, wo man ihn nicht für schwankend gehalten hat. Dort weiß man, was dar unter zu verstehen ist, und ich will keinen Augenblick zweifeln, daß man auch in Sachsen wissen wird, was eine „wandernde Gesellschaft" ist, namentlich auch in Bezug auf die vorgebrach ten Beispiele. Zweitens ist auch auf die Generosität der Auto ren provocirt und gesagt worden, es würde denselben angenehm sein, wenn ihre Stücke aufgeführt würden; ich möchte aber die Provinzialstädte und Theaterunternehmer auf diese Generosität nicht verweisen, vielmehr will ich, daß dieselben einen festen Fuß im Gesetze finden mögen, da ich weiß, daß selbst die Herren Rossini und Donizetti in Frankreich von allen kleinen Theatern sich recht anständig bezahlen lassen. Es wurde ferner gesagt, es gebe Gesellschaften, die man auch unter die wandernden rechne, die aber recht füglich Honorare zahlen könnten, und es sind der gleichen sogar namhaft gemacht worden; aber ich kenne deren Angelegenheiten auch ein wenig und weiß, daß sie mit manchen Unannehmlichkeiten zu kämpfen haben, in manche finanzielle Verlegenheiten kommen, und wenn nicht diese und jene Bühne einen recht respektablen Finanzminister zur Seite hätte, so würde es oft traurig mit derselben aussehen. Ich kann mich daher von meiner Ansicht nicht trennen und muß wünschen, daß dieser Ge nuß den Provinzialstädten nicht entzogen werde, um so mehr, da die Bestimmung der Majorität mir erscheint, als ob die grö ßern Bühnen eine Art Aristokratie gegen die kleinern, gegen die Provinzialstädte üben wollten. Daher bleibe ich bei meiner An sicht stehen. Abg. Sachße: Der Großmuth der Dichter und Compo- nisten bin ich durch meine Zahlen entgegengekommen. Es sollte nämlich nach meinem zweiten Vorschläge ein Zusatz fol genden Inhalts zu Z. 1b. kommen: „Dabei steht ihnen jedoch frei, von diesem Vorbehalt diejenigen Orte des Königreichs Sachsen auszunehmen, deren Bevölkerung eine von ihnen gleichzeitig zu bestimmende Seelenzahl nicht übersteigt." Der erste, den zweiten ausschließende Vorschlag war darauf gerich tet, daß es Städten mit einer Seelenzahl von nicht über 15,000 freistände, gedruckte Werke ohne Hvnorinmg der Ver fasser aufzuführen. Solchenfalls wäre außer Dresden und Leipzig die Stadt Chemnitz der einzige Ort, wo eine Gesellschaft dem Dichter oder Componisten ein Honorar zu geben hätte, denn Chemnitz hat ungefähr 25,000 Einwohner, also über das Doppelte der vierten Stadt Freiberg. Daher scheint es mir wohl eine Stadt zu sein, deren Bevölkerung auch einer Schau spielergesellschaft hinlängliches Einkommen verschafft, um ein
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