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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,5
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028055Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028055Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028055Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 137. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-05-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,5 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll131. Sitzung 3671
- Protokoll132. Sitzung 3709
- Protokoll133. Sitzung 3737
- Protokoll134. Sitzung 3757
- Protokoll135. Sitzung 3789
- Protokoll136. Sitzung 3825
- Protokoll137. Sitzung 3857
- Protokoll138. Sitzung 3889
- Protokoll139. Sitzung 3913
- Protokoll140. Sitzung 3937
- Protokoll141. Sitzung 3969
- Protokoll142. Sitzung 4025
- Protokoll143. Sitzung 4057
- Protokoll144. Sitzung 4095
- Protokoll145. Sitzung 4119
- Protokoll146. Sitzung 4159
- Protokoll147. Sitzung 4187
- Protokoll148. Sitzung 4221
- Protokoll149. Sitzung 4241
- Protokoll150. Sitzung 4301
- Protokoll151. Sitzung 4331
- Protokoll152. Sitzung 4367
- Protokoll153. Sitzung 4395
- Protokoll154. Sitzung 4423
- Protokoll155. Sitzung 4453
- Protokoll156. Sitzung 4489
- Protokoll157. Sitzung 4517
- Protokoll158. Sitzung 4527
- Protokoll159. Sitzung 4557
- Protokoll160. Sitzung 4589
- Protokoll161. Sitzung 4597
- Protokoll162. Sitzung 4625
- Protokoll163. Sitzung 4641
- BandBand 1845/46,5 -
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bereits der Herr Referent erwähnte, geglaubt, dem Beschlüsse d?r ersten Kammer betreten zu müssen, um so mehr, da die hohe Staatsregierung von dem Inhalte der Petition in Kenntniß ge setzt ist. Staatsminister v. Zeschau: Das Ministerium hat sich über diese Petition bereits in der andern Kammer ausgesprochen, und es haben seine Ansichten keinen Widerspruch gefunden. Es hat die Wichtigkeit des fraglichen Stollns nicht verkannt, hat aber auch die Gründe angegeben, aus welchen dermalen für diese Angelegenheit etwas nicht geschehen kann. Ist nun doch ein wesentlicher Unterschied darin zu finden, ob eine solche Petition ohne weiteres an die Regierung abgegeben wird, oder ob sie von der Ständeversammlung zurBerücksichtigungzan dieRegierung gelangt, so könnte ich das Letztere schon aus dem Grunde in dem vorliegenden Falle nicht für rathsam erachten, weil bei der be vorstehenden Organisation des Bergwesens allerdings auch die Frage wegen des obererzgebirgischen Bergbaues sehr gründlich in Erwägung zu ziehen sein wird. Die geehrte Ständever sammlung würde gewissermaaßen dadurch, wenn sie diese Pe tition zur Berücksichtigung empföhle, ihren künftig zu fassenden Beschlüssen vorgreifen. Abg. Rittner: Auch ich wollte gegen die geehrte Kammer den Gesichtspunkt bezeichnen, von welchem dieDeputation aus gegangen ist, als sie diesen Antrag an die Kammer brachte; der Abgeordnete Hensel hat mich dessen überhoben, und nach dem jenigen, was der Herr Staatsminister sagte, glaube ich, daß der Voß'scheAntragnichtdieZustimmung der Kammer finden werde, weshalb ich mich alles Weitern begebe. Abg. Metzler: Man hat meinem Anträge unter Anderm eingehalten, daß diese Angelegenheit bereits zur Kenntniß der hohen Staatsregierung bei Gelegenheit der Deputationsbera- thungen gekommen sei; es ist aber allerdings ein großer Unter schied zwischen einem auf Grund vorgängiger Discussion ge stellten Anträge Seiten der Stände und zwischen dieser Kennt- nißnahme. Denn wenn eine Petition oder Beschwerde von uns an die hohe Staatsregierung in Folge Beschlusses über wiesen wird, so werden wir darauf einen Bescheid erwarten können, sobald wir sie zur Berücksichtigung empfohlen haben, während dies bei einer Kenntnißnahme, die durch Vernehmung einer Deputation mit einem