3787 1heilig ist, gar keine Umstande, da heißt es gleich: wir geben euch auf, bei 50 Thlr. Strafe den Schießplatz sofort zu ver lassen, oder zu verlegen. Da wird auf die natürliche Freiheit sehr viel Rücksicht genommen, und ich frage Sie, warum soll auf die natürliche Freiheit in dem vorliegenden Falle nicht eben dieselbe Rücksicht genommen werden? Was hat ein Schießplatz des Militairs voraus vor dem Schießplätze, den eine Bürger oder Communalgarde einrichtet? Sie stehen in derselben Classe und Rangordnung. Ich bitte Sie also, bei der Abstimmung gefälligst darauf Rücksicht zu nehmen. Staatsminister v. Nostitz-Wallwrtz: Ich wage nicht, der Logik des Herrn Referenten zu folgen, noch ihr zu wider sprechen, bemerken aber muß ich, daß der Schießplatz weit eher da war, als jener Platz bebaut werden sollte. Referent Abg. Schumann: Dagegen muß ich erwidern, daß das Etablissement 1765 auf diesen Platz kam, 1813 aber ist erst der Militairexercirplatz in diese Gegend gekommen. Präsident Braun: Der Antrag der Deputation befindet sich Seite 878 des Berichts, und geht dahin: „die hohe Staats regierung wolle geruhen, dem Petenten zu gestatten, daß er entweder das Areal seiner Flußsiederei neben dem Exercirplatze nach der von ihm beabsichtigten und bereits genehmigten, aber bis jetzt widerrufenen Art in 14 Kheile zertheile und diese als Bauplätze verkaufe, oder, dafern dies auch jetzt noch in Rücksicht auf das öffentliche Wohl unthunlich sein sollte, die Petenten dadurch verursachten Verluste mit Hinsicht auf §. 31 der Ver- fassungsurkunde ohne Anstand ermitteln und gewähren las sen," und ich frage die Kammer: Ertheilt sie diesem Anträge ihre Zustimmung? — Der Deputationsantrag wird gegen fünf Stimmen angenommen. Präsident Braun: Ich schließe nun die heutige Sitzung, beraume die nächste auf morgen Bormittag 10 Uhr an, und bringe auf die Tagesordnung den Bericht der zweiten Deputa tion, die Gründung eines Emeritirungsfonds für Geistliche be treffend, und zweitens den Bericht der ersten Deputation, den Gesetzentwurf über Einführung einer kurzen Verjährungsfrist für gewisse Forderungen betreffend. Die gegenwärtige Sitzung ist aufgehoben. Schluß der Sitzung UZ Uhr. Mit der Redaktion beauftragt: D. Gretschel- Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.