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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 133. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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solches Honorar zu tragen. Das ist aber in minder bevölker ten Städten, wie Freiberg, Budissin rc. keineswegs der Fall. Das habe ich aus einer langjährigen Erfahrung abgenommen; und was man von den Verhältnissen der stehenden Gesellschaf ten anführte, wobei die Reisewitz'sche namhaft gemacht wurde, so kann matt diese für eine stehende in dem Sinne, daß sie ein halbes Jahr da, das andere dort sei, ein halbes Jahr aufReise- witzens, ein halbes Jahr in Chemnitz sei, keineswegs ansehen. Denn dieselbe Gesellschaft ist im. verflossenen Winter auch ein paar Monate in Freiberg gewesen, und ob sie auf Reisewitzens oder in Chemnitz auf die Dauer von mehrern Jahren rechnen könne, hängt von Zufälligkeiten ab. Solche Gesellschaften verschwinden und führen sich wieder zusammen, wie die Wol ken. Es ist ökne solche Unbeständigkeit in dergleichen Gesell schaften, daß die Schwierigkeit, ein Honorar zu gewähren, und deshalb mit den Dichtern und Componisten in Correspondenz zu treten, die Sache fast Unausführbar macht, namentlich bei solchen, die noch minder bevölkerte Städte besuchen, in denen sie sich oft als Trümmer größerer Gesellschaften, welche sich Ausgangs des Winters zerschlagen haben, zu erhalten suchen. Und in der That, ein Gesetz zu erlassen, mit der Aussicht, wie weiland die Accise, daß es meist gebrochen, und daß es von diesen Nomaden nie gehalten wird, auch schwerlich beobachtet weeden kann, halte ich nicht für paffend. So wie das Majoritätsgutachten zur Gesetzeskraft gelangt, würden alle kleinern Theaterunternehmer in den Fall kommen, an die Dichter oder Componisten, deren Stücke sie aufführen wollten, zu schreiben, um die Genehmigung zu erhalten, wenn sie nicht gesetzwidrig handeln sollen, und gesetzwidrig handeln ist unmo ralisch. Sie müßten die Generosität des Dichters in Anspruch nehmen. Aber portofrei müssen sie doch deshalb schreiben. Vom Porto des Hknschreibens und der Antwort kann aber eine kleine Schauspielergesellschaft — so kümmerlich und armselig ist meist ihr Bestehen — wahrlich das Mittag- und Abend- brod eines Tages bestreiten. Es wäre hart für sie, wenn sie sich in Correspondenz mit einem in Paris oder Wien oder Stuttgart lebenden Verfasser setzen sollten, um ein kleines oder größeres Stück aufführen zu dürfen, und in der That auf das Publicum, das nicht in den größer» Städten wohnt, muß man doch auch Rücksicht nehmen. Ich habe oft gehört, die kleinern Theater, von denen einzelne Schauspieler viel leisten, hätten das Verdienst, zu den größer» heranzubilden. Dasistrechtschön, aber es ist hier lediglich auf das Interesse großer Städte auf aristokratische Weise Rücksicht genommen, und wenn die dor tigen TheaterintendaNten ein bedeutendes Honorar an die Dichter und Componisten geben müssen, weil diese nur von stehenden Theatern Honorar erhalten, so mögen diese Städte berücksichtigen, daß ihnen mehrere Vorzüge vor den kleinem und geringer bevölkerten Städten gewährt werden, daß sie im mer mehr zunehmen und Wohlstand und Reichthum an sich ziehen, während die kleinern Städte darunter leiden. Man könnte das durch specielle Angaben des Mehrern begründen. Also aus Rücksicht des Interesses der Dichter und Componisten, aus Rücksichten, die ich in Bezug auf vermehrten Absatz der Druckexemplare schon angeführt habe, und aus Rücksichten für das Publicum außerhalb der drei großen Städte und für die Moralität halte ich nothwendig, daß man das Minotitätsgut- achten annimmt, oder wenn das nicht geschieht, und meine bei den Vorschläge unterstützt würden, darauf eingehen möchte. Königl. Commissar v. Langenn: Ich muß nochmals daran erinnern, daß der Bundesbeschluß so lautet: ,,Die öffentliche Aufführung eines dramatischen oder musicalkschen Werks u. s. w. darf nur mit Erlaubniß des Autors, seiner Erben oder sonstigen Rechtsnachfolger stattfinden, so lange das Werk nicht durch den Druck veröffentlicht worden ist." Es muß also dieRegierung, soll sie mitdemBundesbeschluffe Nicht in Conflict kommen, auch dieses fcsthalten. So viel nun die Rücksichten auf die Moralität betrifft, die der geehrte Sprecher jetzt nahm, so muß ich gestehen, daß die Regierung dadurch in keinem Falle es motiviren könnte, hier eine Modifikation ein treten zü lassen; denn es muß vorausgesetzt werde», daß jedem Gesetze Folge geleistet wird, und es würde dieser Grund offen bar in vieler Beziehung zu weit führen. Uebrigens wird der Verfasser in einem solchen Falle sein Recht suchen können, und es scheint dann an seinem Orte zu sein, dies zu verfolgen. Abg. Rittner: Ich mag nicht in Abrede stellen, daß die Ansicht der Minorität etwas für sich hat. Es ist wohl mög lich, daß in Folge des Gesetzes eine Ätenge von kleinern wati- dernden Schauspielergesellschaften werden aufhören rüüssen, aber die größer« und bessern werden doch fortbeftehen. Es wird gewiß manchem dabei Betheiligten unangenehm sein, aber die Uebelstände, — wenn es überhaupt Uebelstände sind — welche daraus hervorgehen, sind keineswegs so bedenklich, als'die Folgen, welche nothwendig durch die Ansichten der Mi norität in's Leben treten müßten. Von diesen sind bereits mehrere genannt worden, ich will nur noch auf Eins aufmerk sam machen. Es ist möglich, daß ein Stück in einer Stadt an einem und demselben Abende auf zwei Theatern aufgeführt wird; das eine würde den Bestimmungen des Gesetzes unter worfen sein, weil es ein stehendes Theater ist, das andere aber nicht; und das scheint mir doch eine große Jnconsequenz in der Gesetzgebung. Nach meinen Wünschen wäre es mehr gewe sen, wenn die Minorität einen Weg gefunden hätte, die ver schiedenen herumziehenden Gesellschaften in gewisse, wesentlich verschiedene Classen von einander zu trennen, sei es »ach der Größe der Städte, in welchen sie spielen, sei es nach der Zahl her Gesellschaftsmitglieder, oder sei es nach der Lqnge der Dauer ihres Aufenthalts an einem Orte. Da sie aber das nicht gethan hat, sondern einfach dabei stehen bleibt, daß alle wandernden Gesellschaften ausgeschlossen sein sollen, so werde ich für die Majorität stimmen. Präsident Braun: Es hat vorhin der Herr Abgeordnete Sachße erwähnt, daß er bitten müsse, seinen Antrag, den er gestern gestellt hat, zur Unterstützung zu bringen. Abg.Sachße: Er könnte eventuell vorsorglich zur Unter stützung für den Fall gebracht werden, wenn das Gutachten der
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