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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 134. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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§765 Finanzpcriode ein abgeschlossenes Ganzes, und wenn Sie ein oder zwei Jahre herausnehmen, so werden Sie sich überzeugen, daß Sie eine Verantwortlichkeit hinsichtlich derUeberschreitung irgend einer BewMgungspost von dem Ministerium gar nicht verlangen können. Denn es wird jedesmal auf Ihre Bemer kungen über eine Überschreitung der Bewilligung geantwortet werden müssen, daß sich eine Innehaltung oder eineUeberschrei- tung erst nach Ablauf des dritten Jahres Herausstellen werde, da Einnahme und Ausgabe auf drei Jahre berechnet sind. Aus diesem Grunde kann die Frage, die wir uns hier beantworten müssen, nur so gestellt werden: „Soll der Rechenschaftsbericht das Eine oder das Andere gewahren?" Und ich glaube aller dings, wir würden etwas Schlechteres erlangen, wenn wir den jetzigen Rechenschaftsbericht nur deshalb aufopfern wollten, um danach die Bewilligung bemessen zu können. Sehr richtig hat Herr v. d. Planitz bemerkt, daß in andern Ländern, wo der Finanzbericht früher erscheint, entweder kürzere Finanzperioden sind, oder das letzte Jahr ganz weggelassen wird. Ohne mir ein Urtheil über die Rechenschaftsberichte anderer Lander zu er lauben, deren Gewissenhaftigkeit ich in keiner Art zu nahe treten will und auch nicht zu nahe treten kann, so muß ich doch bemerken, daß unsere Rechenschaftsberichte eine ganz andere Einrichtung haben, als die aller andern Länder, und mit einer Umfänglichkeit und Genauigkeit gefertigt werden, wie andere Länder sie nicht nachweisen können. Es ist wahr, meine Herren, daß der §. 98 der Verfassungsurkunde sagt: „Es soll den Ständen eine genaue Berechnung der in den vorhergegan genen drei Jahren stattgefundenen Einnahme und Ausgabe und ein Voranschlag des Bedarfs für die nächstfolgenden drei Jahre, nebst den Voranschlägen zu dessen Deckung, möglichst bald nach Eröffnung des Landtags vorgelegt werden", aber meiner Ueberzeugung nach giebt die Regierung schon jetzt mehr, als damit gemeint worden, denn sie giebt eine Uebersicht über .die letztvorhergegangenen drei Jahre, und einen Rechenschafts bericht über die letztabgelaufene Finanzperiode. Wollen Sie letzter» sofort vor Ablauf der Finanzperiode, so müssen Sie nicht verlangen, daßüberdasletzteJahrJhneneineRechenschaft vorgelegt wird, sondern es muß ein Jahr der letzten Periode herübergezogen werden. Was würde die Folge sein? Daß Sie bei einem Landtage eine Prüfung von drei Jahren hätten, die nicht zusammengchören, und bei dem nächsten Landtage eine neue Prüfung von den letzten zwei Jahren und von einem Jahre aus der frühem Finanzperiode. Ob dadurch die Ueber sicht erleichtert und nicht vielmehr erschwert würde, überlasse ich Jedem zur Beurtheilung, der mit einem so schwierigen Rech nungswesen des Staatshaushalts irgend eine Bekanntschaft hat. Wenn der geehrte Abgeordnete meinte, die Deffentlich- keit habe nicht in dem Grade statt, wie sie stattsinden könnte, und sich insbesondere auf die Auslegung der Unterlagen bezog, so muß ich mir freilich dieBemerkung erlauben, daß ich glaube, es werde bei keinem Haushalte irgend eines Staats oder einer Stadt eine größereOeffentlichkeit eintreten können, als hier bei uns eingeführt ist. Denn ich glaube, daß eben so wenig, als ll. 134. alle Deputaten, alle Communrepräsentanten iin Stande sein werden, jede einzelne Rechnung von dem Stadthaushalte durch zusehen. Es werden auch da gewisse Deputationen ernannt, um die einzelnen Rechnungen zu prüfen, und auf diese werden sich die Corporationen verlassen müssen. Meine Herren! In ein solches Detail für eine ständische Corporation einzugehen, halte ich für unausführbar, wenn nicht das ganze Geschäft um der Oeffentlichkeit willen in's Stocken gerathen soll. Wir würden eine Schwierigkeit ün die ganze Verwaltung und in die Arbeiten und Berathungen der Deputation bringen, die wohl mehr Schaden bringen möchte, als irgend eine größere Veröffentlichung Nutzen schaffen könnte. Meine Herren! Wir können in der That wohl mit dem Verfahren sehr zufrie den sein, welches bis jetzt gegen die Ständeversammlung be obachtet worden ist, und ich würde mich für meinen Theil nicht entschließen können, noch weiter zu gehen, als man schon ge gangen ist, weil faktisch der Landtag am Ende kein Ende neh men würde. Wollen Sie die Prüfung des Rechenschafts berichts, wie er jetzt ist, vor Eintritt der Berathung über das Budjet verwirklichen, so müssen Sie sich dazu entschließen, zu beantragen, eine Zwischendeputation zu ernennen, welche den Rechenschaftsbericht prüft, ehe der Landtag eintritt. Ob das mit der Verfassungsurkunde vereinbar ist, stelle ich ganz an heim; mir ist es wenigstens zweifelhaft, da nur bei den ordent lichen Landtagen die Berechnungen vorgelegt werden sollen. Ein anderes Mittel kenne ich nicht, welches zu dem Ziele füh ren könnte, daß der nächsten Ständeversammlung eine voll ständige Uebersicht des Rechenschaftsberichts vor dem Budjet gegeben werde. Ob es vielleicht zur Erleichterung der Arbeit überhaupt wünschenswerth sei, eine solche Zwischendeputation eintreten zu lassen, stelle ich ebenfalls ganz anheim, und cs wird sich zeigen, ob von der Staatsregierung auf einen solchen Vor schlag eingegangen werden kann. Ich bitte aber die geehrte Kammer, wohl zu erwägen, daß man sich bei dem Anträge des Abgeordneten Schumann klar darüber werden muß, daß dieser Weg leicht zu etwas Schlimmem führen kann, als was wir jetzt haben. Stellv. Abg. Gehe: MeineAnsicht stimmt in der Haupt sache mir dem Vortrage des Abgeordneten Schumann überein. Dabei gehe ich keineswegs von irgend einem Mißtrauen aus, sondern ich bin vielmehr von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die sächsische Finanzverwaltung stets Hand in Hand ge gangen ist mit der ständischen Controle, und nur in Ueberein- stimmung mit den Ständen vorschritt. Es liegt zur Zeit wohl kein Grund vor, anzunehmen, daß die sächsische Staatsregierung gewissermaaßen nach einer Emancipation von der ständischen Controle und von der ständischen Mitwirkung bei der Finanz verwaltung strebe. Es ist dies selbst in dem vorliegenden Falle nicht zu finden, weil die Regierung beide Vorlagen, die Rechen schaft und das Budjet, den Ständen bei Eröffnung des Land tags zugleich gegeben hat. Sie hat den Rechenschaftsbericht über die im Jahre 1842 beschlossene Finanzpmode zugleich mil dem neuen Budjet für die Periode 18Mim September dieses
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