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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 133. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Zweck, die Rechte der Schriftsteller und Componisten sicherzu stellen, ihnen noch etwas mehr zu gewahren, als schon die Bun desgesetzgebung gewährt. Wollen Sie aber nunmehr das Gut achten der Minorität annehmen, so gewähren Sie nicht mehr, sondern geben weniger, als jetzt schon gegeben ist, als die Bun desgesetzgebung, die doch in der Regel, wie wir wissen, nicht viel giebt, bereits zugestanden hat. Wir würden uns also von dem Zwecke des Gesetzes gänzlich entfernen, wenn wir, statt mehr zu geben, was zeither schon hat beansprucht werden können, weni gergeben wollten. Darüber wird seit gestern kein Zweifel sein, wie man auch dieses Recht bezeichnen und unter welche Catego- rie man es bringen möge, daß die Schriftsteller wenigstens ein Recht haben und Schutz verlangen können. Ist das ge wiß — und es ist gewiß, weil es von keiner Seite in Abrede ge stellt worden ist — so sehe ich nicht ab, warum man einenUnter- schied zwischen stehenden und andern Bühnen machen will. Der Schriftsteller mußisein Recht ausüben können gegen Bühnen aller Art, sonst wäre es kein Recht mehr. Man will wandern den Bühnen zu Hülfe kommen und stellt den Satz auf, als wäre es theils im Interesse der Schriftsteller, theils im Interesse der Provinzialstädte, einen solchen Unterschied zu machen. Um das Letztere zuerst zu nehmen, so sollte ich, da auch ich einer Pro vinzialstadt angehöre, für diese Fürsorge ganz besonders dank bar sein. Ich weiß aber nicht, ob alle diejenigen, die den Pro vinzialstädten angehören, in diesem Danke so sehr eifrig sein werden. Die Erfahrungen, die man in Bezug auf wandernde Bühnen in kleinern Städten, in Provinzialstädten gemacht hat, sind fürwahr nicht von der Art, daß man es für.ein großes Glück ansehen kann, wenn dergleichen wandernde Bühnen besonders geschützt, besonders gepflegt werden. Wenn ich wenigstens meine Erfahrungen mir vergegenwärtige, die ich in verschiedenen Städten des Landes gemacht habe, dann für- wahr möchte ich die Fürsorge, die man hier den Provinzialstädten «»gedeihen lassen will, mit allem nur möglichen Proteste zurück weisen. Worin besteht denn das große Glück, das die kleinen Städte haben, wenn eine Schauspielertruppe zu ihnen kommt? Einige wenige Abende, weil der Reiz der Neuheit es so will, wird allerdings eine Art von Unterhaltung gewährt, aber diese geringe Unterhaltung muß dann sehr theuer bezahlt werden. Denn nicht gerechnet, daß die Wirthe und die verschiedenen Gewerbsleute der Stadt angesetzt werden und nachher zusehen müssen, wie sie von den Mitgliedern einer solchen Kruppe um das Ihrige kommen, nicht gerechnet, daß die Mildthätigkeit alles Mögliche thun muß, um die Leute zuletzt nur wieder fortzu dringen , so entstehen auch nach Befinden noch kleine Unter suchungen daraus, so daß Einer oder der Andere davon ein halbes Jahr und noch länger in den Gefängnissen er halten werden muß. Ja, ja, das ist nicht so gar selten, ist schon mehrfach vorgekommen. Man darf sich nur ver gegenwärtigen, was für Leute der Mehrzahl nach zu den ganz kleinen Kruppen gehören. Haben Sie aber größere Kruppen im Auge, dann können Sie auch unbedenklich das Princip durchführen lassen. Denn solche größere Kruppen, II. 133. wie z. B. die ist, die im Winter einige Mittelstädte besucht, im Somtner aber hier'in Dresden sich befindet, können auch schon Honorar geben, da ohnehin vorauszusehen ist, daß die Dichter und Componisten ihre Forderungen in Bezug auf derartige Gesellschaften nicht zu hoch stellen werden. Man hat gesagt, auf die Generosität der Dichter und Componisten sei nicht viel zu geben. Aber das Gesetz hat ja schon bestanden, die Bun desgesetzgebung giebt ja auch schon den Dichtern und Compo nisten Schutz, nur daß er nicht so weit ausgedehnt ist, wie er nach dem neuen Gesetze werden soll. Ist denn etwa zeither zu bemerken gewesen, daß die Bühnen in kleinen Städten von den Dichtern und Componisten tyrannisirt worden sind? Ich wenigstens habe davon nichts gesehen. Sagt man aber, das wird sich ändern, weil nun auch in Bezug auf gedruckte Schriften Schutz gewährt werden soll, so wird das doch nicht der Fall sein. Denn die Partituren sind zeither in den selten sten Fällen gedruckt oder gestochen worden. Wenn daher eine Oper hat gegeben werden sollen, so hat auch bisher schon der Unternehmer an den Dichter oder Componisten sich wenden müssen, oder er ist auf unrechtmäßige Weise zum Stücke gekommen. Wenn -aber Partituren, wie gesagt, nur in den allerseltensten Fällen gedruckt oder gestochen worden sind, so haben sich also auch die Dirigenten von kleinern Büh nen dieselben schon zeither nur von dem rechtmäßigen Eigen- thümer verschaffen können. Haben denn aber kleinere Büh nen nicht trotz dem bestanden? Dies widerlegt zugleich einen Einwand, den der Herr Abgeordnete Sachße gemacht hat, näm lich es werde das Gesetz nur gegeben, um sofort übertreten zu werden. Es hat ja ein Gesetz auch zeither schon bestanden, (wenn auch nicht in der Ausdehnung), ohne daß darüber zu klagen gewesen ist, daß es nur übertreten worden sei. Oder hat nicht auf den Grund des Bundesgesetzes jeder Dichter und Componist Schutz in Bezug auf sein Werk in Anspruch neh men können? Es reducirt sich doch am Ende Alles darauf, was ich früher gesagt habe: wenn man einmal zugiebt und hat zu geben müssen, daß Dichter und Componisten ein Recht an ihren Werken haben, so muß man ihnen auch gestatten, daß sie dieses Recht gegen männiglich ausüben können. Sollte also ein Unterschied gemacht werden in Bezug auf kleinere Bühnen in den Provinzialstädten, so ist das eine Inconsequenz, zu der ich wenigstens meine Zustimmung nicht geben könnte. Die Provinzialstädte werden bei meinem Votum auch nichts verlie ren; denn entweder dieBühnen in dergleichen Orten sind schon soumfänglich, daß sievon stehenden Kruppen nicht sehr verschie den sind, dann laufen sie keine Gefahr, wenn sie auch ein klei nes Honorar geben, so wie sie es denn schon zeither haben ge ben müssen, wenn das Stück nicht gedruckt war. Handelt es sich aber um andere Bühnen, dann mögen wir ein Gesetz geben, oder nicht, es wird von diesen ohnehin nicht viel zu erlangen sein. Auch kann ich diesen Bühnen für meine Person keine große Protection angedeihen lassen; denn ob wir ihnen zumu- . then, daß sie Honorar zahlen, oder nicht, etwas vor sich brin gen werden sie gewiß ohnedem nicht. Hat man aber behaup- 3
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