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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 135. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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daß die Abgeordneten!), v. Mayer und v. Gablenz sich für heute wegen Unwohlseins haben entschuldigen lassen. Aus einem gleichen Grunde bittet der Abgeordnete Oberländer für die heutige Sitzung um Entschuldigung. — Wir gehen nun zum ersten Gegenstände unserer Tagesordnung über, zum Vor trage des Berichts der zweiten Deputation, die Gründung des Emeritirungsfonds für Geistliche betreffend. Referent Abg. v. Thielau: Ich wollte mir zuvörderst die Frage erlauben, ob der Herr Präsident den gegenwärtigen Herrn Staatsminister fragen wolle: ob er von der Vorlesung der Beilage des Allerhöchsten Decrets abzusehen^gemeint sei. Staatsminister v. Wietersheim: Ich bin damit einver standen, daß die Beilagen nicht verlesen werden. ReferentAbg. v. Thielau: Das Allerhöchste Decret Lautet folgendermaaßen: In Folge der am vorigen Landtage bei Verhandlung der Hofmann'schen Petition vom Regierungscommiffar abgegebe nen Erklärung hat sich das Ministerium des Cultus und öffent lichen Unterrichts mit Erörterung der Fragecheschäftigt: ob und aus welchen Gründen es angemessen erscheine, die Ruhegehalte emeritirter Geistlichen, welche dermalen in derRegel lediglich vom Amtsnachfolger aus dem Ein kommen der Stelle zu gewähren sind, aus einem öffent lichen Fonds zu übertragen, so wie, welche Einnahme quellen einem solchen etwa zugewiesen werden könn ten« Die Ergebnisse dieser Erwägung sind in dem unter (-) an liegenden Aufsatze enthalten. Se. Königl. Majestät erachten hierauf eine Abände rung der jetzigen, mit unverkennbaren Nachtheilen für die so wichtige geistliche Amtspflege verknüpften Einrichtung aller dings für angemessen, versehen Sich auch der Billigung dieser Ansicht Seiten der getreuen Stände umso zuversichtlicher, als dieselben bereits an zwei vorhergegangenen Landtagen aus glei chen, im öffentlichen Interesse sogar minder dringenden Gründen der Fürsorge für die Nachgelassenen der Geistlichen und Schullehrer theilnehmende Beachtung gewidmet haben. Gleichwohl nehmen Allerhöchstdieselben Anstand, der vollständigen Ausführung des in der Anfuge zuerst entwickelten Planes, so wünschenswerth solche auch imJntereffe des Zweckes sein würde, Allerhöchst Ihren Beifall zu schenken. Ins besondere scheint die unter 2 gedachte Beizrehung derKirchen- ärarien, welche auch durch die unter 3 erwähnte Einnahmequelle wiederum betroffen werden würden, zu dem fraglichen Zwecke weder im Grundsätze, noch im Interesse der Gemeinden unbe denklich. Eben so tritt der Erhebung von Beiträgen der Geist lichen zu dem Emeritirungsfonds, so gerechtfertigt diese an sich sein würde, die Rücksicht entgegen, daß solche bereits zu derPre- -igerwittwen- und Waisencasse durchschnittlich mehr beizu steuern haben, als die Staatsdiener zu dem Pensionsfonds, und die ausschließliche Beiziehung besser besoldeter Geistlicher, deren Beiträge zur Wittwencasse allerdings verhältnißmäßig geringer sind, theils eine Ungleichheit herbeiführen, theils in so fern un billig sein würde, als gerade deren Nachgelassene bei weitem niedrigere Pensionen, als die der Staatsdiener, aus gedachtem Fonds zu beziehen haben. Dagegen finden Se. Königl. Majestät zu erwähntem Zwecke sowohl die Verwendung des Ueberschusses der Gesang- buchcasse angemessen, als auch hinsichtlich eines Theils des Klengel'schen Stiftungsfonds die §.60 der Verfassungsurkunde diesfalls vorbehaltene anderweite Bestimmung in der beantrag ten Maaße für zulässig, und haben überdies die Aufnahme eines Postulats von jährlich 2000 Lhlr. in das Wud- jet des Cultusministeriums zu Verstärkung obiger Mittel ge nehmigt. Wird auch hierdurch der Zweck nur theilweise erreicht wer den können, so steht doch eine merkliche Vermehrung des Emerk- tirungsfonds durch die künftig verfügbar werdenden Ueberschüffe der Augusteischen Caffe in Aussicht, es scheint daher bei vorbe merkten Zuflüssen vor der Hand um so mehr bewenden zu kön nen, als sich da's Bedürfmß einerseits zur Zeit ohnehin noch nicht einmal genau übersehen läßt, andererseits auch, da nöthig, die Bewilligung fernerweiter Mittel zu dessen Deckung nicht ausgeschlossen ist, Se. Königl. Majestät sehen daher hierüber allenthal ben der Erklärung der getreuen Stände entgegen, denen Aller- höchstSie im Uebrigen mit Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan verbleiben. Dresden, den 14. September 1845. Friedrich August. (IL) Carl August Wilhelm Eduard von Wietersheim. Die von der hohen Staatsregierung zu diesem Decrete ge gebene Beilage suk (Z lautet folgendermaaßen: Der vorigen Ständeversammlung überreichte der Superin tendent v. Großmann eine Petition des erneritirten Pfarrers Hofmann zu Großmilkau, worin derselbe beantragte: daß den emeritirten Predigern ihre Provisionen, nach Berhältniß der mehr oder minder dotirten Pfarrstellen, ganz oder zum Lheil aus Staatskassen gewahrt werden möchten. Beide Kammern beriethen nach vorgängiger Bericht erstattung über diese Petition und beschlossen, selbige auf sich beruhen zu lassen, hauptsächlich um deswillen, weil Seiten der Staatsregierung sowohl in den Deputationen, als in den Kam mern selbst (Beilage zur zweiten Abtheilung, zweite Sammlung, S. 7. Landtagsmittheilungen der ersten Kammer S. 1061 — 1063, Landtagsmittheilungen der zweiten Kammer S. 1910— 1912) die Erklärung gegeben wurde, daß sie, sobald und so weit solches ohne zu große Belastung der Staatscassc thunlich sei, für Abhülfe des angeregten Gebrechens Sorge tragen werde. Das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts hat sich seitdem mit der nähern Erörterung dieses Gegenstandes, so wie der zu dessen Erledigung erforderlichen Mittel beschäftigt, und es ist deshalb Folgendes zu bemerken. Nach den Landesgesetzen soll den emeritirten evangelischen Geistlichen eine Pension von den Einkünften der Stelle gegeben werden, welche die Hälfte der letztem nicht übersteigen darf,
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