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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 134. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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Wenn der geehrte Abgeordnete ferner rügte, daß der Rechen schaftsbericht so spät in die Kammer kommen solle, es ist allerdings wahr, so richtet er damit einen Vorwurf an die Weite Deputation, daß das Budjet dem Rechenschaftsberichte, zuvorgegangen ist, indeß ist dieser Rechenschaftsbericht eine so weitlauftige Arbeit, daß ich glaube, die Kammer kann wohl nicht erwarten, daß derselbe, wenn er. gründlich bearbeitet und durchgegangen werden soll, der Kammer früher vorgelegt wer den kann. Die Deputation beeilte sich, mit dem Budjet vor anzugehen, besonders weil früherhin der Wunsch rege gewor den war, provisorische Bewilligungen zu vermeiden. Ist es nun der Deputation nicht gelungen, das Budjet so zeitig in die Kammer zu bringen, um diesen Zweck zu erreichen- so hat sie doch ihren Bericht und ihr Gutachten, sobald sie fertig war, der hohen Kammer übergeben. Daß man nun die Budjetbera- thung früher hat stattsinden lassen, als die über den Rechen schaftsbericht, ist nicht Sache derDeputation, sondern lag wohl vielmehr in dem Umstande, das , es in jener Zeit an anderweiten Vorlagen fehlte und die Kammer beschäftigt sein wollte. In deß gebe ich dem geehrten Abgeordneten gern zu, daß es er wünscht ist, wenn der Rechenschaftsbericht vor dem Budjet in der Kammer berathen wird. Wenn derselbe aber sagt, daß dadurch aller und jeder Nutzen verloren ginge, den die Kammer aus dem Rechenschaftsberichte ziehen könne, indem sie keine Be ziehungen auf das vorliegende Budjet von dem Rechenschafts berichte «bleiten könne, so muß ich doch Einiges entgegen halten. Die Deputation hat bei ihrer Berathung des Bud gets sich immer an den Rechenschaftsbericht gehalten und ihr Gutachten auf denselben mit gegründet. Ich selbst habe mich in den Berichten über das Budjet, die ich die Ehre gehabt habe, der Kammer vorzutragen, vielfach auf den Rechenschaftsbericht bezogen, wie der geehrte Abgeordnete wohl nicht ableugnen wird. Wenn der geehrte Abgeordnete ferner beklagt hat, daß die Rechnungen nicht so vollständig, als zu wünschen wäre, zur Kenntniß der Kammer und aller Kammermitglieder ge langten, so ist das allerdings wahr. Er hat den Wunsch, daß diese Rechnungen in derCanzlei, oder in einem andern geeigne ten Locale ausgelegt würden, ausgesprochen, und ich glaube, daß diesem Wunsche wohl keinHinderniß entgegenstehen wird. Ich glaube, der geehrte Abgeordnete, oder wer sonst inder Kam mer den Wunsch gehabt hatte, auch jetzt schon nähere Kenntniß von dem Rechenschaftsberichte zu erlangen, würde gewiß von der Deputation die gehörigen Unterlagen mitgetheilt erhalten haben. DieDeputationhatbeiBeurtheilungdesRechenschafts berichts es als ihre Aufgabe ansehen müssen: 1) die sämmtlichen Einnahme- und Ausgabepositionendes gesammten Staatshaus halts unter Vergleichung mit den verwilligten Budjetsätzen zu prüfen; 2) die auffallenden Verschiedenheiten zu bezeichnen und solche einer Bemtheilung zu unterwerfen; 3) ferner darauf hinzudeuten, ob eine Erhöhung oder Verminderung 'der betref fenden Budjetsätze erwartet werden kann. Letzteres hat sie zwar nicht im vorliegendenBerichte berührt, wohl aber inihremVor trage über das Budjet gethan« 4) hat die Deputation bei Prü ¬ fung der einzelnen Positionen des Rechenschaftsberichts, auch darauf ihre Aufmerksamkeit mit gelenkt, ob denn die Staats regierung auch die gehörigen Schranken der Sparsamkeit selbst bei den bewilligten Positionen geryahrt habe, und ob auch das Bewilligte für den bestimmten Zweck richtig verwendet wor den sei. Dies sind die Gesichtspunkte, von welchen die Depu tation bei Prüfung, des Rechenschaftsberichts ausgegangen ist, und ich glaube, es werden dieselben wohl auch als richtig von der Kammer angesehen werden können, da ich nicht wüßte, welche Pflichten noch dabei berücksichtigt werden konnten. Dies ist das, was ich dem, was der geehrte Abgeordnete Schumann vorhin aufgestellt hatte, zu entgegnen habe. Ich bemerke schließ lich noch, daß, wenn derselbe nicht noch besondere Gründe.für seinen gestellten Antrag vorbringt, ich gegen denselben stimmen werde. Ich füge noch hinzu, daß der Hauptgrund, weshalb der Rechenschaftsbericht nicht früher gegeben werden kann und eine länger? vyrhergegcmgeneZeit umfqßt, mir eigentlich darin zu lie gen scheint, daßwir eine dreijährigeFinanzpxriode haben; diese Ordnung ist aber in der Verfaffungsurkunde gegründet. Meine He'rren, in Baden hat man dasselbe Verfahren, wie bei uns, in deß gelangt dort der Rechenschaftsbericht früher zur Prüfung derKammer. Aber warum? Wssil man dort zweijährige Finanz perioden hat. Außerdem wird aber auch der Rechenschafts bericht der vorhergegangenen Finanzperiode, wie bei uns, der Kammer vorgelegt. ° Abg. v. Thielau: Ich glaube, mcineHerren, der Antrag: „hier das Vollkommenste zu erreichen", welcher dem Anträge des Abgeordneten Schumann unterzuliegen scheint, möchte wohl zu etwas Schlimmem führen, als was wir jetzt haben. Der Ab geordnete hat gefragt, jzu was der Rechenschaftsbericht uns vor gelegt werde, und. hat die Frage dahin beantwortet: „er würde deshalb vorgelegt, um auf Grund desselben die Bewilligung auszusprechen." Das leugne ich aber vollständig ab, denn der hauptsächliche Grund, warum der Rechenschaftsbericht vorge legt wird, ist, damit die Ständeversammlung prüfe, ob die Be willigungen nicht überschritten und ob allenthalben das Budjet wirklich inne gehalten worden. Wollen Sie den Rechenschafts bericht deshalb haben, um darauf die nächste Bewilligung zu be gründen, so kann eine jede oberflächliche Berechnung der Ein nahmen und Ausgaben der abgelaufenen Zeit der Finanzperiode und ein Voranschlag des letzten Jahres vollständig genügen und eine solche wird bereits der Deputation bei dem Bud jet gegeben. Wollen Sie so wenig, so bedarf es zu Erfül lung dieses Wunsches immer, daß Sie beantragen, daß diese Ueberstcht oder Nachweis mit bei dem Hauptberichte übe? das .Budjet zu gleicher Zeit zum Druck gefördert werden. Dadurch, können Sie sich vollständig unterrichten, in wie weit das Ergebniß der laufenden Finanzperiode von Einfluß auf die nächste Bewilligung sein dürfte. Der Rechenschaftsbericht, wie er uns vorliegt, ist ein Nachweis, daß die Staatsregierung allenthalben uicht mehr ausgegeben hat, als die Stände be willigt haben, eine Uebersicht des definitiven Rechnungsab schlusses aller Cassen. Nun bildet bei uns, meine Herren, die
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