Regierungscommissar erfolgt, nicht der Fall ist. Mithin weicht mein Antrag durchaus hiervon ab. Man hat aber auch ferner gesagt, der Bergbau in Marienberg sei unergiebig, und es mag dies der Fall sein. Allein wenn er ergiebig gemacht werden soll, so muß der Staat Opfer brin gen. Wenn man sich in dieser Beziehung darauf bezieht, daß enorme Summen auf den Bergbau verwendet würden, und zu dessen Erweise von den 5000 Thlr. sprach, die auf den Gideonstolln verwendet worden sind, so kann ich diese Summe durchaus nicht für so enorm finden. Denn der Bergbau ist ein Gewerbe, auf welches das obere Erzgebirge vermöge der Beschaffenheit des Climas und des Bodens vorzugsweise von der Natur hingewiesen ist, und er bietet eine unentbehrliche Er werbsquelle für die dortigen Gegenden. Dadurch, daß wir ihn zur Nothdurft unterstützen, wird ihm nicht aufgeholfen werden, insbesondere wird mit den erwähnten 5000 Khlr. dem Marien berger Bergbaue nicht aufgeholfen werden können, da derBerg- bau dort besonders daniederliegt. Wenn ich mich übrigens bei meinem Anträge so ausgedrückt habe, daß diese Petition zur Berücksichtigung an die Staatsregierung abgegeben werde, so will ich allerdings zugestehen, daß ich im Laufe der in Folge eines nur mündlich erstatteten Berichts unvorhergesehen statt- gefundenen^Discussion diesen Antrag nicht mit der gehörigen Ueberlegung gestellt habe; sollte daher die Kammer an dieser Fassung meines Antrags Anstoß nehmen, so würde ich meinen Antrag dahin abändern, daß gesagt würde: die Petition zur Prüfung und nach Befinden zur hochgeneigten Berücksichtigung abzugeben. Zur Motivirung füge ich noch hinzu, daß ich nicht blos aus speciellen Gründen die Gewährung dieses Antrags wünsche, sondern aus allgemeinen, den gewerblichen Verhält nissen des obern Erzgebirges entlehnten Rücksichten. Ich be merke aber doch, daß nicht blos von Unterstützung des Stolln- baues in dieser Petition die Rede ist, sondern auch davon, daß Marienberg die Beibehaltung des Bergamtes wünscht, ein Wunsch, dessen Realisirung für die Stadt sehr folgenreich sein muß. Ich bitte daher den Herrn Präsidenten, bei der Frage stellung daraufRücksicht zu nehmen, daß mein Antrag nun dahin geht/ daß diese Petition zurPrüfung und nach Befinden Berück sichtigung abgegeben werden möchte, und wünsche, daß die hohe Staatsregierung sich bewogen finden möge, bei Berathung einer neuen Bergordnung auf Grund vorgängiger Prüfung auch auf diese Petition geeignete Rücksicht zu nehmen. Präsident Braun: Dies ist also ein Sousamendement, welches dahin geht, daß die vorliegende Petition zur Prüfung Md nach Befinden hochgeneigten Berücksichtigung an die hohe Staatsregierung abgegeben werden soll, und ich frage demnach die Kammer: ob sie diesen zweiten Antrag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Stellv. Abg. v. Abendroth: Der Abgeordnete Metzler äußerte, daß, wenn der Bergbau nicht rentire, der Staat Opfer bringen müsse, damit er rentire. Die "zweite Deputation un serer Kammer hat am vorigen Landtage ausführlich die Ein nahmen und Ausgaben des gesammten Bergbaues zusammen gestellt; sie sind in der Hauptsache in den diesmaligen Deputa tionsbericht ausgenommen und es ergaben sich damals folgende Resultate: „Der eigentliche Bergbau, wenn man die Nutzun gen der Blaufarbenwerke ihm nicht zu Gute rechne, gewähre in den obergebirgischen Revieren Annaberg, Marienberg und Jo hanngeorgenstadt einen Schaden von 46,115 Thlr.; die Ge werken hätten in denselben Revieren vom Bergbau einen Scha den von mindestens 45,000 Thlr., und von 1649 Arbeitern koste jeder in jenen kleinen Revieren den Staats- und Privat» caffen ungefähr 55, der Staatscasse allein 28 Lhlr.; dies sei ein Resultat, so ungünstig, daß die Deputation nichts hinzuzu-
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